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   BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07   

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BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07 (https://dejure.org/2007,1359)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - XII ZB 27/07 (https://dejure.org/2007,1359)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 (https://dejure.org/2007,1359)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren wegen der Bedeutung der Statusfeststellung; Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung im Amtsermittlungsverfahren; Beurteilung der Erforderlichkeit im Zeitpunkt des Eingangs des ...

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Bewilligung von PKH im Vaterfeststellungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 121 ZPO
    Dem Vater ist im Vaterschaftsfeststellungsverfahren neben der PKH-Bewilligung von Beginn an ein Anwalt beizuordnen wegen der Bedeutung der Statusfeststellung.

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    PKH - Beiordnung eines Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3644
  • MDR 2007, 1426
  • FamRZ 2007, 1968
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07
    Gerade mit seinem Hinweis, der Beklagte brauche nichts weiter zu tun als seiner Verpflichtung nach § 372a ZPO nachzukommen, verkennt das Beschwerdegericht, dass der Schutz des Beklagten insoweit allein durch die Möglichkeit gewährleistet ist, die Untersuchung zu verweigern und über die Rechtmäßigkeit dieser Weigerung nach § 372 a Abs. 2 Satz 1 ZPO in entsprechender Anwendung der §§ 386 f. ZPO ein Zwischenurteil herbeizuführen (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2006 - XII ZR 210/04 - FamRZ 2006, 686, 688 = BGHZ 166, 283 ff.).
  • KG, 31.01.2007 - 3 WF 7/07

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07
    Seine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Kammergericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 1472 f. veröffentlicht ist, zurück.
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07
    Auch im Amtsermittlungsverfahren darf die mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden als eine Partei, die die Kosten des Rechtsstreits aufbringen kann (BVerfG FamRZ 2002, 531, 532).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    b) Eine andere Auffassung knüpft an die Rechtsprechung des Senats zur Prozesskostenhilfe in früheren Kindschaftssachen (jetzt Abstammungssachen) an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 Tz. 7 ff. und vom 2. Juni 2010 - XII ZB 60/09 - zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Frankfurt NJW 2007, 230 f.).

    Zwar hat der Senat zum früheren Recht entschieden, dass im Vaterschaftsfeststellungsverfahren jedenfalls dann, wenn die Parteien entgegengesetzte Ziele verfolgen, bereits die existenzielle Bedeutung der Sache die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahelegen kann (Senatsbeschlüsse vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 und vom 2. Juni 2010 - XII ZB 60/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ob ein vom allgemeinen Zivilprozess und auch vom Familienverfahren stark abweichendes Verfahren eine besonders schwierige Rechtslage begründen kann (vgl. zu § 121 Abs. 2 ZPO Senatsbeschlüsse vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 und vom 2. Juni 2010 - XII ZB 60/09 - zur Veröffentlichung bestimmt), kann hier dahinstehen.

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11

    Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung

    Zudem handle es sich um ein Verfahren, das vom allgemeinen Zivilprozess stark abweiche, was ebenfalls rechtlichen Beistand erforderlich erscheinen lasse (BGH, FamRZ 2007, 1968).

    Sie sind auch auf das Vaterschaftsanfechtungsverfahren übertragbar (dazu auch BGH, FamRZ 2010, 1427 Rn. 10, wo der BGH selbst der Entscheidung FamRZ 2007, 1968 Bedeutung für alle Abstammungssachen beimisst).

    Entgegen der Auffassung des OLG Schleswig (FamRZ 2011, 388) lässt sich die Entscheidung des BGH (FamRZ 2010, 1427) nicht so interpretieren, dass die frühere Rechtsprechung (FamRZ 2007, 1968), wonach allein die Schwere des Eingriffs in Abstammungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts rechtfertige, weiter gilt.

    Der BGH hat seine in FamRZ 2007, 1968 vertretene Auffassung aber ungeachtet dessen explizit gerade für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren aufgegeben (FamRZ 2010, 1427 Rn. 10 u. 12, wo sich die ausdrückliche Abweichung von der für das alte Recht in FamRZ 2007, 1968 vertretenen Auffassung findet und Rn. 19, wo die existentielle Bedeutung des Eingriffs gerade für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren nicht mehr als hinreichendes Kriterium angesehen wird, um einen Anwalt beizuordnen).

    Selbst nach der früheren Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2007, 1968) wäre es also jedenfalls zweifelhaft gewesen, ob ein Anwalt beizuordnen ist, da der BGH dies nur für Fälle bejaht hatte, in denen die Beteiligten entgegengesetzte Interessen verfolgen.

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Allein die existentielle Bedeutung der Sache kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach neuem Recht dagegen nicht mehr begründen (vgl. BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427 Rn. 19 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[BT-Drucks. 16/6308 S. 2214]; anders noch zum - bis August 2009 für die Abstammungsverfahren geltenden - § 121 Abs. 2 ZPO jedenfalls bei widerstreitenden Interessen: Senatsbeschlüsse vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 Rn. 8 und vom 2. Juni 2010 - XII ZB 60/09 - FamRZ 2010, 1243 Rn. 16).

    (2) Die vorstehenden Gesichtspunkte zeigen, dass es sich bei dem Anfechtungsverfahren um ein vom allgemeinen Zivilprozess stark abweichendes Verfahren eigener Art handelt, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts als geboten erscheinen lässt (so zu dem bis August 2009 für die Abstammungsverfahren geltenden § 121 Abs. 2 ZPO Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 Rn. 9; s. auch Senatsbeschluss vom 2. Juni 2010 - XII ZB 60/09 - FamRZ 2010, 1243 Rn. 21; zum neuen Recht noch offen gelassen in Senatsbeschluss BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427 Rn. 19).

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Diesen ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen der Bedeutung der Statusfeststellung im Falle der Bedürftigkeit regelmäßig sogleich - und nicht erst nach Eingang eines die Vaterschaft bejahenden Abstammungsgutachtens - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ein Rechtsanwalt beizuordnen (Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 Tz. 8 ff.).

    Hinzu kommt, dass es sich bei dem Anfechtungsverfahren um ein vom allgemeinen Zivilprozess stark abweichendes Verfahren eigener Art handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968 Tz. 9).

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auch die existentielle Bedeutung der Sache oder eine besondere, vom allgemeinen Prozessrecht stark abweichende Verfahrensart kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahelegen (Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968).

    So hat der Senat entschieden, dass im Vaterschaftsfeststellungsverfahren jedenfalls dann, wenn die Parteien entgegen gesetzte Ziele verfolgen, bereits die existentielle Bedeutung der Sache die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahelegen könne; dies gelte auch deshalb, weil es sich bei einem solchen Statusprozess um ein vom allgemeinen Zivilprozess stark abweichendes Verfahren handele und die sachgerechten Verteidigungsmöglichkeiten - gerade auch in dem vom Senat entschiedenen Fall - dem Beklagten als juristischem Laien ohne rechtlichen Beistand kaum möglich sein werde (Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 27/07 - FamRZ 2007, 1968).

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Nach wohl herrschender Meinung in Schrifttum und Literatur legt bereits die existentielle Bedeutung der Statusfeststellung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahe, so dass grundsätzlich für Statusprozesse Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so BGH FamRZ 2007, 1968 für die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beklagten; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 241 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 121 Rn. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rn. 547; einschränkend Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., § 121 Rn. 6; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. Rn. 335).

    Der BGH hat deshalb in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 dem Beklagten Prozesskostenhilfe für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren bewilligt (BGH FamRZ 2007, 1968 ).

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 2 WF 172/14

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem

    Soweit der Bundesgerichtshof für Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach früherem Recht entschieden hat, dass jedenfalls dann, wenn die Beteiligten entgegengesetzte Ziele verfolgen, bereits die existenzielle Bedeutung der Sache die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nahe legen kann (BGH, FamRZ 2007, 1968 Rn. 8; FamRZ 2010, 1243 Rn. 16), lässt sich dies auf die Rechtslage nach Geltung des FamFG nicht übertragen, da nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/6308, S. 214) die Schwere des Eingriffs in die Rechte eines Beteiligten an sich regelmäßig die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht mehr begründen soll (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1427 Rn. 19; FamRZ 2012, 1290 Rn. 14).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    Dies galt insbesondere, wenn die Beteiligten des Verfahrens entgegengesetzte Ziele verfolgten (BGH FamRZ 2007, 1968; 2009, 857; BGH, Beschluss vom 02.06.2010, XII ZB 60/09, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2012 - 11 WF 86/12

    Bestimmung der Vergütung eines als Ergänzungspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Die Beteiligten haben demnach auch keine entgegengesetzten Ziele verfolgt (so aber im anders entschiedenen Fall des BGH v. 11.09.2007, FamRZ 2007, 1968).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2013 - 3 WF 116/13

    Abstammungsrecht: Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine

    So hat er gerade für Abstammungsverfahren nach dem bis zum 30.08.2009 geltenden Recht im Hinblick auf § 121 Abs. 2 ZPO entschieden, dass dem Beklagten (d.h dem zumindest rechtlichen Vater), dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wegen der Bedeutung der Statusfeststellung auf seinen Antrag regelmäßig sogleich ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (BGH, FamRZ 2007, 1968).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 24.02.2011 - 10 WF 265/10

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

  • OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 11 WF 342/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Kind im Abstammungsverfahren

  • OLG Köln, 01.10.2009 - 25 WF 214/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG

  • OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfestsetzungsverfahren

  • OLG Naumburg, 09.11.2012 - 3 WF 257/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Regelmäßige Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 5 WF 267/09

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung eines

  • OLG Naumburg, 21.06.2011 - 3 WF 163/11

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Beklagten eines

  • OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20

    Verfahrenskostenhilfe; Vaterschaftsfeststellung; Anwaltsbeiorndung

  • KG, 31.01.2007 - 3 WF 7/07
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