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   BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14   

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https://dejure.org/2015,6243
BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14 (https://dejure.org/2015,6243)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 - XII ZB 370/14 (https://dejure.org/2015,6243)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 (https://dejure.org/2015,6243)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 26 FamFG, § 280 Abs 1 S 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Bestellungsverfahren oder im Verfahren auf Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 280 Abs. 1 FamFG, § 279 Abs. 2 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Betreuungsangelegenheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Bestellungsverfahren oder im Verfahren auf Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 280 Abs. 1 S. 1
    Gerichtliche Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Betreuungsangelegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren ohne Sachverständigengutachten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht - und die Notwendigkeit einer Betreuung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten vor Betreuerbestellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten nur, wenn Betreuerbestellung erforderlich ist

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens nur wenn Anhaltspunkte für Betreuungsbedarf bestehen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1752
  • MDR 2015, 593
  • FGPrax 2015, 128 (Ls.)
  • FamRZ 2015, 844
  • Rpfleger 2015, 471
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

    Zwar steht eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers dann nicht entgegen, wenn Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmacht bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11) oder der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet, etwa weil erhebliche Bedenken an der Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten bestehen (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14
    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (vgl. Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 3; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Januar 2015] § 280 Rn. 6), zumal bereits die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit eine stigmatisierende Wirkung haben kann, wenn Dritte von ihr Kenntnis erlangen (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 272 Rn. 31).

    Hinweise auf die Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts können sich zudem daraus ergeben, dass das Gericht den Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor der Einholung des Gutachtens über die beabsichtigte Einholung informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (BVerfG FamRZ 2011, 272 Rn. 29 f.; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 3; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 280 Rn. 3).

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13

    Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14
    Ist dieser - wie im vorliegenden Fall die Beteiligte zu 1 - bereits zuvor tatsächlich am Verfahren beteiligt worden, entfällt durch die Ablehnungsentscheidung eine durch die bereits erfolgte Hinzuziehung begründete Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 19).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14
    Das Gericht hat danach von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 f.).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14
    Insbesondere ist sie gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG auch ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14
    Zwar steht eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers dann nicht entgegen, wenn Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmacht bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11) oder der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet, etwa weil erhebliche Bedenken an der Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten bestehen (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 15 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13).

  • BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21

    Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als

    Wird davon abgesehen, ist die Einholung eines Gutachtens nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht zwingend erforderlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14, FamRZ 2015, 844).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt, zumal bereits die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit eine stigmatisierende Wirkung haben kann, wenn Dritte von ihr Kenntnis erlangen (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN und vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 7).

    Hinweise auf die Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts können sich zudem daraus ergeben, dass das Gericht den Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor der Einholung des Gutachtens über die beabsichtigte Einholung informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 14 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN).

    Das Gericht hat danach von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

    Die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. März 2015, XII ZB 370/14, FamRZ 2015, 844).

    Denn schon die Prüfung einer Betreuungsbedürftigkeit kann für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen und mit ihr kann zudem eine stigmatisierende Wirkung verbunden sein, wenn Dritte hiervon Kenntnis erlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN).

    Das Gericht hat daher vor der Anordnung der Gutachtenerstattung zu prüfen, ob es das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes weiter betreiben will, wofür es ebenfalls entsprechender hinreichender Anhaltspunkte bedarf (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Insbesondere ist sie gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG auch ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl dieses vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 227/16

    Notwendigkeit der Betreuung: Verwertbarkeit eines bereits ein Jahr

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 15 mwN).
  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

    Notwendig ist die Begutachtung nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG letztlich nur, wenn das Gericht entweder einen Betreuer bestellt oder einen Einwilligungsvorbehalt anordnet (vgl. BGH NJW 2015, 1752).
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