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   BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12   

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https://dejure.org/2013,2919
BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Betreuerbestellung für Betroffenen trotz Ablehnung notwendiger Behandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für eine psychisch erkrankte Person für eine Krankenbehandlung bei Ablehnung der notwendigen Krankenbehandlung durch die zu betreuende Person

  • rewis.io

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Betreuers für eine psychisch erkrankte Person für eine Krankenbehandlung bei Ablehnung der notwendigen Krankenbehandlung durch die zu betreuende Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung gegen den Willen des Betreuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung, wenn notwendige Behandlung abgelehnt wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers ist auch möglich, wenn der Betroffene zunächst eine Behandlung ablehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1449
  • MDR 2013, 526
  • FGPrax 2013, 116
  • FamRZ 2013, 618
  • Rpfleger 2013, 332
  • JR 2013, 463
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12
    Da die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mithin nicht genehmigungsfähig ist, kommt die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht in Betracht, wenn die Heilbehandlung wegen einer eindeutigen Weigerung des Betroffenen sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12).

    Solange sich eine Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht bereits manifestiert hat, die Behandlung mithin nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, ist die Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB also noch möglich (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13).

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12
    aa) Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung geändert (siehe Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 - FamRZ 2012, 1366 und XII ZB 130/12 - juris).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. konnte nur in den Fällen ergehen, in denen nicht von vornherein ausgeschlossen war, dass sich der Betroffene in der Unterbringung behandeln lassen würde, sein natürlicher Wille also nicht bereits der medizinisch notwendigen Behandlung entgegenstand und er die Notwendigkeit der Unterbringung nicht einsah (Senatsbeschlüsse vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    b) Wegen des einer Heilbehandlung gegenwärtig noch entgegenstehenden freien Willens des Betroffenen sind auch die Voraussetzungen einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht hinreichend festgestellt (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 10 f.).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZB 305/14

    Betreuungssache: Betreuerbestellung zur Gesundheitssorge entgegen den Willen des

    Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich des Aufgabenkreises der Gesundheitssorge nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013, XII ZB 395/12, FamRZ 2013, 618).

    Auch dies zählt zu seinem Aufgabenbereich (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 13; vgl. außerdem Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 17 ff.).

  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Dieser soll den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen (BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 395/12, Rn. 13) und ihn im Rahmen der Wahrnehmungen des Aufgabenkreises unterstützen.
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Dieser soll den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen (BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 395/12, Rn. 13) und ihn im Rahmen der Wahrnehmungen des Aufgabenkreises unterstützen.
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