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   BGH, 16.05.2018 - XII ZB 214/17   

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https://dejure.org/2018,16451
BGH, 16.05.2018 - XII ZB 214/17 (https://dejure.org/2018,16451)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - XII ZB 214/17 (https://dejure.org/2018,16451)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 (https://dejure.org/2018,16451)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in einem Verfahren bzgl. der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit der Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Erforderlichkeit der Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in einem Verfahren bzgl. der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Totalbetreuung denkbar - Verfahrenspfleger muss bestellt werden!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1030
  • MDR 2018, 882
  • FGPrax 2018, 268
  • FamRZ 2018, 1195
  • Rpfleger 2018, 548
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 611/16

    Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - XII ZB 214/17
    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Erstreckung

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 7 mwN und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 8 und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 9; vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 8 f. mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - juris Rn. 12).

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 537/18

    Anspruch auf Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Leiden an einer paranoiden

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - NJW-RR 2018, 1030 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20

    Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - NJW-RR 2018, 1030 Rn. 9 mwN).
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