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BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich bei Scheidung einer zweiten Ehe - Zugrundelegung der infolge der ersten Ehescheidung und des dabei durchgeführten Versorgungsausgleichs gekürzten ehezeitanteiligen Beträge - Anwendung des Stichtagsprinzips - Erhalt gekürzter Bezüge bei Eintritt in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1; BeamtVG § 57
Berechnung des Versorgungsausgleichs im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 419
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 1 UF 179/95
Auszug aus BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94
Nur so ist auch gewährleistet, daß die Summe der einzelnen Kürzungsbeträge aus § 57 BeamtVG grundsätzlich demjenigen Kürzungsbetrag entspricht, der sich ergeben würde, wenn der Beamte während der gesamten Zeit nur einmal verheiratet gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1082). - BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94
Berechnung des Ehezeitanteils des Versorgungsanrechts eines zum zweiten Mal …
Auszug aus BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94
Wie der Senat durch Beschluß vom 10. September 1997 XII ZB 191/94 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, sind auch im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten dem Versorgungsausgleich bei Scheidung einer späteren Ehe die ungekürzten Versorgungsanwartschaften zugrundezulegen.
- BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96
Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich
Zutreffend wurde dagegen bei der Versorgungsanwartschaft des Ehemannes die Versorgungskürzung aus der ersten Ehescheidung unberücksichtigt gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - XII ZB 191/94 - FamRZ 1997, 1534 f. und vom 17. September 1997 - XII ZB 208/94 - FamRZ 1998, 419). - KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09
Berechnung des Ehezeitanteils einer berufsständischen Versorgung; Einbeziehung …
In die Berechnung des Ehezeitanteils der von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen berufsständischen Versorgung (Berliner Ärzteversorgung) sind Kürzungen, die auf einem nach Scheidung einer früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, nicht einzubeziehen (im Anschluss an BGH, 10. September 1997, XII ZB 191/94, FamRZ 1997, 1534 ; BGH, 17. September 1997, XII ZB 208/94, FamRZ 1998, 419 ).Dies gilt daher nicht nur, wie vom Bundesgerichtshof entschieden, im Rahmen der Beamtenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1998, 419 ; BGH FamRZ 1997, 1534 ).