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   BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18   

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https://dejure.org/2018,46219
BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18 (https://dejure.org/2018,46219)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2018 - XII ZB 351/18 (https://dejure.org/2018,46219)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2018 - XII ZB 351/18 (https://dejure.org/2018,46219)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschwerdewert bei Auskunftsansprüchen kann über 600,00 EUR liegen; § 61 Abs. 1 FamFG

  • rewis.io

    Unterhaltsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung; Berücksichtigung von Kopierkosten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 61 Abs. 1
    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung - und der Wert des Beschwerdegegenstands

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kopierkosten beim Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunft - Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 21.11.2018" von RA Prof. Dr. Winfried Born, original erschienen in: NJW 2019, 604 - 605.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 604
  • MDR 2019, 306
  • FamRZ 2019, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2018 - XII ZB 451/17

    Bemessung des Beschwerdewerts: Bewertung des für die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18
    Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445).

    Die entsprechenden Ausführungen des Beschwerdegerichts sind rechtlich auch nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445 Rn. 5 ff. mwN).

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18
    Dass ein Auskunftsberechtigter - wie das Oberlandesgericht zutreffend anmerkt - dem Grundsatz nach Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Anspruchs ermöglicht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 - FamRZ 2015, 127 Rn. 16 und Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998), ist insoweit unbehelflich.
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18
    Dass ein Auskunftsberechtigter - wie das Oberlandesgericht zutreffend anmerkt - dem Grundsatz nach Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Anspruchs ermöglicht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 - FamRZ 2015, 127 Rn. 16 und Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998), ist insoweit unbehelflich.
  • BGH, 01.12.2021 - XII ZB 472/20

    Verpflichtung eines Ehegatten zur weiteren Belegvorlage hinsichtlich seines

    Bei dem von der Antragstellerin geforderten Jahresabschluss der GbR handelt es sich, wie das Oberlandesgericht richtig gesehen hat, um einen Beleg in diesem Sinne (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 351/18 - FamRZ 2019, 464 Rn. 5).
  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    (1) Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass die für die Erfüllung der Auskunfts- und insbesondere der Belegvorlageverpflichtung erforderlichen Kopierkosten fraglos zu dem Aufwand gehören, nach dem sich das hier maßgebliche Interesse des das Rechtsmittel führenden Auskunftsverpflichteten bemisst (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 351/18 - FamRZ 2019, 464 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren

    bb) Weiter zu berücksichtigen sind die für die Erfüllung der Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung erforderlichen Kopierkosten (vgl. BGH NJW 2019, 604).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2022 - 2 U 52/22

    Vergütung von Arbeitnehmererfindungen Auskunftsanspruch bezüglich

    Verpflichtet der Titel auch zur Belegvorlage, sind die erforderlichen Kopierkosten (Zeitaufwand und Sachkosten) hinzuzurechnen (BGH, NJW 2019, 604).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 4 UF 193/19

    Ansatz von Übersetzungskosten bei Beschwer eines zur Auskunft verurteilten

    Maßgeblich für die mit dem angefochtenen Beschluss für den Antragsteller verbundene Beschwer ist sein Abwehrinteresse, welches in erster Linie durch den voraussichtlichen Aufwand an Zeit und an Kosten für die ihm aufgegebene Auskunftserteilung und Belegvorlage bestimmt wird (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, FamRZ 1995, 349; BGH, FamRZ 2014, 644; FamRZ 2014, 1542; FamRZ 2016, 1681; FamRZ 2019, 464).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 52/22

    Schmiermittelinjektor

    Verpflichtet der Titel auch zur Belegvorlage, sind die erforderlichen Kopierkosten (Zeitaufwand und Sachkosten) hinzuzurechnen (BGH, NJW 2019, 604).
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