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   BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13   

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https://dejure.org/2013,40869
BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13 (https://dejure.org/2013,40869)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2013 - XII ZB 229/13 (https://dejure.org/2013,40869)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13 (https://dejure.org/2013,40869)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 5 FamFG, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax: Ausgangskontrolle hinsichtlich der im Faxgerät hinterlegten Kurzwahl

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kurzwahlangabe auf Fax-Sendebericht genügt nicht zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Versendung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschliessende Kontrolle des Sendeberichts auf die richtige Empfängernummer durch den Rechtsanwalt bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax

  • Betriebs-Berater

    Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax: Ausgangskontrolle hinsichtlich der im Faxgerät hinterlegten Kurzwahl

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO § 233
    Rechtsanwalt darf sich bei Fax-Übermittlung von Schriftsätzen mittels Kurzwahl nicht auf den "OK"-Vermerk des Sendeprotokolls verlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO § 233
    Abschliessende Kontrolle des Sendeberichts auf die richtige Empfängernummer durch den Rechtsanwalt bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fax-Empfängernummer ist auf Richtigkeit zu prüfen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Prüfungsumfang bezüglich eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung? Nein, Empfängerkurzwahl auf Fax-Sendeprotokoll reicht nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sendebericht muss Empfängernummer ausweisen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Fristenfax - und die Kontrolle des Sendeberichts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristversäumnis - Sendebericht muss Empfängernummer ausweisen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwendete Empfängerkurzwahl auf Fax-Sendeprotokoll belegt nicht die Eingabe der zutreffenden Empfängernummer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendete Empfängerkurzwahl auf Fax-Sendeprotokoll belegt nicht die Eingabe der zutreffenden Empfängernummer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Achtung Fristsache! Kontrolle der Kurzwahl reicht beim Fax-Sendebericht nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausgangskontrolle bei Telefaxversendung fristgebundener Schriftsätze

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt trifft Pflicht zur Überprüfung der richtigen Empfangsnummer bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze - Bestätigung der Versendung durch Sendeprotokoll nur bei Angabe der konkreten Empfängernummer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fax-Sendebericht: Ist Kurzwahl auch mit richtiger Empfangsnummer verknüpft? (IMR 2014, 127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 316
  • MDR 2014, 240
  • FamRZ 2014, 464
  • VersR 2014, 1394
  • WM 2014, 429
  • BB 2014, 257
  • DB 2014, 422
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13
    Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. März 2010, XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879).

    Das genügt nicht, um Fehlerquellen der aufgezeigten Art hinreichend verlässlich auszuschließen und somit die Wahrscheinlichkeit, dass das Schriftstück den Empfänger nicht erreicht, so gering wie möglich und zumutbar zu halten (vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09 - FamRZ 2010, 879 Rn. 9).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13
    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Verfahrensbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZB 51/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13
    Die Ausgangskontrolle muss sich allerdings auch darauf beziehen, dass bei der Versendung des Telefaxes die zutreffende Empfängernummer verwendet wurde (BGH Beschlüsse vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12 - MDR 2013, 1303; vom 30. Oktober 2012 - III ZB 51/12 - juris Rn. 6; vom 7. November 2012 - IV ZB 20/12 - NJW-RR 2013, 305 Rn. 9; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11 - NJW-RR 2012, 1267 Rn. 7; vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11 - NJW-RR 2012, 744 Rn. 7; vom 12. Mai 2010 - IV ZB 18/08 - NJW 2010, 2811; vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96 - NJW 1997, 948; BAGE 79, 379 = NJW 1995, 2742).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Da die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, jedenfalls so gering ist, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen darf (BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, juris Rn. 6; vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045 unter 2), handelt es sich nicht um eine unzulässigerweise ohne tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 12).
  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006, XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013, XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6 und vom 14. Oktober 2010, V ZB 112/10, juris Rn. 8).

    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO Rn. 8).

    Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK"-Vermerk versehenen Sendeberichts den Empfänger nicht erreicht, ist so gering, dass sich der Rechtsanwalt auf den "OK"-Vermerk verlassen darf (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, aaO unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO).

  • BFH, 22.06.2020 - VI B 117/19

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der

    Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, jedenfalls so gering ist, dass sich der Absender auf den "OK-Vermerk" regelmäßig verlassen darf (BGH-Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316, Rz 6).
  • SG Augsburg, 14.12.2017 - S 11 AS 1200/17

    Fax-Sendebericht stellt allein keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang eines

    "(..) Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, a.a.O. Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, a.a.O. Rn. 8).

    Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK"-Vermerk versehenen Sendeberichts den Empfänger nicht erreicht, ist so gering, dass sich der Rechtsanwalt auf den "OK"-Vermerk verlassen darf (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, a.a.O. unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung einer Telefaxnachricht trotz Vorliegens eines Sendeberichts mit "OK-Vermerk" etwa an Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben könnten und die nach dem Grundgedanken des § 120 BGB in den Risikobereich des Klägers gefallen wären (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08 -, BeckRS 2008, 21198) gescheitert sein könnte, ist so gering, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Bedient sich der Verfahrensbevollmächtigte für die Übersendung des Schriftsatzes eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (BVerfG. B.v. 1.8.1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857 = juris Rn. 15; BGH, B.v. 1.2.2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916 = juris Rn. 6; B.v. 11.12.2013 - XII ZB 229/13 - NJW-RR 2014, 316 = juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 3.12.2020 - 3 A 328/18.A - juris Rn. 7; Koehl, NVwZ 2017, 1089/1091).
  • VG Magdeburg, 08.03.2017 - 9 A 890/16

    Stadt Haldensleben

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 17.01.2006 - XI ZB 4/05 -, m. w. N; v. 11.12.2013 - XII ZB 229/13 - v. 14.10.2010 - V ZB 112/10 - v. 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 - alle juris).
  • LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 431/21

    OK-Vermerk kein Beweis für Zugang eines Faxes; Nachweis des Widerrufs eines

    Der Kläger trägt unter Heranziehung mehrerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH 01.02.2011 - V ZB 33/00; 11.12.2013 - XII ZB 229/13; 08.04.2014 - VI ZB 1/13; 17.01.2006 - XI ZB 4/05; 14.10.2010 - V ZB 112/10) vor: Er habe mit der Übersendung des Telefaxes am 22.12.2020 alles Erforderliche getan.
  • VG Augsburg, 03.12.2018 - Au 4 K 17.50539

    Dublin-Verfahren (Rumänien)

    Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK"-Vermerk versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, ist jedenfalls so gering, dass sich der Rechtsanwalt auf den "OK"-Vermerk verlassen darf (BGH, B.v. 11.12.2013 - XII ZB 229/13 - juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2020 - L 13 AS 86/20
    Da die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, so gering ist, darf sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13 - juris Rn. 6).
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