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   BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16   

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https://dejure.org/2018,2463
BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16 (https://dejure.org/2018,2463)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16 (https://dejure.org/2018,2463)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 (https://dejure.org/2018,2463)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    § 76 FamFG, § 113 FamFG, § 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe für sämtliche Anwaltsgebühren bei Mehrvergleich

  • Anwaltsblatt

    § 76 FamFG, § 113 FamFG, § 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe für sämtliche Anwaltsgebühren bei Mehrvergleich

  • rewis.io

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung der einem unbemittelten Beteiligten bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren; Abschluss eines Vergleichs der Beteiligten unter Einbeziehung nicht anhängiger ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrvergleich: Bewilligte Verfahrenskostenhilfe kann erweitert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für alle durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebühren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrvergleich in einer selbständigen Familiensache - und die Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erweiterung der einem unbemittelten Beteiligten bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren; Abschluss eines Vergleichs der Beteiligten unter Einbeziehung nicht anhängiger ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Gebühren für den Mehrvergleich auch bei PKH-Beiordnung

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 217, 206
  • NJW 2018, 1679
  • MDR 2018, 691
  • FamRZ 2018, 602
  • AnwBl 2018, 238
  • AnwBl Online 2018, 358
  • Rpfleger 2018, 478
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708 und BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984, VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

    (2) Diese Rechtsprechung beruht indes auf dem Grundsatz, wonach für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren an sich eine Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708, 1709; BGHZ 91, 311 = FamRZ 1985, 690).

    Bei Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten sprengt die Vorschrift den Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens und gestattet aus Zweckmäßigkeitsgründen eine gütliche Regelung über die Hauptsache bereits vorprozessual im Wege eines Vergleichs (BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708, 1709).

  • OLG Celle, 08.05.2014 - 15 UF 166/13
    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Dabei werden insbesondere der Sinn und Zweck der Verfahrenskostenhilfe sowie die Verfahrensökonomie in den Vordergrund gerückt (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959 f.; OLG Celle [21. Zivilsenat] FamRZ 2017, 394, 395 f. und OLG Celle [15. Zivilsenat] FamRZ 2014, 1878 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 317, 318; OLG Koblenz [2. Senat für Familiensachen] JurBüro 2016, 136 f.; OLG Köln FamRZ 2014, 1875, 1876 f.; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1416, 1417; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 22. Aufl. § 48 Rn. 168 ff. mwN).

    Da die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts für die Mitwirkung an einem (Mehr-)Vergleich sich nicht in der Einigungsgebühr aus dem erhöhten Vergleichswert erschöpft, sondern sich auch auf die Differenzverfahrens- und -terminsgebühr erstreckt, widerspräche eine Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf die Einigungsgebühr nicht nur dem Grundsatz des § 45 Abs. 1 RVG, wonach der beigeordnete Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse erhält (OLG Celle FamRZ 2014, 1878, 1879).

    Deshalb wäre es nach diesem Gesetzeszweck bereits von Verfassungs wegen (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht gerechtfertigt, die Frage des Vergütungsanspruchs für die Herbeiführung eines Mehrvergleichs bei selbständigen Familiensachen anders zu behandeln als bei einem Vergleichsschluss im Scheidungsverbund (OLG Celle FamRZ 2014, 1878, 1879).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2017 - 2 WF 214/16

    Verfahrenskostenhilfebewilligung in Familiensachen: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Dabei werden insbesondere der Sinn und Zweck der Verfahrenskostenhilfe sowie die Verfahrensökonomie in den Vordergrund gerückt (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959 f.; OLG Celle [21. Zivilsenat] FamRZ 2017, 394, 395 f. und OLG Celle [15. Zivilsenat] FamRZ 2014, 1878 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 317, 318; OLG Koblenz [2. Senat für Familiensachen] JurBüro 2016, 136 f.; OLG Köln FamRZ 2014, 1875, 1876 f.; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1416, 1417; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 22. Aufl. § 48 Rn. 168 ff. mwN).

    Eine auf bestimmte Gebührentatbestände beschränkte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts sieht das Gesetz weder in den §§ 76 ff. FamFG noch in den §§ 114 ff. ZPO vor (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959 f.; OLG Celle JurBüro 2016, 470).

    Die Verfahrensgebühr ist sogar unlösbar mit der Entstehung der Einigungsgebühr verbunden (OLG Köln FamRZ 2014, 1875, 1876) und der unbemittelte Verfahrensbeteiligte darf darauf vertrauen, aufgrund der für den Abschluss des Mehrvergleichs bewilligten Verfahrenskostenhilfe von sämtlichen Gebührenansprüchen freigestellt zu werden, die seinem beigeordneten Rechtsanwalt zustehen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959 f.).

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708 und BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984, VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

    (2) Diese Rechtsprechung beruht indes auf dem Grundsatz, wonach für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren an sich eine Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708, 1709; BGHZ 91, 311 = FamRZ 1985, 690).

  • OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Andererseits wird darauf abgestellt, dass die Verfahrenssituation vergleichbar mit derjenigen eines Vergleichsschlusses im Erörterungstermin des Verfahrenskostenhilfeverfahrens sei (§ 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO), für die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe ebenfalls nur für die Einigungsgebühr bewilligt werden könne (OLG Dresden FamRZ 2017, 993 f.; FamRZ 2017, 316 f.; KG AGS 2017, 418; OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2016 - 12 WF 134/16 - juris Rn. 4; OLG Dresden FamRZ 2017 316 f.; OLG Nürnberg AGS 2017, 197; OLG Jena JurBüro 2015, 640; OLG Celle [10. Zivilsenat] AGS 2015, 236, 237 f. und FamRZ 2011, 835, 836; OLG Koblenz [1. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 1877 f.).

    Eine derartige Einigung würde aber weniger das Ergebnis gegenseitigen Nachgebens wiedergeben als vielmehr eine bloße Feststellung beinhalten (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 835, 836).

  • OLG Köln, 29.04.2013 - 25 WF 235/12

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Dabei werden insbesondere der Sinn und Zweck der Verfahrenskostenhilfe sowie die Verfahrensökonomie in den Vordergrund gerückt (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959 f.; OLG Celle [21. Zivilsenat] FamRZ 2017, 394, 395 f. und OLG Celle [15. Zivilsenat] FamRZ 2014, 1878 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 317, 318; OLG Koblenz [2. Senat für Familiensachen] JurBüro 2016, 136 f.; OLG Köln FamRZ 2014, 1875, 1876 f.; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1416, 1417; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 22. Aufl. § 48 Rn. 168 ff. mwN).

    Die Verfahrensgebühr ist sogar unlösbar mit der Entstehung der Einigungsgebühr verbunden (OLG Köln FamRZ 2014, 1875, 1876) und der unbemittelte Verfahrensbeteiligte darf darauf vertrauen, aufgrund der für den Abschluss des Mehrvergleichs bewilligten Verfahrenskostenhilfe von sämtlichen Gebührenansprüchen freigestellt zu werden, die seinem beigeordneten Rechtsanwalt zustehen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959 f.).

  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN; BVerfG NJW 1991, 413 mwN).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN).

  • OLG München, 18.03.2009 - 11 WF 812/09

    Vergütung des Rechtsanwalts: Protokollierung einer außerprozessual vorbereiteten

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Aufgrund des Wortlauts des § 48 Abs. 3 Satz 1 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu vertreten, ob die gesetzliche Ausdehnung der in einer Ehe- oder Partnerschaftssache bewilligte Verfahrenskostenhilfe zur Folge hat, dass der beigeordnete Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Differenzterminsgebühr von der Staatskasse erstattet verlangen kann (ablehnend: OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2009, 1779 und OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2012 - 6 WF 109/12 - juris; bejahend: OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 und OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 143).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Im Übrigen liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung, welche über den Verfahrensgegenstand hinausgeht, als gerichtlichen Vergleich protokolliert (Senatsbeschluss BGHZ 191, 1 = FamRZ 2011, 1572 Rn. 16 f.).
  • OLG Hamm, 25.05.2012 - 6 WF 109/12

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Abschluss eines nicht anhängige Folgesachen

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
    Aufgrund des Wortlauts des § 48 Abs. 3 Satz 1 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu vertreten, ob die gesetzliche Ausdehnung der in einer Ehe- oder Partnerschaftssache bewilligte Verfahrenskostenhilfe zur Folge hat, dass der beigeordnete Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Differenzterminsgebühr von der Staatskasse erstattet verlangen kann (ablehnend: OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2009, 1779 und OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2012 - 6 WF 109/12 - juris; bejahend: OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 und OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 143).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08

    Terminsgebühr aus der Staatskasse bei Erstreckung der Beiordnung eines

  • OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04

    Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Ehesache

  • OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07

    Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung

  • OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer

  • OLG Dresden, 02.02.2017 - 20 UF 1100/16

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 125/14

    Verfahrenskostenhilfe in Betreuungssachen: Bewilligungsvoraussetzung für einen

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • OLG Koblenz, 10.12.2015 - 9 WF 931/15

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der

  • OLG Koblenz, 26.01.2015 - 13 WF 67/15

    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Vergütung des beigeordneten

  • OLG Stuttgart, 18.02.2016 - 8 WF 339/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligung im Verfahren auf Trennungsunterhalt:

  • OLG Zweibrücken, 29.04.2016 - 6 WF 57/16

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren:

  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche

  • OLG Celle, 26.02.2015 - 10 WF 28/15

    Anwaltsbeiordnung; Mehrvergleich; Kostenerstattungsanspruch;

  • KG, 29.11.2016 - 25 WF 76/16

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Entstehen einer

  • OLG Bamberg, 06.07.2018 - 2 WF 157/18

    Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich

    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16 entgegen, weil dieser sich mit der Höhe der Einigungsgebühr nicht auseinandergesetzt hat.

    Gegen diesen, der Beschwerdeführerin formlos übermittelten Beschluss, legte diese mit Schriftsatz vom 03.04.2018, eingegangen am 04.04.2018 Erinnerung ein und verwies zur Begründung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2018, Az. XII ZB 248/16.

    Gegen diesen, der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 12.06.2018 zugestellten Beschluss, legte diese mit Schriftsatz vom 25.06.2018 Beschwerde ein und verwies insoweit auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2018, Az., XII ZB 248/16.

    In der Rechtsprechung wird zum Teil ohne näheres Eingehen auf die Problematik bei einem Mehrvergleich eine Einigungsgebühr von 1, 5 angesetzt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959; BGH vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16).

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16 entgegen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2020 - 7 Ta 182/19

    Einigungsgebühr - Abschluss eines Mehrvergleichs - Prozesskostenhilfe

    Sie hat zur Begründung ausgeführt, mit dem Bundesgerichtshof (17. Januar 2018 - XII ZB 248/16) sei davon auszugehen, dass die im Grundgesetz verbürgte Rechtsschutzgleichheit nicht gewahrt wäre, wenn die dem beigeordneten Rechtsanwalt erwachsenden Gebühren aus dem Mehrvergleich teilweise nicht von der Staatskasse getragen würden und diesbezüglich die Vergütungspflicht des bedürftigen Beteiligten bestehen bleiben würde.

    Das Arbeitsgericht hat zur Begründung ausgeführt, der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 17. Januar 2018 (XII ZB 248/16) über den Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Familiensachen nach § 48 Abs. 3 S. 1 RVG entschieden.

    Es kommt für die erforderliche Erfolgsaussicht nicht darauf an, ob der Prozesspartei, wäre über den zusätzlich in den Vergleich einbezogenen Gegenstand ein Prozess geführt worden, Erfolgsaussichten zur Seite stünden oder nicht (BAG 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 21; vgl. auch BGH 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 - Rn. 28, wonach die von einem Mehrvergleich erfassten nicht anhängigen Verfahrensgegenstände regelmäßig allenfalls eingeschränkt einer Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten nach § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO zugänglich sind).

    24 Ein sachlicher Grund dafür, bei der anwaltlichen Vergütung Rechtsanwälte, die für ihre Partei Prozesskostenhilfe zu beantragen haben, schlechter zu stellen, als Anwälte, deren Partei nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, ist nicht ersichtlich und lässt sich auch nicht mit dem Gebot der weitestgehenden Gleichstellung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten vereinbaren ( Mayer , Anm. zu LAG Rheinland-Pfalz 12. März 2015 - 5 Ta 51/15 - FD-RVG 2015, 370379; vgl. zu diesem Gebot BGH 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 - Rn. 17).

  • LAG Nürnberg, 25.09.2019 - 5 Ta 96/19

    Einigungsgebühr - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfeerstreckung

    Mit diesem Antrag wird geregelt, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtsanhängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise materiell-rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind (so auch BGH vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16).

    Die erkennende Kammer sieht auch keinen Widerspruch zur Entscheidung des BGH vom 17.01.2018, XII ZB 248/16.

    Dem weitergehenden Gebühreninteresse des Rechtsanwaltes wird entsprochen, indem ihm eine Terminsgebühr zugestanden wird, obwohl eine Erörterung der nichtanhängigen Ansprüche eventuell gar nicht stattgefunden hat (BGH vom 17.01.2018 a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 06.08.2019 - 5 Ta 33/19

    Einigungsgebühr - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfeerstreckung

    Mit Schriftsatz vom 18.01.2019 legte der antragstellende Rechtsanwalt Erinnerung gegen den Beschluss vom 16.01.2019 ein und begründet dies mit der neuen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.01.2018, Az. XII ZB 248/16).

    Die erkennende Kammer sieht dabei keinen Widerspruch zur Entscheidung des BGH vom 17.01.2018, XII ZB 248/16 (zitiert nach juris).

    Mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe und einem dazu gehörenden Antrag auf Erstreckung der Prozesskostenhilfe wird geregelt, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtsanhängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise materiell-rechtliche Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind (so auch BGH vom 17.01.2018, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17

    Vergleichsmehrwert; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwaltsgebühren; Einigungsgebühr;

    Hat das Arbeitsgericht für einen Mehrvergleich - ausdrücklich oder konkludent - Prozesskostenhilfe bewilligt, umfasst der Bewilligungsbeschluss im Regelfall sämtliche in diesem Zusammenhang nach Maßgabe des RVG ausgelösten Gebühren der beigeordneten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 und LAG Baden Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 Ta 118/15).

    Ist für einen Mehrvergleich - gleich ob ausdrücklich beschlossen oder erkennbar gewollt und durch die Auslegung der Bewilligungsentscheidung ermittelt - Prozesskostenhilfe bewilligt, umfasst der Bewilligungsbeschluss im Regelfall sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelösten Gebühren der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach Maßgabe der §§ 45 Abs. 1, 49 RVG (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 - juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 Ta 118/15 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2018 - 17 Ta 6133/17

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines

    Dabei werden vor allem der Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe sowie die Verfahrensökonomie in den Vordergrund gestellt (vgl. insbesondere BGH, Beschluss vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16 - juris m.w.N.; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 23. Auflage 2017, § 48 Rdnr. 160 ff., 170 ff., m.w.N. zu allen Auffassungen; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2016 - 5 Ta 118/15 - juris).

    Er ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegten Rechtsstaatsprinzips (BGH, Beschluss vom 17.01.2018, a.a.O.).

  • LAG München, 14.03.2022 - 6 Ta 8/22

    Reduzierte Einigungsgebühr und 1,2 Terminsgebühr bei Prozesskostenhilfe und

    Schließlich ändert auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes v. 17.1.2018 (a. a.O.) nichts an Vorstehendem.

    Toussaint (a. a. O.) weist zutreffend darauf hin, dass im Umkehrschluss eine Miterörterung statt einer bloßen Protokollierung auch beim gar nicht anhängigen Anspruch zu vergüten sei (vgl. auch BGH v. 17.1. 2018 - XII ZB 248/16, NJW 2018, 1679 Rz.11 ff.; OLG München v. 15.5. 2006 - 11 W 1334, 1336/06, AnwBl 2006, 587).

  • LAG München, 16.02.2022 - 6 Ta 261/21

    PKH-Vergleichsmehrwert

    Schließlich ändert auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes v. 17.1.2018 (a. a.O.) sowie die Formulierung von § 48 RVG n.F. nichts an Vorstehendem.

    Toussaint (a. a. O.) weist zutreffend darauf hin, dass im Umkehrschluss eine Miterörterung statt einer bloßen Protokollierung auch beim gar nicht anhängigen Anspruch zu vergüten sei (vgl. auch BGH v. 17.1. 2018 - XII ZB 248/16, NJW 2018, 1679 Rz.11 ff.; OLG D-Stadt v. 15.5. 2006 - 11 W 1334, 1336/06, AnwBl 2006, 587).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - 26 Ta 1537/20

    Isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Prozessvergleich

    Angesichts der gebotenen kostenrechtlichen Auslegung ist jeder Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht, grundsätzlich als besonderer Rechtszug zu behandeln (vgl. BGH 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16, Rn. 19).(Rn.6).

    Angesichts der gebotenen kostenrechtlichen Auslegung ist jeder Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht, grundsätzlich als besonderer Rechtszug zu behandeln (vgl. BGH 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16, Rn. 19).

  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 5 Ta 253/19

    Anwaltsgebühren bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018 (BGH, Beschluss vom 17.01.2018, XII ZB 248/16, juris) vertritt die Klägerin die Auffassung, die Beiordnung im Rahmen eines Mehrvergleiches müsse für alle Gebührentatbestände erfolgen.

    a) Die Rechtsfrage, ob sich bei einer Einbeziehung bisher nicht anhängiger Streitgegenstände in einen Vergleich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich lediglich auf die entstehende Einigungsgebühr beziehe oder die Bewilligung damit für alle anfallenden Gebühren bis zur Höhe der Differenzverfahrens- und Differenzterminsgebühr erfolgt (wegen des rechtlichen Streitstandes in der Rechtsprechung siehe nur ausführlich BGH, Beschluss vom 17.01.2018, XII ZB 248/16, BeckRS 2018, 1191 Rz. 13 - 15) wurde unterschiedlich entschieden.

  • LAG München, 23.03.2022 - 6 Ta 275/21

    PKH, Kosten

  • OLG Oldenburg, 26.06.2023 - 13 WF 42/23

    Einigungsgebühr; Mehrvergleich Ehesache; Mehrvergleich Scheidungsfolgesachen;

  • LAG Nürnberg, 26.07.2021 - 3 Ta 68/21

    Prozesskostenhilfe - Einigungsgebühr - Mehrvergleich

  • LSG Bayern, 05.05.2021 - L 4 KR 244/20

    Kostenrecht: Vergleichsmehrwert im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - 26 Ta 6046/19

    Gegenstandswert für Mehrvergleich nach außergerichtlicher Schadensersatzforderung

  • LAG Hessen, 16.09.2019 - 4 Ta 67/19

    1. Das BAG hat entschieden, dass in aller Regel von einem konkludenten Antrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 5 Ta 67/18

    Prozesskostenhilfe - Erweiterung - Mehrvergleich - Gebührenanspruch -

  • LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei Vergleichsabschluss und Antragstellung

  • OLG Bamberg, 23.09.2022 - 2 WF 111/22

    Höhe der Einigungsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts bei Erweiterung der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2019 - 5 Ta 65/18

    Vergütungsanspruch beigeordneter Rechtsanwalt - Abschluss Mehrvergleich

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 Ta 41/22

    Rechtsanwaltsvergütung - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfebewilligung

  • OLG Köln, 23.07.2018 - 10 WF 132/17

    Anwaltsgebühren bei Einbeziehung eines rechtskräftig festgestelten,

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 06.08.2019 - 1 Ca 696/18

    Prozesskostenhilfe für sog. Mehrvergleich - Einigungsgebühr

  • BGH, 15.09.2020 - VI ZA 3/20

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

  • OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18

    Keine Verfahrensgebühr eines Rechtsanwaltes bei Mehrvergleich

  • OLG Brandenburg, 20.12.2021 - 9 WF 286/21

    Verfahrenskostenhilfe nebst Anwaltsbeiordnung für den Abschluss eines notariellen

  • BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17

    Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss -

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