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   BGH, 19.10.2016 - XII ZB 331/16   

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https://dejure.org/2016,42009
BGH, 19.10.2016 - XII ZB 331/16 (https://dejure.org/2016,42009)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2016 - XII ZB 331/16 (https://dejure.org/2016,42009)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 331/16 (https://dejure.org/2016,42009)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 Abs 1 FamFG
    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen am Anhörungstermin

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung der Teilnahme an dem Anhörungstermin gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen in einer Betreuungssache; Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen am Anhörungstermin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermöglichung der Teilnahme an dem Anhörungstermin gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen in einer Betreuungssache; Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung im Betreuungsverfahren - und die Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörungstermin in einer Betreuungssache und der Verfahrensbevollmächtigte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermöglichung der Teilnahme eines Verfahrensbevollmächtigten an einem Anhörungstermin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 106
  • FGPrax 2017, 29
  • FamRZ 2017, 131
  • Rpfleger 2017, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    Auszug aus BGH, 19.10.2016 - XII ZB 331/16
    In einer Betreuungssache ist dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. November 2011, XII ZB 286/11, FamRZ 2012, 104).

    b) Ist der Betroffene wie hier durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, muss diesem Gelegenheit gegeben werden, an der Anhörung teilzunehmen (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 478/15

    Unterbringungssache: Erfordernis der Anhörung des Betroffenen bei Verlängerung

    Auszug aus BGH, 19.10.2016 - XII ZB 331/16
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen oder das gesamte Verfahren wiederholen (vgl. zur Unterbringung Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 507/16

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist die zur persönlichen Anhörung des Betroffenen ergangene Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 25 und vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 331/16 - FamRZ 2017, 131 Rn. 7 mwN) auf die Exploration durch einen Sachverständigen nicht übertragbar.
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 570/19

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Benachrichtigung des Verfahrenspflegers trotz

    Ist ein Betroffener - wie hier - durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, muss diesem zwar grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, an der Anhörung teilnehmen zu können (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 331/16 - FamRZ 2017, 131 Rn. 7 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 16.05.2019 - 5 T 111/19
    Zwar ist grundsätzlich auch der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen über den Anhörungstermin zu benachrichtigen, § 33 Abs. 2 S. 1 FamFG, um diesen zwecks effektiven Rechtsschutzes zugunsten des Betroffenen Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (zuletzt: BGH, Beschluss vom 19.10.2016 - XII ZB 331/16, Rn. 7, juris.de).
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