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   BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17   

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https://dejure.org/2018,23280
BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17 (https://dejure.org/2018,23280)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2018 - XII ZB 399/17 (https://dejure.org/2018,23280)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 (https://dejure.org/2018,23280)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 280 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 283 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit eines ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstatteten Sachverständigengutachtens; Konkrete tatrichterliche Feststellung für die Bestellung eines Betreuers bei Notwendigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Persönliche Untersuchung, Erforderlichkeit der Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Umfang der Amtsermittlungspflicht

  • rewis.io

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung; Erforderlichkeit der Betreuerbestellung; Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Betreuungsrecht und Unterbringungssachen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit eines ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstatteten Sachverständigengutachtens; Konkrete tatrichterliche Feststellung für die Bestellung eines Betreuers bei Notwendigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verwertung eines SV-Gutachtens - Einwilligungsvorbehalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachverständiger hat den Betroffenen persönlich zu untersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1123
  • FGPrax 2018, 272
  • FamRZ 2018, 1601
  • Rpfleger 2018, 674
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628).

    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 10).

    Eine solche Maßnahme wird allerdings regelmäßig erst dann in Betracht kommen, wenn der Betroffene sich der notwendigen Untersuchung verweigert oder eine solche Verweigerung von vornherein absehbar oder Gefahr im Verzug ist (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11 mwN).

    So ermöglicht die in § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG vorgesehene Anhörung dem Betreuungsrichter, den Betroffenen auf die Konsequenzen seiner Weigerung hinzuweisen und damit auf seine freiwillige Mitwirkung an der Begutachtung hinzuwirken (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17

    Ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich Zuweisung

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
    § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018, XII ZB 625/17, juris).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 625/17 - juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17

    Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
    Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 141/17, FamRZ 2018, 625).

    Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert das nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 11 f.).

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
    (a) Die Weigerung des Betroffenen, einen Kontakt mit dem Sachverständigen zuzulassen, ist kein hinreichender Grund, von einer persönlichen Untersuchung durch den Sachverständigen abzusehen (Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17

    Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - FamRZ 2017, 1611 Rn. 7).
  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 22 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 136/16 - FamRZ 2017, 478 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Ferner wird es sich die Frage vorzulegen haben, ob die Bestellung des Betreuers für alle vom Amtsgericht innerhalb des Aufgabenkreises angeordneten Aufgabenbereiche erforderlich ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN).

    Außerdem wird das Landgericht zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene

    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17, FamRZ 2018, 1601).

    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Dabei genügt es allerdings, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde dagegen zum einen, dass dieses Gutachten ohne die gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG erforderliche Untersuchung des Betroffenen erstellt worden und daher grundsätzlich nicht verwertbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 9 ff. mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 25/20

    Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten eines Betroffenen aufgrund

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert dies nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss ( BGH , Beschluss vom 11.07.2018, Az.: XII ZB 399/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seite 1601; BGH , Beschluss vom 24.01.2018, Az.: XII ZB 141/17, u.a. in: NJW 2018, Seite 1255 ).
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