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   BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10   

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https://dejure.org/2010,4005
BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10 (https://dejure.org/2010,4005)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - XII ZB 355/10 (https://dejure.org/2010,4005)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - XII ZB 355/10 (https://dejure.org/2010,4005)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 1 BGB
    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der Betreuerauswahl

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Voraussetzungen für ein Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten hinsichtlich der Person des Betreuers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Abweichungsmöglichkeit bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl des Btreuers, Abweichen vom Betreuervorschlag des Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der Betreuerauswahl

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der Betreuerauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1; FamFG § 74 Abs. 7
    Voraussetzungen einer Abweichungsmöglichkeit bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Abweichen vom Vorschlag eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 289
  • MDR 2011, 44
  • FGPrax 2011, 22
  • FamRZ 2011, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10
    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 166/10, FamRZ 2010, 1897 ff.).

    Das Rechtsmittel konnte auf die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZR 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20; BayObLG aaO; OLG Hamm aaO; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21).

    Die Feststellungen des Beschwerdegerichts rechtfertigen es, auch unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 15. September 2010 (XII ZB 166/10 aaO), im vorliegenden Fall bei der Auswahl des Betreuers vom Wunsch der Betroffenen abzuweichen.

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10
    Der Wille des Betreuten kann aber dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft (BayObLG aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).
  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01

    Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10
    Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 131/13

    Rechtliche Betreuung: Absehen von der Bestellung des Ehemannes der Betroffenen

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschlüsse vom 10. November 2010 - XII ZB 355/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 4 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20; vgl. auch BVerfGE 33, 236, 238 f.).
  • LG Augsburg, 10.10.2014 - 51 T 2139/14

    Einstweilige Anordnung

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2010, Az. XII ZB 355/10).
  • LG Itzehoe, 03.05.2013 - 4 T 267/12

    Bindung des Gerichts an den Vorschlag des Betreuten hinsichtlich der Person des

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH, Beschluss vom 10. November 2010, XII ZB 355/10, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 10.07.2014 - 25 T 23/14

    Bestellung eines Betreuers für einen Betroffenen mit dem Aufgabenkreis

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 131/13 -, juris; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2010 - XII ZB 355/10 - FamRZ 2011, 100; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897).
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