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   BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07   

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BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07 (https://dejure.org/2007,873)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - XII ZB 31/07 (https://dejure.org/2007,873)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 (https://dejure.org/2007,873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes und Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör als Zweck des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung; Zweifelssatz zugunsten eines Rechtsmittelführers bei Erfüllung der formellen Anforderungen für eine Berufung oder eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 A; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234 Abs. 1; ZPO § 517; ZPO § 519 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 3
    Wirksame Einlegung und Begründung einer von der Prozesskostenhilfebewilligung abhängig gemachten "Durchführung" der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 § 517 § 519 Abs. 2 § 520 Abs. 3
    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einlegung der Berufung unter Bedingung der Gewährung von PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Berufungspraxis - Eingelegt oder nicht eingelegt? Das ist hier die Frage!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1565
  • MDR 2007, 1387
  • FamRZ 2007, 1726
  • VersR 2008, 1417
  • BauR 2007, 1784
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    Denn dann wird regelmäßig nicht die Einlegung der Berufung unter den Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung gestellt, sondern der Berufungskläger behält sich für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vor (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 f.; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

    Soweit in diesem weiteren Schriftsatz allerdings darauf hingewiesen wird, dass die Berufung "nur durchgeführt" werden soll, "soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wird", ist schon diese Formulierung nicht eindeutig, wie der Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554) ausgeführt hat.

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    a) Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 f.; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 134/89

    Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsrente - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    a) Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 f.; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    a) Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 f.; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N.) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
    Sie kann vielmehr auch dahin verstanden werden, dass nur die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die (weitere) Durchführung des Rechtsmittelverfahrens - die die Einlegung des Rechtsmittels voraussetzt -, von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wird, nicht aber die Einlegung selbst, und dass der Kläger sich für den Fall vollständiger Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vorbehält (vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08

    Deutung eines Schriftsatzes als nicht zugleich eingelegte Berufung oder

    Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 ).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727, vom 20. Juli 2005 - XII ZR 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554) .

    Soweit die Klägerin in dem Prozesskostenhilfeantrag weiter ausführt, dass sie nicht in der Lage sei, die Kosten des Berufungsverfahrens aus eigenen Mitteln zu bestreiten, folgt auch daraus nicht mit hinreichender Deutlichkeit, dass die beigefügte Berufung und Berufungsbegründung - mit den dadurch bedingten Unwägbarkeiten - zunächst nur bedingt eingelegt werden sollten (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727 m.w.N.).

    Selbst wenn trotz des eindeutigen Inhalts des Berufungsschriftsatzes Zweifel verbleiben, ob die Berufung schon mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingelegt werden sollte, ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nehmen wollte, als zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727 m.w.N.).

  • OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15

    Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Deutung, dass ein Schriftsatz, mit dem Prozesskostenhilfe begehrt wird und der die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt, nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.12.2010 (Az.: XII ZB 140/10), 17.12.2008 (Az.: XII ZB 185/08), 18.07.2007 (Az.: XII ZB 31/07), 07.11.2006 (VI ZB 70/05), 21.12.2005 (Az.: XII ZB 33/05), 22.01.2002 (Az.: VI ZB 51/01) und 19.11.1997 (Az.: XII ZB 157/97)).

    Ein denkbarer Widerspruch eines angekündigten Wiedereinsetzungsantrages zu einer inhaltlich vollständigen Berufung und Berufungsbegründung kann vor dem Hintergrund dessen vorstehend skizzierten alternativ möglichen Verständnisses vorliegend jedenfalls nicht eindeutig mit dem Ergebnis einer dem Kläger nachteiligen Auslegungsvariante gelöst werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.07.2007, Az.: XII ZB 31/07, juris, Rn. 14).

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Erfüllt der weitere Schriftsatz die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nur als - durch die Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe - bedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727 und BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10

    Berufungsverfahren: Behandlung einer "vorbehaltlich einer

    Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005, XII ZB 31/05, FamRZ 2005, 1537).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Rechtsmittel oder Rechtsmittelbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).

    Dabei ist im Zweifel zugunsten eines Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10 und vom 5. März 2008 - XII ZB 182/04 - FamRZ 2008, 1063 Rn. 12).

  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

    Insbesondere hat sich der Beklagte ausdrücklich eine "weitergehende Berufungsbegründung" innerhalb der Begründungsfrist vorbehalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10 - FamRZ 2011, 366 Rn. 6 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10).
  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 15/17

    Berufungsverfahren: Behandlung einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag

    Die Annahme, ein entsprechender Schriftsatz sei nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt, ist in solchen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder sonst aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94, aaO unter I 2 b aa mwN; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, aaO; vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05, aaO; vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565 Rn. 10; vom 25. September 2007 - XII ZB 6/07, aaO; vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 185/08 - NJW-RR 2009, 433 Rn. 9; vom 27. Mai 2009 - III ZB 30/09, aaO; vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, aaO Rn. 11; vom 22. Juli 2015 - XII ZB 131/15, aaO; vom 16. Juni 2016 - IX ZB 22/15, juris Rn. 5).

    Entscheidend sind aber die jeweiligen Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05, aaO; vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, aaO Rn. 13; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, aaO; vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94, aaO mwN).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

    Auch die (ggf. konkludente) Bezugnahme auf ein bei Berufungseinlegung bereits bei den Akten befindliches Prozesskostenhilfegesuch kann dabei ausreichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727, BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400, vom 16. August 2000 - XII ZB 65/00 - NJW-RR 2001, 789 und vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - FamRZ 1989, 269).
  • LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klageerhebung - Bedingung

    Die Prüfung, ob dieser Klageschriftsatz trotz vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen dennoch nicht als unbedingte Klageeinreichung auszulegen ist - was nur bei einer "mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" des Begehrens angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07) -, ist bei dieser Konstellation zumindest so komplex, dass Erfolgsaussicht unter Berücksichtigung der hierfür anzuwenden Maßstäbe (vgl. z.B. BVerfG vom 28.11.2007, 1 BvR 69/07) nicht verneint werden kann.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).

    Selbst bei dem im Prozesskostenhilfegesuch enthaltenen Hinweis, die Berufung solle "nur durchgeführt" werden, "soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wird", bleiben Zweifel, so dass die Berufung als eingelegt anzusehen ist (BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07).

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz nicht überspannt werden (vgl. BGHZ 151, 221, 227 f. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 394/13

    Mittellosigkeit einer Partei als Wiedereinsetzungsgrund bei versäumter

    In dem Fall wird regelmäßig nicht die Einlegung der Berufung unter den Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung gestellt, sondern der Berufungskläger behält sich für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vor (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726).

    Vielmehr legt der dann folgende Satz nahe, dass nur die Durchführung der Berufung von der Prozesskostenhilfebewilligung abhängig gemacht werden sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726).

  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

  • BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08

    Bedingte Einlegung der Berufung

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZA 26/07

    Zulässigkeit der Berufung bei Abhängigkeit von der Bewilligung von

  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07

    Gebäudeversicherung: Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines

  • OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 8 U 111/07

    Unzulässigkeit der "nur im Falle der Gewährung von PHK" eingelegten Berufung nach

  • OLG Köln, 17.06.2021 - 9 U 37/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung wegen des

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung, Auslegung eines Berichtigungsbegehrens als

  • OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von

  • BFH, 22.11.2017 - V S 18/17

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07

    Wahrung der Frist zur Einlegung der Berufung und zur Anbringung der

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 12 ZB 08.2624

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • BGH, 27.05.2009 - III ZB 30/09

    Anforderungen an die Feststellung einer bedingten Berufungsbegründung

  • BGH, 28.10.2009 - XII ZB 107/09

    Voraussetzungen einer Berufungsbegründung i.R.e. Beschwerde gegen den die

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14

    Betrugspräventionssoftware

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 3 UF 196/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 17/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung für eine Kassette zur Abgabe von Beuteln aus

  • OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 UF 209/17

    Bedingt eingelegte Beschwerde

  • OLG Köln, 26.10.2009 - 17 W 190/09

    Insolvenzverwalter; Unterbrechung; Berufung; Vorbehalt

  • OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08

    Keine Fristwahrung durch PKH-Antrag bei offensichtlich nicht gegebener

  • AG Coburg, 09.12.2016 - 15-7876827-07-N

    Gleichzeitige Einreichung von Prozesskostenhilfeantrag und Mahnantrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 1 R 622/09
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