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   BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04   

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BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04 (https://dejure.org/2005,2257)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - XII ZB 270/04 (https://dejure.org/2005,2257)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - XII ZB 270/04 (https://dejure.org/2005,2257)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Fristversäumnis durch Prozessbevollmächtigten; Organisation der Ausgangskontrolle zur Fristwahrung

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 234
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 192
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792).
  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 89/86

    Zurechenbares Verschulden des Rechtsanwalts hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04
    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1 und vom 22. Oktober 1986 - IVb ZB 89/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelbegründung 1; BGH Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 13).
  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04
    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1 und vom 22. Oktober 1986 - IVb ZB 89/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelbegründung 1; BGH Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 13).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04
    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1 und vom 22. Oktober 1986 - IVb ZB 89/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelbegründung 1; BGH Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 13).
  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 2002, 1004 unter B I 1; BGHZ 151, 221, 227; BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192; jew. m.w.N.).

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschluss vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - VersR 1996, 1298; Senatsurteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - NJW 2001, 1577, 1578 unter II 1; BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 - BGHR ZPO Ausgangskontrolle 14; vom 9. November 2005 aaO unter 2; vom 23. Mai 2006 aaO Rn. 5; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 77/05

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1997 - IX ZB 57/97 - VersR 1997, 1552; vom 15. Juli 1998 - IV ZB 8/98 - NJW-RR 1998, 1443; vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02 - NJW-RR 2003, 862; vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02 - BGH-Report 2003, 1035 und vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist;

    Eine Frist darf im Fristenkalender erst gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also abgesandt oder zumindest postfertig gemacht und die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet ist (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 09.04.2008 - I ZB 101/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Überwachung einer

    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01, NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; BGH, Beschl. v. 9.11.2005 - XII ZB 270/04, FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des

    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 f. und vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 -FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07

    Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei Beauftragung mit der

    Dies erfolgt durch eine Anordnung, die gewährleistet, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH NJW-RR 1997, 562; BGHReport 2003, 1035; NJW 2006, 1194 f.; FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 10.12.2008 - XII ZB 132/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Anbringung

    Die Fristenkontrolle muss gewährleisten, dass die im Kalender vermerkten Fristen erst gestrichen werden oder ihre Erledigung sonst kenntlich gemacht wird, nachdem die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung der ausgehenden Post also organisatorisch zuverlässig vorbereitet worden ist(Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Zusätzlich hat er eine Ausgangskontrolle zu schaffen, die gewährleistet, dass fristwahrende Schriftsätze tatsächlich rechtzeitig hinausgehen (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2008 - XII ZB 186/05, NJW-RR 2008, 1160, Tz. 10; vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04, FamRZ 2006, 192, unter 2; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 29/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZB 19/09

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

  • BGH, 21.07.2008 - II ZB 43/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 66/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 292/08

    Erforderlichkeit einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung

  • BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10

    Versäumung einer Frist wegen irrtümlich nicht erfolgter Versendung eines

  • LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07

    Nachträgliche Klagezulassung

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07

    Zuständiges Beschwerdegericht bei im Wege der Organleihe von der

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