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   BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15   

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https://dejure.org/2016,3794
BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15 (https://dejure.org/2016,3794)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - XII ZB 317/15 (https://dejure.org/2016,3794)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - XII ZB 317/15 (https://dejure.org/2016,3794)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
    Unterbringungssache: Voraussetzung der Unterbringung des alkoholkranken Betreuten durch den Betreuer; fehlende Therapiemöglichkeit

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der mit Freiheitsentziehung verbundenen zivilrechtlichen Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer; Genehmigung der geschlossenen Unterbringung zur Vermeidung einer erheblichen Selbstgefährdung; Bestehen einer unmittelbaren Rückfallgefahr des ...

  • rabüro.de

    Zur den Voraussetzungen für die Unterbringung des alkoholkranken Betreuten durch den Betreuer

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Unterbringung des alkoholkranken Betreuten durch den Betreuer; fehlende Therapiemöglichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der mit Freiheitsentziehung verbundenen zivilrechtlichen Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer; Genehmigung der geschlossenen Unterbringung zur Vermeidung einer erheblichen Selbstgefährdung; Bestehen einer unmittelbaren Rückfallgefahr des ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Rechtfertigung der mit Freiheitsentziehung verbundenen zivilrechtlichen Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer; Genehmigung der geschlossenen Unterbringung zur Vermeidung einer erheblichen Selbstgefährdung; Bestehen einer unmittelbaren Rückfallgefahr des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung durch den Betreuer - zur Vermeidung der Selbstschädigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Alkoholismus

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unterbringung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Rechtfertigt Alkoholismus eines Betreuten seine zwangsweise geschlossene Unterbringung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Alkoholismus allein rechtfertigt keine zwangsweise Unterbringung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 119 (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Betreuten | Alkoholismus und psychische Krankheit/Krankheitseinsicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychische Krankheit oder geistige Behinderung durch Alkoholabhängigkeit rechtfertigt Unterbringung des Betroffenen - Freie Willensentscheidung des Betroffenen aufgrund Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 513
  • FamRZ 2016, 807
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.2015 - XII ZB 58/15

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15
    Ohne eine solche ist aber eine freie Willensbestimmung mit Blick auf die Unterbringung nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2015 - XII ZB 58/15 - FamRZ 2015, 2158 Rn. 9).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15

    Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15
    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Ohne eine Krankheitseinsicht des Betroffenen ist eine freie Willensbestimmung mit Blick auf die Unterbringung nicht möglich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 317/15, FamRZ 2016, 807).

    Im Rahmen der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist eine freie Willensbestimmung ohne eine Krankheitseinsicht des Betroffenen nicht möglich (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 6; vgl. Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 Rn. 32).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 mwN und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - FamRZ 2016, 807 Rn. 3).

    Deshalb kann die geschlossene Unterbringung zur Vermeidung einer das Leben oder die Gesundheit des Betroffenen erheblich bedrohenden Selbstgefährdung auch dann genehmigt werden, wenn eine gezielte Therapiemöglichkeit nicht besteht und der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 8 f. mwN und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - FamRZ 2016, 807 Rn. 3).

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    Ebenso wenig vermag die bloße Rückfallgefahr eine Anordnung der zivilrechtlichen Unterbringung zu rechtfertigen (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 ff. und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 3).

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen, insbesondere einer psychischen Erkrankung steht, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 ff. und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 3).

  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 167/18

    Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor

    a) Zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 XII ZB 317/15 FamRZ 2016, 807).

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - FamRZ 2016, 807 Rn. 3 mwN).

    Ohne eine solche ist aber eine freie Willensbestimmung mit Blick auf die Unterbringung nicht möglich (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - FamRZ 2016, 807 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen, insbesondere einer psychischen Erkrankung steht, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 ff. und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 3).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung lediglich voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH , Beschluss vom 03.02.2016, Az.: XII ZB 317/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 513 f.; BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZA 12/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1017 ).

    Erforderlich für eine Unterbringung sind somit aber dessen ungeachtet nur konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Schleswig , SchlHA 2003, Seiten 229 f. ) und dass der Betroffene aufgrund der Krankheit den eigenen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH , Beschluss vom 03.02.2016, Az.: XII ZB 317/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 513 f.; BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZA 12/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1017 ).

  • LG Memmingen, 30.09.2019 - 41 T 991/19

    Materielle Rechtskraft, Rechtsbeschwerdegrund

    Richtig ist vielmehr lediglich, dass eine Betreuungsanordnung nicht allein auf eine Alkoholabhängigkeit gestützt werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2016, 807 Tz. 7).
  • LG Dortmund, 02.12.2020 - 9 T 559/20
    Ohne eine Krankheitseinsicht des Betreuten ist eine freie Willensbestimmung mit Blick auf die Unterbringung nicht möglich ( BGH NJW-RR 2018, 1221; BGH NJW-RR 2016, 705; BGH NJW-RR 2016, 513 ).
  • LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16

    Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme wegen der paranoiden Schizophrenie

    Auch dies setzt nämlich voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Unterbringung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. zuletzt BGH vom 03.02.2016, XII ZB 317/15 , Rn. 3 und 5).
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