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   BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96   

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https://dejure.org/1996,3250
BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96 (https://dejure.org/1996,3250)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1996 - XII ZB 33/96 (https://dejure.org/1996,3250)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 (https://dejure.org/1996,3250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Sofortige Beschwerde - Ermessen - Prüfungskompetenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 § 286 § 511a § 519b § 570
    Überprüfung der Wertfestsetzung des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 90/89

    Bestimmung des Beschwerdewertes bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96
    Zeigt der Beschwerdeführer einen derartigen Verfahrensfehler unter Vortrag neuer Tatsachen auf, dann können in diesem Rahmen - bei der Kontrolle der Ermessensausübung - auch neue Tatsachen Beachtung finden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1).

    Daß eine sofortige Beschwerde weitergehenden Rechtsschutz ermöglichen sollte als eine Revision unter vergleichbaren Verhältnissen, kann indessen nicht angenommen werden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 aaO).

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung der Beschwer kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647, 648 und vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332).
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 22/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Ermessensfehler können dann in Betracht kommen, wenn das Berufungsgericht maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft (§ 286 ZPO) nicht berücksichtigt oder etwa gegen § 139 ZPO verstoßen oder das rechtliche Gehör mißachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1; vom 4. Oktober 1990 aaO 317; vom 14. November 1990 aaO; vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332; vom 10. Juli 1996 aaO; vom 31. Januar 2001 aaO 1652 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch Stein/Jonas-Roth, ZPO 21. Aufl., § 3 VI "Auskunftsanspruch"; MünchKomm-Rimmelspacher, ZPO 2. Aufl., § 511 a Rdn. 56; Baumbach/Lauterbach/Hartmann-Albers, ZPO 59. Aufl., § 511 a Rdn. 6, 18; Zöller-Gummer, ZPO 22. Aufl., § 511 a Rdn. 12 a, alle ebenfalls m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auf eine sofortige Beschwerde hin überprüft der Bundesgerichtshof lediglich, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm zustehenden Ermessens beachtet hat (Senatsbeschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Unterlassungstitel

    Soweit die Zulässigkeit einer Berufung von dem Wert des Beschwerdegegenstandes abhängt (§ 511a ZPO) und das Berufungsgericht diesen zulässigerweise nach freiem Ermessen festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, etwa indem es maßgebliche Tatsachen nicht berücksichtigt oder unter Verstoß gegen die Fragepflicht nach § 139 ZPO nicht festgestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.12.1989 - IVb ZB 90/89, BGHR ZPO § 3 - Beschwerdewert 1; Beschl. v. 15.5.1996 - XII ZB 33/96, FamRZ 1996, 1331, 1332; Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 43/98, Umdr. S. 8).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 43/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Soweit jedoch die Zulässigkeit einer Berufung von dem Wert des Beschwerdegegenstandes abhängt (§ 511a ZPO) und das Berufungsgericht diesen zulässigerweise nach freiem Ermessen festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Bundesgerichtshofs darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, etwa indem es maßgebliche Tatsachen nicht berücksichtigt oder erhebliche unter Verstoß gegen die Fragepflicht nach § 139 ZPO nicht festgestellt hat (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.12.1989 - IVb ZB 90/89, BGHR ZPO § 519b Abs. 2 neue Tatsachen 2; Beschl. v. 15.5.1996 - XII ZB 33/96, FamRZ 1996, 1331).
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