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   BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10   

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BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG, § 57 ZPO, § 80 ZPO, § 86 ZPO, § 280 ZPO
    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 59 Abs. 1; ZPO §§ 57, 80, 86, 280
    Beschwerdebefugnis des Klägers hinsichtlich Ablehnung der angeregten Betreuerbestellung für prozessunfähigen Beklagten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers hinsichtlich ablehnender Entscheidung des Betreuungsgerichts bzgl. der Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige Person; Auswirkung der wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt durch eine ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessunfähigkeit, Beschwerdebefugnis, Prozessvollmacht

  • rewis.io

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • rewis.io

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers hinsichtlich einer ablehnenden Entscheidung eines Betreuungsgerichts bzgl. einer Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige Person; Auswirkung einer wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt durch eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerdebefugnis bzgl. angeregter Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der prozessunfähige Gegner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1739
  • MDR 2011, 314
  • FGPrax 2011, 79 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 465
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

    Hat der Kläger ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (BayObLG FamRZ 1996, 1369, 1370; 1991, 737).

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Um die ordnungsgemäße Vertretung der prozessunfähigen Partei im Prozess zu gewährleisten, bedarf es grundsätzlich der Bestellung eines Betreuers (BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 9).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Partei bis zur rechtskräftigen Feststellung der Prozessunfähigkeit insoweit als prozessfähig zu behandeln, als ihre Prozessfähigkeit im Streit steht (BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 3; BGHZ 143, 122, 123, 127; Zöller/Vollkommer aaO § 52 Rn. 6; § 56 Rn. 13).

  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Ist es mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar, kann es daher im Wege des Rechtsmittels gegen das später ergehende Endurteil grundsätzlich nicht mehr überprüft werden; insoweit bindet es das Rechtsmittelgericht gemäß §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO (BGHZ 182, 10 = MDR 2009, 1239 Rn. 18 f. mwN).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12; aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Diese Fiktion erfasst indessen nicht das übrige (Hauptsache-) Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12; aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BayObLG, 30.11.1990 - BReg. 3 Z 112/90
    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Hat der Kläger ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (BayObLG FamRZ 1996, 1369, 1370; 1991, 737).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12; aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5; Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00

    Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

  • BGH, 22.11.2016 - II ZB 19/15

    Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes

    Ausnahmsweise kann die Anordnung einer Pflegschaft zur Wahrung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch im Interesse eines Dritten geboten sein, so dass der Dritte gegen den Beschluss, mit dem die Anordnung einer Pflegschaft abgelehnt wird, beschwerdeberechtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039 Rn. 10;Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, NJW 2011, 1739 Rn. 11 zur Anordnung einer Betreuung).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Als Kläger in dem Zugewinnausgleichsverfahren ist er hinsichtlich der Entscheidung, mit der das Landgericht die von ihm angeregte Bestellung eines Betreuers für die seiner Ansicht nach prozessunfähige Beklagte ablehnt, grundsätzlich gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 9 ff. mwN).

    Jedoch hatte es in seiner Entscheidung ebenfalls Zweifel an der Prozessfähigkeit der Betroffenen geäußert und die Bestellung des Prozesspflegers nur deshalb aufgehoben, weil vorliegend allein die Bestellung eines Betreuers mit dem Wirkungskreis einer Vertretung der Betroffenen in dem Zugewinnausgleichsverfahren in Betracht komme (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11).

    Deshalb wird das Landgericht bei der Prüfung, welche Maßnahmen zu treffen sind, auch zu berücksichtigen haben, dass dem weiteren Beteiligten als Kläger in dem Zugewinnausgleichsverfahren - im Rahmen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes - die Möglichkeit einzuräumen ist, seine Forderung auch gegen eine prozessunfähige Partei durchzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11 mwN).

    Bei ihm handelt es sich jedoch lediglich um einen Notvertreter, der bis zur Bestellung des ordentlichen gesetzlichen Vertreters, hier also des Betreuers, einstweilen die Vertretung zu übernehmen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 426/17

    Betreuungssache: Beteiligung einer Person des Vertrauens; Ordensgemeinschaft als

    Denn Anordnung oder Ablehnung einer Betreuung für eines ihrer Ordensmitglieder greifen - von den Sonderfällen, in denen die Verwirklichung des effektiven Rechtsschutzes der Ordensgemeinschaft von der Bestellung einer Betreuung für das Ordensmitglied abhängt, abgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11 - NJW 2012, 2039 Rn. 10 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 10 ff.) - nicht unmittelbar in der Ordensgemeinschaft zustehende Rechte ein.
  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 450/20

    Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung;

    Zur Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung, der geltend macht, zur Ausübung eines materiellen Rechts gegenüber dem Betroffenen auf die Betreuerbestellung angewiesen zu sein (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465).

    Hat der Kläger mithin ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 10 ff. mwN).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Etwas anderes kann gelten, wenn der Dritte darlegt, dass er durch die Ablehnung der Abwesenheitspflegschaft von einem effektiven Rechtsschutz abgeschnitten wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011, XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465).

    Der Senat hat für den Fall eines prozessunfähigen Beklagten entschieden, dass unter Umständen die Einrichtung einer Betreuung auch im Interesse eines Dritten (als Kläger) geboten sein kann und dieser im Fall der Ablehnung grundsätzlich auch beschwerdebefugt ist (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465).

    Daher hat der Senat etwa eine Beschwerdebefugnis verneint, wenn möglicherweise eine wirksam erteilte Prozessvollmacht die Bestellung eines Betreuers entbehrlich macht (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Die Betreuerbestellung dient nämlich nicht nur der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, der es gebietet, dem Prozessgegner die Möglichkeit einzuräumen, seine Ansprüche auch gegen eine prozessunfähige Partei durchzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11 mwN), sondern auch dazu, der Betroffenen bei der Stellung eigener Schutzanträge zur Seite zu stehen.
  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    Das wäre mit dem Zweck des § 57 ZPO, den anderen Verfahrensbeteiligten einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, NJW 2011, 1739 Rn. 11), nicht vereinbar.
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 704/13

    Festsetzungsverfahren für Zahlungen des inzwischen vermögenden Betreuten an die

    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 9).
  • OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16

    Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung

    Die prozessunfähig gewordene Partei ist auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit noch nach den Vorschriften der Gesetze vertreten, so dass ein Sachurteil gegen sie ergehen kann (BGH, Beschluss vom 19.01.2011, XII ZB 326/10, juris Tz. 14; BGH, Urteil vom 08.02.1993, II ZR 62/92, juris Tz. 10 f).
  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Es muss sich um die unmittelbare Beeinträchtigung eines eigenen materiellen Rechts handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465 Rn. 9 m.w.N.; Beschluss vom 3. April 1951 - V BLw 5/50, BGHZ 1, 343, 351 ff.).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14

    Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten

  • OLG München, 12.01.2017 - 23 U 1994/16

    Versammlungsleitung und Stimmverbot bei Prokuraerteilung für einen Gesellschafter

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 184/12

    GmbH & CoKG: Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses zur Geltendmachung

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 544/15

    Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 624/11

    Beschwerdebefugnis eines beteiligten Landes gegen die Ablehnung der Bestellung

  • BGH, 11.05.2021 - II ZB 32/20

    Berufen eines vom bisherigen Vorstand beauftragten Rechtsanwalts auf die negative

  • BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20

    Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl.

  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2013 - 16 U 172/12

    Maßgebliches Recht für Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag; Ansprüche des

  • LG Frankenthal, 02.06.2017 - 1 T 284/16

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Vorführung bzw. Unterbringung zur Begutachtung

  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Mutter des im

  • OLG Braunschweig, 22.03.2024 - 1 UF 152/23

    Beschwerdebefugnis; Ablehnung von Kinderschutzmaßnahmen; Beeinträchtung der

  • BGH, 16.05.2023 - VIII ZB 89/22

    Bestellung eines Rechtsanwalts als besonderer Vertreter und Prozesspfleger wegen

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22

    Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf

  • OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines

  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 9 UF 198/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Beschwerdeberechtigung;

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZB 231/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einrichtung der

  • OLG Naumburg, 11.01.2023 - 5 Wx 14/22

    Datenschutz im elektronischen Handelsregister: Anspruch auf Schwärzung von

  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

  • OLG Hamburg, 02.07.2014 - 2 UF 33/14

    Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1307/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

  • OLG Köln, 19.12.2018 - 14 UF 185/18
  • LG Köln, 05.07.2017 - 1 T 106/16

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für einen Betroffenen zur Sicherung des

  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1308/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

  • OLG Frankfurt, 25.01.2023 - 3 U 105/22

    Bauleistungsversicherung: Kein Anspruch bei fehlendem Nachweis der Beschädigung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
  • LG Ulm, 26.09.2013 - 3 T 71/13

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Betreuer für einen depressiven Betroffenen

  • LG Wuppertal, 13.02.2018 - 5 O 175/10
  • AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
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