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   BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03   

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BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03 (https://dejure.org/2004,1748)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2004 - XII ZB 226/03 (https://dejure.org/2004,1748)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 (https://dejure.org/2004,1748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer Kostenfestsetzung für eine nicht existente Partei im Prozess; Parteifähigkeit einer nicht existenten Partei

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Kostenerstattungsanspruch einer nicht existierenden beklagten Partei; §§ 91, 104 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 104
    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung zu Gunsten einer nicht existenten Partei?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1505
  • MDR 2004, 1134
  • Rpfleger 2004, 588
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00

    Kostenerstattung bei Klage gegen eine nicht existierende Partei

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
    Einschränkend dazu wird die Auffassung vertreten, daß der Erstattungsanspruch zwar geltend gemacht werden könne, jedoch nicht der nicht existenten Partei, sondern derjenigen Person zustehe, die für sie aufgetreten sei (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264 f.).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
    Das Prozeßgericht hätte die Klage kostenpflichtig als unzulässig abweisen müssen (allgemeine Meinung; BGHZ 24, 91).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozeß insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (allgemeine Meinung; BGHZ aaO 94; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943, 2944).
  • OLG Koblenz, 10.12.1999 - 14 W 816/99

    Keine Kostenfestsetzung zugunsten einer nichtexistierenden Partei

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
    Zugunsten der nicht existenten Partei könne daher ein Kostenfestsetzungsbeschluß erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen seien, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt habe (KG AnwBl. BE 1995, 300; OLGR Saarbrücken, aaO 260; OLG Hamburg MDR 1976, 845 f.; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 2001, 285, 286; Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 50 Rdn. 13).
  • OLG München, 05.08.1997 - 11 W 1430/97
    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
    Einschränkend dazu wird die Auffassung vertreten, daß der Erstattungsanspruch zwar geltend gemacht werden könne, jedoch nicht der nicht existenten Partei, sondern derjenigen Person zustehe, die für sie aufgetreten sei (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264 f.).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auch wenn Zweifel an der Existenz einer Partei bestehen, ist sie zur Erledigung des Streits hierüber als existent zu behandeln (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZR 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; BGHZ 24, 91, 94; zur Prozessfähigkeit: BGHZ 143, 122, 123 und Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059).

    Entsprechendes gilt für die Frage, ob eine Partei überhaupt existiert (vgl. BGHZ 24, 91, 94; Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506).

  • BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05

    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht oder nicht mehr existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (allg. M.; Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215; BGH Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943, 2944).

    aa) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gilt die im Prozess fingierte begrenzte Parteifähigkeit der nicht existenten Partei auch für das sich anschließende Kostenfestsetzungsverfahren und berechtigt die nicht existente Partei, einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen; dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Hamburg MDR 1976, 845; SchlHOLG JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 - Juris; KG AnwBl. BE 1995 300 (LS); OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLGR Stuttgart 2005, 525).

  • OLG Koblenz, 12.09.2013 - 3 W 503/13

    Prozess gegen eine nicht existente Partei: Parteifähigkeit im

    Eine nicht existente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 12. Mai 2004, XII ZB 226/03, NJW-RR 2004, 1505 f. = MDR 2004, 1134 f.; Urteil vom 31. Mai 2010, II ZB 9/09, NJW 2010, 3100 f. = MDR 2010, 1279 f. = WM 2010, 1719 ff. = ZIP 2010, 1514 ff.).

    Eine insoweit im Rechtsstreit als parteifähig erachtete Partei gilt auch im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren als parteifähig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12. Mai 2004, aaO Juris Rn. 1O; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09. November 2001, 6 W 328/01 - 80, 0LGR Saarbrücken 2002, 259 f.).

    Zugunsten der nicht existenten Partei kann ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen berücksichtigt werden, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12. Mai 2004, aaO, Juris Rn. 10; OLG Saarbrücken, aaO; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 1976, 5 U 181/75, MDR 1976, 845 f.; einschränkend OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Dezember 1999, 14 W 816/99, NJW-RR 2001, 285 f. = OLGR Koblenz 2000, 344 f.).

    7 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (BGH, Beschluss vom 12.05.2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505 f. = MDR 2004, 1134 f.; Urteil vom 31.05.2010 - II ZB 9/09 - NJW 2010, 3100 f. = MDR 2010, 1279 f. = WM 2010, 1719 ff. = ZIP 2010, 1514 ff.).

    Eine insoweit im Rechtsstreit als parteifähig erachtete Partei gilt auch im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren als parteifähig (BGH, Urteil vom 12.05.2004, aaO Juris Rn. 1O; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2001 - 6 W 328/01-80 - OLGR Saarbrücken 2002, 259 f.).

    Zugunsten der nicht existenten Partei kann daher ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen berücksichtigt werden, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (BGH, Urteil vom 12.05.2004, aaO, Juris Rn. 10; OLG Saarbrücken, aaO; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.1976 - 5 U 181/75 - MDR 1976, 845 f.; einschränkend OLG Koblenz, Beschluss vom 10.12.1999 - 14 W 816/99 - NJW-RR 2001, 285 f. = OLGR Koblenz 2000, 344 f.).

  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 23/07

    Kostenfestsetzung zu Gunsten einer nicht existenten Partei

    b) Eine insoweit im Rechtsstreit als parteifähig erachtete Partei gilt auch im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren als parteifähig, ist mithin auch in diesem Verfahren als existent zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03, NJW-RR 2004, 1505 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 99/11

    Wann ist eine nicht existente Partei parteifähig?

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht (allg. M.; BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505; BGH NJW 1993, 2943 [2944]; BGHZ 24, 91 [94] = NJW 1957, 989; Senat RuS 2009, 42).

    Zu Gunsten der nicht existenten Partei kann daher ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen sind, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (BGH NJW-RR 2004, 1505).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich

    Durch diese Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage ihrer Existenz selbst klären lassen kann (BGH, Beschl. v. 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03, NJW-RR 2004, 1505, 1506).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Diese Fiktion erfasst indessen nicht das übrige (Hauptsache-) Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 24 W 27/08

    Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Kostenfestsetzung durch eine nicht

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht (allg. M.; BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505; BGH NJW 1993, 2943 [2944]; BGHZ 24, 91 [94] = NJW 1957, 989).

    Dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505 [1506]; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; OLG Schleswig, JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.8.1978 - 13 W 122/78, juris; KG, BerlAnwBl 1995, 300 L; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2002, 259; OLG Stuttgart, OLG-Report 2005, 525).

    Zu Gunsten der nicht existenten Partei kann daher ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen sind, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (BGH NJW-RR 2004, 1505).

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2016 - 5 W 37/16

    Zulässigkeit der Kostenfestsetzung zu Gunsten einer an sich nicht existenten

    Zu Gunsten der nicht existenten Partei kann daher ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen sind, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (vgl. zu alldem BGH, NJW-RR 2004, 1505 mwN).

    Nach der zitierten Rechtsprechung können jedoch nur die Kosten eines Dritten ersetzt werden, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die Nichtexistenz geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1505; OLG Düsseldorf, ErbR 2012, 147; OLG Koblenz, MDR 2013, 1243).

    Die Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten durch einen Dritten kann ihr nicht fiktiv zugerechnet werden (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1505).

    Insoweit muss der Dritte den Prozessweg beschreiten (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1505).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05

    Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme: Fingierung der Nochexistenz eines

    Mandiert sich für eine im Zeitpunkt der Klagzustellung bereits verstorbene beklagte Partei ein Rechtsanwalt mit dem Antrag, die Klage als unzulässig abzuweisen, so ist für den kostenantrag nach anschließender Klagrücknahme die Existenz dieser Partei zu fingieren (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.05.04 - XII ZB 226/03, NJW_RR 2004, 1505).

    Das Landgericht hat im angefochtenen Beschluss mit Recht aus dem Beschluss des BGH vom 12.05.2004 (NJW-RR 2004, 1505) den Schluss gezogen, dass der Kostenantrag des Rechtsanwalts Dr. S. zulässig und begründet war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19

    Kostenentscheidung bei Wegfall des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit wegen

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 103/07

    Verhältnis von aus- und inländischen Insolvenzverfahren

  • OLG Köln, 04.11.2021 - 16 W 31/21

    Kostenentscheidung; Klagerücknahme

  • OLG Hamm, 28.12.2006 - 23 W 245/06

    Zur Kostenerstattung bei fehlender Parteifähigkeit

  • OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09

    Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 W 74/22

    Parteifähigkeit einer nicht existenten Partei; Geltendmachung der Nichtexistenz;

  • LG Münster, 12.04.2017 - 23 O 80/16
  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06

    Prozessfähigkeit: Amtsermittlung bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des

  • LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22

    Rechtsweg bei Kündigung einer deutschen Geschäftsführerin in chinesischem

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21

    1. Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur

  • OLG München, 03.05.2019 - 11 W 155/19

    Kostenfestsetzung zugunsten der Beklagtenseite bei Klageerhebung gegen eine

  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04
  • LG Itzehoe, 07.02.2017 - 6 O 229/16

    Testamentsauslegung bezüglich der Frage der Wechselbezüglichkeit

  • OLG Stuttgart, 14.07.2008 - 10 U 232/07

    Interventionsprozess: (Un-)Zulässigkeit wegen der Vertretung einer GmbH in

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 13 T 90/12

    Untereigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden!

  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

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