Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1996 - XII ZB 226/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 193
  • MDR 1997, 265
  • FamRZ 1997, 161



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Wird zitiert von ... (12)  

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  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95  

    Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger

    Eine - unterstellt - zutreffende Beurteilung der Dynamik einer Versorgung in einer zeitlich zurückliegenden gerichtlichen Entscheidung kann das später mit der gleichen Frage befaßte Gericht insbesondere nicht der Prüfung entheben, ob die damals getroffene Prognose mit der seitherigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist (Beispiel für eine deshalb notwendig gewordene Korrektur: Senatsbeschluß vom 25. September 1996 - XII ZB 226/94 - FamRZ 1997, 161 ).
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04  

    Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL

    Anderes gilt, d.h. die Vergleichbarkeit allein im Leistungsstadium ist ausreichend, wenn der Ausgleichspflichtige bei Ehezeitende bereits Versorgungsbezüge erhält (BGH FamRZ 1997, 161 (164)).

    Eine Volldynamik kann angenommen werden, wenn die tatsächliche Anpassung der Versorgung mit der der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung über einen längeren Zeitraum (BGH FamRZ 1997, 161 : 7 bis 8 Jahre) vergleichbar ist und eine entsprechende Weiterentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann (BGH FamRZ 1983, 40 (40): absolute Gewissheit nicht erforderlich; BGH FamRZ 1998 424; 1996, 97; kritisch dazu: Soergel-Zimmermann, 12. Aufl., § 1587a, Rn.281; Soergel-Häußermann, 13. Aufl., § 1587a, Rn.347).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZB 6/08  

    Familienrecht - Versorgungsanrechte der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

    a) Der Senat hat zuletzt die Versorgungsanrechte der VddB als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium volldynamisch bewertet (Senatsbeschlüsse vom 25. September 1996 - XII ZB 226/94 - FamRZ 1997, 161, 163; vom 10. Juli 2002 - XII ZB 147/00 - FamRZ 2002, 1469, 1470).
  • KG, 22.11.2005 - 19 UF 35/05  

    Versorgungsausgleich: Bewertung einer laufenden VBL-Rente bei Beginn des

    Der Ehezeitanteil seiner Anrechte ist somit ungekürzt und ohne Umrechnung nach der BarwertVO in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (vgl. BGH vom 6.10.2004 - XII ZB 139/04 - FamRZ 2005, S. 601 f; BGH vom 20.10.2004 - XII ZB 152/04 - BGH FamRZ 1997, S. 161 (164); FamRZ 1992, S. 47 (48); Wick FPR 2004, S. 604).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2002 - 11 UF 134/01  

    Versorgungsausgleich: Bewertung des nicht volldynamischen Anrechts bei

    Da der Versorgungsbezug erst nach Ehezeitende begonnen hat, rechtfertigt allein die Dynamik im Leistungsstadium nicht eine Behandlung des Anrechts als insgesamt volldynamisch (anders bei Versorgungsbeginn vor Ehezeitende; BGH FamRZ 1997, 161, 164).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04  
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 336; FamRZ 1997, 161 ff.) kann eine volldynamische Entwicklung einer Versorgung bejaht werden, wenn der Wertzuwachs der zu beurteilenden Anwartschaft bis zum Leistungsteil und während der künftigen Leistungsphase nach der tatsächlichen Übung des Versorgungsträgers mit der Entwicklung von Anrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung annähernd Schritt hält, wobei geringfügige Abweichungen unbeachtlich sind.
  • OLG Stuttgart, 02.03.2005 - 15 UF 294/04  

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Versorgungsanrechten im Versorgungswerk der

    Der Beurteilung der Versorgung als volldynamisch steht nicht entgegen, dass die beim VwAK begründeten Anrechte im Wege eines Kapitaldeckungsverfahrens finanziert werden ( BGH, Beschluss v. 01.12.2004, XII ZB 45/01, S.6; BGH, FamRZ 1997, 161 ).
  • OLG Saarbrücken, 10.06.1999 - 6 UF 37/99  

    Voraussetzungen für die Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 228/94  

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   BGH, 22.01.1997 - XII ZB 226/94   

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