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   BGH, 30.11.2022 - XII ZB 311/22   

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https://dejure.org/2022,40055
BGH, 30.11.2022 - XII ZB 311/22 (https://dejure.org/2022,40055)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2022 - XII ZB 311/22 (https://dejure.org/2022,40055)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2022 - XII ZB 311/22 (https://dejure.org/2022,40055)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 1837 Abs. 1 Satz 1, § ... 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 4, 5 VBVG, § 1 Abs. 2 Satz 3 RVG, § 5 Abs. 5 Satz 2 VBVG, § 302 Nr. 1 Alt. 1 InsO, § 305 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 3 InsO, § 305 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 InsO, Besoldungsgruppe A10, § 305 Abs. 1 Nr. 1 Halbsätze 1 und 3 InsO

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung einer Tätigkeit im Rahmen der Betreuung nach anwaltlichem Gebührenrecht durch den als Betreuer bestellten Rechtsanwalt; Einordnung der zu bewältigenden Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifischen Tätigkeit

  • rewis.io

    Anspruch eines als Betreuer bestellten Rechtsanwalts für Insolvenzrecht auf Anwaltsvergütung für seine insolvenzrechtliche Unterstützung im Rahmen der Betreuung

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers für Insolvenzantrag des Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung einer Tätigkeit im Rahmen der Betreuung nach anwaltlichem Gebührenrecht durch den als Betreuer bestellten Rechtsanwalt; Einordnung der zu bewältigenden Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifischen Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Abrechnung einer Tätigkeit im Rahmen der Betreuung nach anwaltlichem Gebührenrecht durch den als Betreuer bestellten Rechtsanwalt; Einordnung der zu bewältigenden Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifischen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch eines als Betreuer bestellten Rechtsanwalts für Insolvenzrecht auf Anwaltsvergütung für seine insolvenzrechtliche Unterstützung im Rahmen der Betreuung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorbereitung eines Eigeninsolvenzantrags des Betreuten und die Erforderlichkeit anwaltlicher ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Abrechnung des als Betreuer bestellten Rechtsanwalts nach anwaltlichem Gebührenrecht

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1835 Abs 3; InsO § 305 Abs 4; BGB §§ 1908i Abs 1 S 1; 1837 Abs 1
    Der anwaltliche Betreuer hat für den Betreuten Tätigkeiten im Rahmen eines über dessen Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens ausgeübt. Zur Frage, ob er hierfür nach RVG abrechnen kann (§§ 4 Abs 2 VBVG, 1835 Abs 3 BGB), oder ob dies im Hinblick auf die Beratungspflichten des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 785
  • MDR 2023, 255
  • NZI 2023, 189
  • FGPrax 2023, 32
  • FamRZ 2023, 470
  • Rpfleger 2023, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 683/11

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 311/22
    Hiervon ist auszugehen, wenn ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen würde (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 683/11, FamRZ 2014, 1628).

    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass der Betreute - und bei mittellosen Betroffenen die Staatskasse - keinen Vorteil daraus ziehen soll, dass sein Betreuer zufällig aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation etwas verrichten kann, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 683/11 - FamRZ 2014, 1628 Rn. 10 mwN).

  • KG, 13.09.2011 - 1 W 462/10

    Vergütung eines Anwaltsbetreuers: Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens für

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 311/22
    bb) Ungeachtet dessen hat das Beschwerdegericht auch zutreffend darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses gemäß § 1802 Abs. 1 Satz 1 iVm § 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB bereits zu den allgemeinen Aufgaben eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge gehört (vgl. hierzu KG FamRZ 2012, 63) und dass vorliegend für die Vorbereitung des Eigeninsolvenzantrags des Betroffenen auf die Erkenntnisse des vorangegangenen Insolvenzverfahrens zurückgegriffen werden konnte.
  • BGH, 19.07.2023 - XII ZB 115/23

    Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die

    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Betreute - und bei mittellosen Betreuten die Staatskasse - keinen Vorteil daraus ziehen soll, wenn sein Betreuer aufgrund seiner Spezialkenntnisse etwas verrichten kann, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise gegen Entgelt fremde Hilfe in Anspruch genommen hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2022 - XII ZB 311/22 - FamRZ 2023, 470 Rn. 6 und vom 14. Mai 2014 - XII ZB 683/11 - FamRZ 2014, 1628 Rn. 10 mwN).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass das Gericht bereits bei der Betreuerbestellung die Qualifikation des Betreuers berücksichtigt hat und sich diese auf die Höhe der pauschalen Vergütung auswirkt (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 573, 574; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1877 BGB Rn. 22; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 311/22 - FamRZ 2023, 470 Rn. 9).

  • BGH, 14.12.2022 - XII ZB 342/22

    Der anwaltliche Ergänzungsbetreuer hat für den Betreuten Tätigkeiten im Rahmen

    Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt kann eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung gemäß § 1835 Abs. 3 iVm § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn und soweit sich die zu bewältigende Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 311/22).

    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass der Betreute - und bei mittellosen Betroffenen die Staatskasse - keinen Vorteil daraus ziehen soll, dass sein Betreuer zufällig aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation etwas verrichten kann, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 311/22 - zur Veröffentlichung bestimmt, mwN).

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