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   BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11   

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https://dejure.org/2013,9136
BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11 (https://dejure.org/2013,9136)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - XII ZB 192/11 (https://dejure.org/2013,9136)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - XII ZB 192/11 (https://dejure.org/2013,9136)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 394 BGB, § 850b Abs 1 Nr 2 ZPO, § 94 Abs 1 SGB 12
    Verbot der Aufrechnung gegenüber dem auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüchen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 394; BGB § 406; BGB § 412; BGB § 1615; SGB II § 33; SGB XII § 94
    Auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen gilt Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufrechnungsverbot zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen bei Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf diesen

  • rewis.io

    Verbot der Aufrechnung gegenüber dem auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 394; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 2
    Aufrechnungsverbot zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen bei Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf diesen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Aufrechnen gegenüber Trägern öffentlicher Sozialleistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Netter Versuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnungsverbot auf auf das Jobcenter übergegangene Unterhaltsrenten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu übergegangenen Unterhaltsansprüchen - Jobcenter vor Aufrechnung mit privaten Forderungen geschützt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen nicht möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH untersagt Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sozialleistungsträger kann sich bei Leistungserbringung und Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Aufrechnungsverbot berufen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Gegen Forderung des Jobcenters Aufrechnung verboten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    "Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsforderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangene Unterhaltsansprüche mit privater Forderung

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufrechung gegen Unterhaltsansprüche?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltspflichtige: Keine Aufrechnung gegen (übergegangene) Unterhaltsforderungen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Forderungsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 197, 326
  • NJW 2013, 2592
  • MDR 2013, 12
  • MDR 2013, 850
  • DNotZ 2013, 938
  • FamRZ 2013, 1202
  • JR 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54

    Aufrechnung gegen abgetretene Forderung

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    In solchen Fällen, in denen die Hauptforderung durch Abtretung oder - wie hier - im Wege der Legalzession auf einen neuen Gläubiger übergeht, wird indessen das Prinzip der Gegenseitigkeit der Forderungen bei der Aufrechnung durch § 406 BGB (i.V.m. § 412 BGB) insoweit durchbrochen, als die Gegenseitigkeit von Hauptforderung und Gegenforderung trotz des Gläubigerwechsels als weiterbestehend behandelt wird (BGH Urteil vom 22. Dezember 1995 - V ZR 52/95 - NJW 1996, 1056, 1057; BGHZ 58, 327, 329 = NJW 1972, 1193, 1194; BGHZ 19, 153, 157 = NJW 1956, 257).

    Der Schuldner soll durch die Abtretung bzw. den Forderungsübergang nicht benachteiligt, also gegenüber dem neuen Gläubiger nicht ungünstiger gestellt werden, als er gegenüber seinem alten Gläubiger stand (BGH Urteil vom 26. Juni 2002 - VIII ZR 327/00 - NJW 2002, 2865; BGHZ 58, 327, 329 = NJW 1972, 1193, 1194; BGHZ 19, 153, 156 = NJW 1956, 257).

    Dem Schuldner soll die Aufrechnung gegenüber dem Zessionar mit einer Gegenforderung gegen den Zedenten grundsätzlich immer dann gestattet werden, wenn er ohne die Abtretung der gegen ihn gerichteten Hauptforderung damit rechnen durfte, diese nicht erfüllen zu müssen, sondern durch Aufrechnung tilgen zu können (BGHZ 19, 153, 157 = NJW 1956, 257).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Angesichts des heutigen Umfangs der Sozialleistungssysteme dient das Aufrechnungsverbot (zumindest) auch dem Schutz der öffentlichen Kassen, die für die Existenzsicherung des ursprünglichen Gläubigers einzustehen hätten (vgl. MünchKommBGB/Schlüter 6. Aufl. § 394 Rn. 1; RGRK/Weber BGB 12. Aufl. § 394 Rn. 1; Staudinger/Gursky BGB [Bearbeitungsstand: 2011] § 394 Rn. 4; Gernhuber Die Erfüllung und ihre Surrogate 2. Aufl. § 12 VI 4; vgl. auch BAG NJW 2001, 1443 zu § 400 BGB).

    So ist es anerkannt, dass sich der Schutzzweck des Abtretungsverbots in den Fällen erledigt hat, in denen der Zessionar seinerseits dem Zedenten die (wirtschaftlich gleichwertige) Leistung erbringt, die ihm § 400 BGB sichern will (BGHZ 59, 109, 115 = NJW 1972, 1703, 1705; BGHZ 127, 354, 356 = NJW 1995, 323 mwN; BAG NJW 2001, 1443).

  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB,

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Wäre die Rechtsansicht des Beschwerdegerichts richtig, müsste sich folgerichtig aus § 406 BGB ein allgemeiner Grundsatz dergestalt herleiten lassen, dass eine Aufrechnung, die dem Schuldner gegenüber dem Zedenten gesetzlich versagt war, auch gegenüber dem Zessionar stets unstatthaft sein müsste; dies trifft freilich nicht zu (RGZ 140, 43, 46; BGHZ 35, 317, 327 = NJW 1961, 1966, 1968).

    a) Die Frage, ob ein Aufrechnungsverbot im Rahmen des § 406 BGB zugunsten des Neugläubigers auch noch nach der Abtretung bzw. nach einem gesetzlichen Übergang der Hauptforderung gilt, ist nach dem Zweck des Aufrechnungsverbots zu entscheiden (BGHZ 35, 317, 327 = NJW 1961, 1966, 1968; BGHZ 95, 109, 117 = NJW 1985, 2820, 2822).

  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 207/83

    Grob fahrlässige Schlechtleistung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Diese Rechtsprechung betraf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Lohnzahlung bzw. zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht nachgekommen war, und die für den Arbeitnehmer durch Leistung von Arbeitslosengeld bzw. von Krankengeld einstehenden Sozialversicherungsträger durch gesetzlichen Forderungsübergang nach den seinerzeit geltenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 137 Abs. 4 AFG bzw. § 182 Nr. 10 RVO aF) Gläubiger der aus dem Arbeitsverhältnis herrührenden Lohn- bzw. Lohnfortzahlungsansprüche des Arbeitnehmers geworden waren (BAG NZA 1985, 186 f. und DB 1979, 1848, 1850).

    Wenn sich die Sozialversicherungsträger in diesen Fällen nicht auf das Aufrechnungsprivileg des § 394 BGB berufen könnten, würde sich der Arbeitgeber durch die Nichterfüllung seiner Entgelt- bzw. Entgeltfortzahlungspflicht auf Kosten der Allgemeinheit bzw. der Solidargemeinschaft einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen können (vgl. BAG NZA 1985, 186, 187 und DB 1979, 1848, 1850).

  • BAG, 06.12.1978 - 5 AZR 436/77

    Verkaufsverbot - Waren auf Kredit - Gewohnheitsrecht - Abzahlungskäufe für

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Diese Rechtsprechung betraf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Lohnzahlung bzw. zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht nachgekommen war, und die für den Arbeitnehmer durch Leistung von Arbeitslosengeld bzw. von Krankengeld einstehenden Sozialversicherungsträger durch gesetzlichen Forderungsübergang nach den seinerzeit geltenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 137 Abs. 4 AFG bzw. § 182 Nr. 10 RVO aF) Gläubiger der aus dem Arbeitsverhältnis herrührenden Lohn- bzw. Lohnfortzahlungsansprüche des Arbeitnehmers geworden waren (BAG NZA 1985, 186 f. und DB 1979, 1848, 1850).

    Wenn sich die Sozialversicherungsträger in diesen Fällen nicht auf das Aufrechnungsprivileg des § 394 BGB berufen könnten, würde sich der Arbeitgeber durch die Nichterfüllung seiner Entgelt- bzw. Entgeltfortzahlungspflicht auf Kosten der Allgemeinheit bzw. der Solidargemeinschaft einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen können (vgl. BAG NZA 1985, 186, 187 und DB 1979, 1848, 1850).

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    In solchen Fällen, in denen die Hauptforderung durch Abtretung oder - wie hier - im Wege der Legalzession auf einen neuen Gläubiger übergeht, wird indessen das Prinzip der Gegenseitigkeit der Forderungen bei der Aufrechnung durch § 406 BGB (i.V.m. § 412 BGB) insoweit durchbrochen, als die Gegenseitigkeit von Hauptforderung und Gegenforderung trotz des Gläubigerwechsels als weiterbestehend behandelt wird (BGH Urteil vom 22. Dezember 1995 - V ZR 52/95 - NJW 1996, 1056, 1057; BGHZ 58, 327, 329 = NJW 1972, 1193, 1194; BGHZ 19, 153, 157 = NJW 1956, 257).

    Der Schuldner soll durch die Abtretung bzw. den Forderungsübergang nicht benachteiligt, also gegenüber dem neuen Gläubiger nicht ungünstiger gestellt werden, als er gegenüber seinem alten Gläubiger stand (BGH Urteil vom 26. Juni 2002 - VIII ZR 327/00 - NJW 2002, 2865; BGHZ 58, 327, 329 = NJW 1972, 1193, 1194; BGHZ 19, 153, 156 = NJW 1956, 257).

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger -

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Die sich aus dem Gesetz ergebende (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bzw. § 9 Abs. 1 SGB II) Subsidiarität der Sozialhilfe und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II soll durch den Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII bzw. § 33 Abs. 1 SGB II verwirklicht werden, indem sie den Sozialleistungsträger grundsätzlich in die Lage versetzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Leistungsempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer (hier: des Unterhaltsschuldners) entspricht, die dem Leistungsempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen (vgl. bereits BVerwG NJW 2000, 601 und NJW 1990, 3288 zu § 90 BSHG).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Es entspricht allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass eine Abtretung der Unterhaltsforderung jedenfalls dann erfolgen kann, wenn die Forderung nicht mehr dem Unterhaltsberechtigten, sondern aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs einem Dritten zusteht, der keines Pfändungsschutzes nach § 850 b Abs. 1 Satz 2 ZPO bedarf (BGH Urteil vom 24. September 1981 - IX ZR 80/80 - FamRZ 1982, 50, 51); dieser Dritte kann auch ein Sozialleistungsträger sein (Senatsurteil vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - FamRZ 1996, 1203, 1204).
  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    So ist es anerkannt, dass sich der Schutzzweck des Abtretungsverbots in den Fällen erledigt hat, in denen der Zessionar seinerseits dem Zedenten die (wirtschaftlich gleichwertige) Leistung erbringt, die ihm § 400 BGB sichern will (BGHZ 59, 109, 115 = NJW 1972, 1703, 1705; BGHZ 127, 354, 356 = NJW 1995, 323 mwN; BAG NJW 2001, 1443).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98

    Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen;

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
    Die sich aus dem Gesetz ergebende (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bzw. § 9 Abs. 1 SGB II) Subsidiarität der Sozialhilfe und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II soll durch den Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII bzw. § 33 Abs. 1 SGB II verwirklicht werden, indem sie den Sozialleistungsträger grundsätzlich in die Lage versetzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Leistungsempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer (hier: des Unterhaltsschuldners) entspricht, die dem Leistungsempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen (vgl. bereits BVerwG NJW 2000, 601 und NJW 1990, 3288 zu § 90 BSHG).
  • OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/01

    Vorlage von Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als

  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 74/86

    Unterhalt für Vergangenheit bei Überleitung des Unterhaltsanspruchs auf den

  • LG Heilbronn, 21.09.1989 - 3 S 132/89

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen der Eltern ; Verbot einer Aufrechnung

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2006 - 2 UF 180/05

    Aufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch gegen auf Sozialhilfeträger

  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • RG, 18.02.1933 - V 380/32

    1. Besteht eine Amtspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Pfändung auch

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - L 5 AS 81/07

    Ein Hartz IV-Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als

  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

  • RG, 16.01.1923 - VII 110/22

    Unpfändbarkeit der Einkünfte nach § 850 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 171/90

    Überleitung eines Anspruchs gegen einen nach Zivilrechtt Unterhaltspflichtigen

  • OLG Brandenburg, 20.05.1997 - 10 WF 31/97

    Auskunftsleistung bei Gesamtvollstreckung über das Unternehmen des Verpflichteten

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

  • AG Gummersbach, 12.11.1996 - 13 F 330/95

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage; Übergang von

  • RG, 03.07.1931 - III 363/30

    1. Kann der Beamte, der einen Gehaltsvorschuß erhalten hat, einwenden, die

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über

    § 127 a BGB stellt den protokollierten gerichtlichen Vergleich der notariellen Beurkundung gleich, ohne besondere Belehrungspflichten für das Gericht vorzusehen (OLG Brandenburg FamRZ 2013, 1202, 1204; Bergschneider FamRZ 2013, 260, 261).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18

    Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der Insolvenz

    Ebenso gilt das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB in Verbindung mit § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers auf sie übergegangen ist (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 192/11, BGHZ 197, 326 Rn. 15, 25).
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom

    Jedenfalls habe die Beklagte nicht wirksam gegenüber dem vormaligen Beigeladenen zu 2. aufrechnen können, weil eine ihr bekannte Vorausabtretung gemäß § 406 BGB keinen Erhalt der Aufrechnungslage zu bewirken vermöge (Hinweis auf BGH Urteil vom 26.6.2002 - VIII ZR 327/00 - NJW 2002, 2865 und Beschluss vom 8.5.2013 - XII ZB 192/11 - BGHZ 197, 326) .

    (1) § 406 BGB suspendiert unter bestimmten Voraussetzungen für Aufrechnungen gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) einer Forderung (hier: dem Vater des Klägers) aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Gegenseitigkeit (BGH Beschluss vom 8.5.2013 - XII ZB 192/11 - BGHZ 197, 326 RdNr 11; Roth/Kieninger in Münchener Komm zum BGB, 8. Aufl 2019, § 406 RdNr 1) .

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 44/19

    Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsanspruch - und der richtige

    Geht eine Forderung, welche selbst die Voraussetzungen für eine Unterhaltsverpflichtung im Sinne der Europäischen Unterhaltsverordnung erfüllt, kraft Legalzession auf einen Dritten über, verliert sie dadurch nicht ihre unterhaltsrechtliche Natur (vgl. für das deutsche Recht: Senatsbeschluss BGHZ 197, 326 = FamRZ 2013, 1202 Rn. 16 mwN).
  • OLG Köln, 11.02.2021 - 14 UF 88/20

    Anspruch auf Zahlung rückständigen und zukünftigen Kindesunterhalts;

    In diesem Falle ist ein Abtretungsverbot im Wege der teleologischen Reduktion des § 400 BGB nicht anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 192/11 -, NJW 2013, 2592, Rn. 26; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.2001 - 4 U 20/01 -, FamRZ 2002, 1189).
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