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BGH, 02.04.2003 - XII ZB 198/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Anhängigkeit der Hauptsache; Erfolgsaussichten der Sache, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung grundsätzliche Bedeutung hat oder Fragen aufwirft, die einer Klärung durch ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 748
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus BGH, 02.04.2003 - XII ZB 198/02
Entscheidet - wie hier - der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt er die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam; die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (vgl. Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ). - BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus BGH, 02.04.2003 - XII ZB 198/02
Für das weitere Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Das Beschwerdegericht wird, wenn der Einzelrichter das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO dem Senat des Oberlandesgerichts überträgt, zu beachten haben, daß eine Sache Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 114 ZPO hat und Prozeßkostenhilfe somit zu bewilligen ist, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung grundsätzliche Bedeutung hat oder Fragen aufwirft, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen (vgl. BGH Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - BB 2003, 496).
- BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03
Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren
Sie führt daher auch ohne eine entsprechende Rüge zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung (BGHZ 154, 200, 203 f; BGH, Beschl. v. 2. April 2003, XII ZB 198/02, FamRZ 2003, 748, v. 10. April 2003, VII ZB 17/02, MDR 2003, 949; v. 11. September 2003, XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712). - BGH, 05.11.2003 - XII ZB 105/03
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
In einer Sache, der er grundsätzliche Bedeutung beimißt, darf der originäre Einzelrichter nicht selbst entscheiden, sondern muß das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO dem mit drei Richtern besetzten Senat übertragen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - NJW 2003, 1254 f. = FamRZ 2003, 669 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senatsbeschluß vom 2. April 2003 - XII ZB 198/02 -).