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   BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15   

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https://dejure.org/2016,10017
BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15 (https://dejure.org/2016,10017)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2016 - XII ZB 238/15 (https://dejure.org/2016,10017)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 (https://dejure.org/2016,10017)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FamFG, § 114 Abs 2 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des verfahrensgegenständlichen Regelungsbedürfnisses

  • IWW

    § 76 Abs. 1 FamFG, § ... 127 Abs. 4 ZPO, §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, § 114 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 114 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1684 Abs. 4 FamFG, §§ 114 ff. ZPO, § 115 Abs. 4 ZPO, § 78 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 78 Abs. 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrenskostenhilfebegehren für ein Umgangsrechtsverfahren; Personenbezogene Beurteilung einer Rechtsbeschwerde als mutwillig; Bedeutung der grundgesetzlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit

  • rewis.io

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des verfahrensgegenständlichen Regelungsbedürfnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenskostenhilfebegehren für ein Umgangsrechtsverfahren; Personenbezogene Beurteilung einer Rechtsbeschwerde als mutwillig; Bedeutung der grundgesetzlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff der Mutwilligkeit bei einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der Mutwilligkeit bei einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2188
  • MDR 2016, 726
  • FamRZ 2016, 1058
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09

    Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzung ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 7).

    Deshalb kann dahin stehen, ob ein solcher Gesamtplan - wie der Senat in seiner Entscheidung zur Scheinehe erwogen, im Ergebnis aber offengelassen hat (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 14 mwN) - überhaupt ausreichen würde, um eine Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Abs. 2 ZPO zu begründen.

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts i.S.v. § 1684 Abs. 4 FamFG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2008, 494 mwN).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG FamRZ 2008, 494 mwN).

  • OLG München, 25.02.2011 - 33 WF 328/11

    Umgangsregelungsverfahren: Verfahrenskostenhilfebewilligung und

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Zum anderen befindet sich der Antragsteller in einer Justizvollzugsanstalt, was die Durchführung eines Umgangsrechtsverfahrens noch zusätzlich erschwert (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 1086, 1087).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Entscheidend ist, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427 Rn. 12 ff., 25).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Gerichtskosten werden für die Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 4 ZPO; BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07 - VersR 2010, 832).
  • OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01

    Umgangsverfahren - hinreichende Erfolgsaussicht - sachliche Regelung - Kindeswohl

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Hinzu kommt, dass der Antragsteller durch die vom Familiengericht zu treffende Entscheidung Gewissheit darüber erlangen kann, in welcher Weise er sein Recht tatsächlich wahrnehmen darf bzw. in welchem zeitlichen Abstand er einen neuen Antrag auf gerichtliche Regelung zu stellen berechtigt ist (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 875).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Das ist hier indessen der Fall, da der Antragsteller geltend macht, die personenbezogene Beurteilung seiner Rechtsbeschwerde als mutwillig sei nicht gerechtfertigt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005- XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04

    Anrechnung des Kindergeldes bei Kindesunterhalt nach der Regelbetrag-VO

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    (1) Die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden; Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet vielmehr eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611; BVerfG Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    (1) Die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden; Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet vielmehr eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611; BVerfG Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
    Diese Erwägungen gehen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einher, wonach Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (BVerfG NJW 2013, 2013, 2014).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    In diesem Fall hat das Gericht den Umgang nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB insoweit auszuschließen, als es zum Wohl des Kindes erforderlich ist (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158, 159 f. und vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 16 f.; BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; vgl. zur Unterbringung in einer Pflegefamilie BVerfG FamRZ 2013, 361, 363).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZA 12/21

    Abänderung eines in einem Umgangsrechtsverfahren vereinbarten Wechselmodells

    Diese Erwägungen gehen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einher, wonach Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 21 ff. mwN).
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