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   BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20   

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https://dejure.org/2020,45858
BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20 (https://dejure.org/2020,45858)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2020 - XII ZB 324/20 (https://dejure.org/2020,45858)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 (https://dejure.org/2020,45858)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § ... 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts durch Vortrag eines erheblichen Grundes; Erkundigungspflicht eines Rechtsanwalts innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht über den rechtzeitigen Eingang des ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauensschutz für den Rechtsanwalt in die Gewährung einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • RA Kotz

    Fristverlängerungsantrag mit erheblichem Grund

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Erster Fristverlängerungsantrag und erheblicher Grund - keine Nachfrage nötig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts durch Vortrag eines erheblichen Grundes; Erkundigungspflicht eines Rechtsanwalts innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht über den rechtzeitigen Eingang des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristverlängerung beantragt: Rechtsanwalt muss nicht nachfragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erste Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - und das Vertrauen des Anwalts

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stufenverfahren auf Trennungsunterhalt: Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Erkundigungspflicht bei erstem Verlängerungsantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristverlängerungsantrag gestellt: Muss der Rechtsanwalt nachfragen? (IBR 2021, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 636
  • MDR 2021, 379
  • MDR 2021, 545
  • FamRZ 2021, 446
  • AnwBl 2021, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, FamRZ 2018, 841).

    bb) Handelt es sich wie hier um einen ersten Fristverlängerungsantrag, der auf erhebliche Gründe gestützt ist, darf der Antragsteller auf die Bewilligung der Fristverlängerung vertrauen (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 19; vgl. bereits BVerfG NJW 1989, 1147).

    cc) Der Antragsteller eines Fristverlängerungsantrags muss sich insoweit auch nicht innerhalb des Laufs der Beschwerdebegründungsfrist beim Gericht erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 30 mwN).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    bb) Handelt es sich wie hier um einen ersten Fristverlängerungsantrag, der auf erhebliche Gründe gestützt ist, darf der Antragsteller auf die Bewilligung der Fristverlängerung vertrauen (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 19; vgl. bereits BVerfG NJW 1989, 1147).
  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Berufungskläger Wiedereinsetzung nur gewährt werden kann, wenn sein Prozessbevollmächtigter die in einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist begehrte Frist eingehalten hat (BGH Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93 - NJW 1994, 55, 56 und vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - NJW 2004, 1742).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZB 52/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Das folgt schon daraus, dass die Fristverlängerung auch noch durch einen am letzten Tag der Frist nach Dienstschluss eingehenden Fristverlängerungsantrag, über den naturgemäß erst nach Ablauf der Frist entschieden wird, erwirkt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05 - VersR 2006, 568 Rn. 7).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 211/12

    Organisationsverschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Zu einem früheren Zeitpunkt wurde die Frist auch nicht unter dem Aspekt in Gang gesetzt, dass die Antragstellerin sich wegen ungewöhnlich langen Ausbleibens einer Reaktion auf ihren Fristverlängerungsantrag bei Gericht hätte erkundigen müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 211/12 - FamRZ 2016, 366 Rn. 14 ff. und vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00 - VersR 2002, 1045, 1046).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Der Vertrauensschutz gilt grundsätzlich so lange, bis das Gericht über den Verlängerungsantrag entschieden hat (Senatsbeschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07 - FamRZ 2007, 1724 Rn. 10 f.).
  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    aa) Wird Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, so bedarf dies einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19 - NJW-RR 2020, 818 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15

    Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Das Oberlandesgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Antragstellerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15 - FamRZ 2017, 821 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Berufungskläger Wiedereinsetzung nur gewährt werden kann, wenn sein Prozessbevollmächtigter die in einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist begehrte Frist eingehalten hat (BGH Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93 - NJW 1994, 55, 56 und vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - NJW 2004, 1742).
  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
    Sie wird durch den Antrag der Antragstellerin nicht verkürzt, sondern steht ihr in voller Länge zur Verfügung (vgl. BGH Beschluss vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08 - NJW-RR 2009, 1583 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZB 69/08

    Überwachung des Ablaufs einer Berufungsbegründungsfrist bei einem gestellten

  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem

  • BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts

  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei

    Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - auf deren Bewilligung er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen vertrauen darf - nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Berufungsgericht über den Eingang des Fristverlängerungsantrags und über eine Verlängerung dieser Frist erkundigt (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9 f.; st. Rspr.).

    (b) Es entspricht - was das Berufungsgericht übersehen hat - seit langem ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Prozessbevollmächtigter, wenn er - wie hier - mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen durfte, nicht gehalten ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 b, c [zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]; vom 16. Oktober 2007- VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9; vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 11 f.; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 10; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9; jeweils mwN).

    ee) Mit der vorgenannten Einreichung der Berufungsbegründung hat der Beklagte zugleich gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ZPO die versäumte Prozesshandlung innerhalb der mit Zustellung des gerichtlichen Hinweises am 17. März 2020 in Gang gesetzten einmonatigen Wiedereinsetzungsantragsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nachgeholt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 15 f. mwN).

  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache:

    Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, FamRZ 2018, 447 sowie an BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris).

    Ein Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist dagegen ebenso wie eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 - juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 538/21

    Anfechtung von während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehenden

    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragsgegners auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 - FamRZ 2021, 446 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.06.2021 - VIII ZB 52/20

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Berufungsführer im Allgemeinen darauf vertrauen, dass einem erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, sofern er - wie hier - auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird, an deren Darlegung bei einem ersten Antrag ohnehin hohe Anforderungen nicht gestellt werden dürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, NJW-RR 2021, 636 Rn. 8; vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, NZM 2018, 287 Rn. 19; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11 ff.; jeweils mwN).
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