Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8284
BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13 (https://dejure.org/2014,8284)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2014 - XII ZB 346/13 (https://dejure.org/2014,8284)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 (https://dejure.org/2014,8284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 VBVG, § 5 VBVG, § 1901 Abs 1 BGB
    Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit dem gehörlosen Betreuten zum Zwecke späterer Kostenerstattung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit einem gehörlosen Betreuten

  • rewis.io

    Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit dem gehörlosen Betreuten zum Zwecke späterer Kostenerstattung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 2 S. 1
    Tragung der Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit einem gehörlosen Betreuten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gehörlose Betreute - und die Kosten eines Gebärdendolmetschers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebärdendolmetscher ist in der Pauschalvergütung enthalten!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ein Berufsbetreuer, der für die Kommunikation mit einem mittellosen Betreuten einen Dolmetscher benötigt, kann die dadurch entstehenden Kosten nicht erstattet verlangen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1811
  • MDR 2014, 685
  • FGPrax 2014, 160 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 1013
  • Rpfleger 2014, 424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.03.2009 - 1 BvR 2374/07

    Inklusivstundensatz des § 4 VBVG beinhaltet keine unzulässige Ungleichbehandlung

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Dabei hat sich der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1123 Rn. 6) für ein Vergütungssystem auf der Grundlage einer Mischkalkulation entschieden, das zwangsläufig dazu führt, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines Berufbetreuers auf Erstattung von

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Benötigt ein Betreuer für die Kommunikation mit dem Betreuten einen Dolmetscher, stellen die Kosten für dessen Beauftragung ebenfalls Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 1 VBVG dar, die von der Pauschalvergütung des Betreuers erfasst werden und daher nicht gesondert geltend gemacht werden können (OLG Schleswig FamRZ 2009, 1180, 1181 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1008 f.; Knittel Betreuungsrecht [September 2011] § 4 VBVG Rn. 51; HK-BUR/Lütgens [2005] § 4 VBVG Rn. 10; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 45; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rn. 21; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 1).
  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Dabei hat sich der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1123 Rn. 6) für ein Vergütungssystem auf der Grundlage einer Mischkalkulation entschieden, das zwangsläufig dazu führt, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Bei Berufsbetreuern, die regelmäßig mehr als zehn Betreuungen führen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG), werden diese Fälle durch solche ausgeglichen, bei denen die Pauschale den erbrachten Leistungs- und Aufwendungsumfang übersteigt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - FamRZ 2013, 1967 Rn. 15).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Dabei hat sich der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1123 Rn. 6) für ein Vergütungssystem auf der Grundlage einer Mischkalkulation entschieden, das zwangsläufig dazu führt, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Eine Benachteiligung kann sich auch durch einen Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt ergeben, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme kompensiert wird (vgl. BVerfG NJW 2011, 2035 Rn. 55 mwN).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist verletzt, wenn ein behinderter Mensch eine nachteilige Ungleichbehandlung im Vergleich zu Nichtbehinderten erfährt (vgl. BVerfG NJW 1999, 1853, 1855).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
    Benötigt ein Betreuer für die Kommunikation mit dem Betreuten einen Dolmetscher, stellen die Kosten für dessen Beauftragung ebenfalls Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 1 VBVG dar, die von der Pauschalvergütung des Betreuers erfasst werden und daher nicht gesondert geltend gemacht werden können (OLG Schleswig FamRZ 2009, 1180, 1181 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1008 f.; Knittel Betreuungsrecht [September 2011] § 4 VBVG Rn. 51; HK-BUR/Lütgens [2005] § 4 VBVG Rn. 10; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 45; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rn. 21; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 1).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17

    Zur Frage, ob die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse einer

    Die mit diesem Aufgabenkreis unabdingbar verknüpfte persönliche Kontaktaufnahme zu dem Betreuten (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB) ist eine Nebenpflicht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 - FamRZ 2014, 1013 Rn. 8 mwN).

    Damit steht im Einklang, dass die Kosten eines gegebenenfalls für die Kommunikation mit dem Betreuten benötigten Dolmetschers mit der Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten sind (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 - FamRZ 2014, 1013 Rn. 7 ff.).

  • OLG Hamm, 14.04.2023 - 6 WF 15/23

    Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten

    Das schließt auch Kosten für einen vom Verfahrensbeistand hinzugezogenen Dolmetscher ein, was auf der dem Pauschalvergütungssystem zugrunde liegenden Mischkalkulation beruht (so der Senat bereits im Beschluss vom 03.04.2014, 6 WF 241/13, FamRZ 2014, 2024, Rn. 5; auch OLG München, Beschluss vom 28.10.2015, 11 WF 136/15, FamRZ 2016, 571, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 26.03.2014, XII ZB 346/13, FamRZ 2014, 1013 für die Vergütung des Berufsbetreuers; Felix, in Toussaint, Kostenrecht, 52. Auflage 2022, § 158c FamFG, Rn. 36).

    Die Einbeziehung der Dolmetscherkosten in die Fallpauschale verhindert nicht eine insgesamt für Verfahrensbeistände auskömmliche Mischkalkulation (Senat, Beschluss vom 03.04.2014, 6 WF 241/13, FamRZ 2014, 2024, Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 28.10.2015, 11 WF 136/15, FamRZ 2016, 571; BGH, Beschluss vom 26.03.2014, XII ZB 346/13, FamRZ 2014, 1013 für die Vergütung des Berufsbetreuers).

  • OLG München, 28.10.2015 - 11 WF 1365/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes - Dolmetscherkosten sind mit

    Wenn das Kind der deutschen Sprache nicht mächtig ist und damit für eine Kontaktaufnahme ein Dolmetscher benötigt wird, sind die hierdurch ausgelösten Kosten für den Verfahrensbeistand anlässlich der Ausübung seines Amtes entstanden und durch die Einbeziehung des Aufwendungsersatzes in die Pauschalvergütung durch diese abgegolten (zum vergleichbaren Fall der Kontaktaufnahme des Betreuers mit dem Betreuten: BGH, Beschluss vom 26.03.2014 - XII ZB 346/13 = NJW 2014, 1811 = FamRZ 2014, 1013).
  • AG Bayreuth, 03.02.2020 - 2 XVII 837/17

    Fahrtkosten sind von der Vergütung des Berufsbetreuers umfasst

    Die Kosten, die dem Betreuer hierdurch entstehen, sind anlässlich der Führung der Betreuung entstanden und daher durch die Einbeziehung des Aufwendungsersatzes in die Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten (vgl. BT-Drucks. 15/4874 S. 31, BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 -, juris, Georg Dodegge in: Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, 2. Aufwendungsersatz, § 1835 BGB, Rdn. 10; Posselt in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, Anhang zu § 1836 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern vom 21.04.2005, Rdn. 1; Zimmermann, FamRZ 2006, 1801-1809).
  • OLG Köln, 07.08.2014 - 5 U 29/14

    Höhe der Vergütung des Betreuers nach einem Wechsel und Versäumnissen in der

    Nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern [im Folgenden: VBVG] hat der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung für Berufsbetreuer [der derzeitige Betreuer der Klägerin ist ausweislich der von ihr in Kopie vorgelegten Bestellung vom 18. April 2012 (Anlage K 1, Bl. 10 d. A.) Berufsbetreuer] eingeführt und in den §§ 4, 5 VBVG ein Vergütungssystem schaffen wollen, das einerseits eine einfache und streitvermeidende Abrechnung der Betreuervergütung ermöglicht und das andererseits den Berufsbetreuern eine auskömmliche Vergütung für ihre Tätigkeit gewährt [vgl. hierzu etwa: BGH, Beschluss vom 26. März 2014, XII ZB 346/13, NJW 2014, 1811, Juris-Rn. 9 m. w. N.].
  • OLG Köln, 10.09.2014 - 5 U 29/14

    Höhe der Vergütung des Betreuers nach einem Wechsel und Versäumnissen in der

    Nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern [im Folgenden: VBVG] hat der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung für Berufsbetreuer [der derzeitige Betreuer der Klägerin ist ausweislich der von ihr in Kopie vorgelegten Bestellung vom 18. April 2012 (Anlage K 1, Bl. 10 d. A.) Berufsbetreuer] eingeführt und in den §§ 4, 5 VBVG ein Vergütungssystem schaffen wollen, das einerseits eine einfache und streitvermeidende Abrechnung der Betreuervergütung ermöglicht und das andererseits den Berufsbetreuern eine auskömmliche Vergütung für ihre Tätigkeit gewährt [vgl. hierzu etwa: BGH, Beschluss vom 26. März 2014, XII ZB 346/13, NJW 2014, 1811, Juris-Rn. 9 m. w. N.].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht