Rechtsprechung
BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 70 Abs 3 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung der Beschwerde wegen Beschwerdefristversäumung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Gewährung dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist
- Anwaltsblatt
§ 70 FamFG, Art 103 GG
Partei muss sich zur Fristversäumnis äußern dürfen - rewis.io
Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung der Beschwerde wegen Beschwerdefristversäumung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Gewährung dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versäumung der Beschwerdefrist: Keine Verwerfung ohne Hinweis!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtliches Gehör bei versäumter Beschwerdefrist
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 70 FamFG, Art 103 GG
Partei muss sich zur Fristversäumnis äußern dürfen - haerlein.de (Leitsatz)
Verfahrensrecht - Ohne rechtliches Gehör keine Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 24.10.2012 - 2 XVII 413/12
- LG Nürnberg-Fürth, 10.01.2013 - 13 T 110/13
- BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1281
- MDR 2013, 1115
- FGPrax 2013, 286
- FamRZ 2013, 1569
- AnwBl 2013, 829
- AnwBl Online 2013, 402
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.2010 - XII ZB 168/08
Rechtliches Gehör: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor der …
Auszug aus BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13
Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010, XII ZB 168/08, FamRZ 2010, 882).Diese Norm gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt (hier: zu der vom Landgericht angenommenen Fristversäumung) zu äußern (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - FamRZ 2010, 882 Rn. 7 mwN) und ggf. auch einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16
Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im …
Nachdem es gemäß § 65 Abs. 1 FamFG nicht zwingend einer Beschwerdebegründung bedarf, kann der Beschwerdeführer derartige Gesichtspunkte zudem in einer Stellungnahme auf den Hinweis darlegen, den das Beschwerdegericht vor der Verwerfungsentscheidung zu erteilen hat (vgl. zur Hinweispflicht etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 - FamRZ 2013, 1569 Rn. 6 …und vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - FamRZ 2007, 1725 Rn. 7 f.). - BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13
Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die …
Hat das Beschwerdegericht im Anschluss an diese Prüfung eine Beschwerde in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG als unzulässig verworfen, beurteilt sich die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung allein nach § 70 Abs. 1 FamFG, so dass die Rechtsbeschwerde nur für den Fall der Zulassung gegeben ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 - FamRZ 2013, 1569 Rn. 4). - BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der …
Dem Erfordernis, vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (BGH…, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 [juris Rn. 7]; zur Verwerfung einer Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13, NJW-RR 2013, 1281 [juris Rn. 6]), ist im Streitfall durch den Hinweis des Berufungsgerichts vom 14. Januar 2022 Genüge getan. - KG, 20.02.2019 - 22 W 43/18
Handelsregistersache: Voraussetzungen für die Begründetheit einer Gehörsrüge
So war in der Entscheidung BGH NJW-RR 2013, 1281 ein vorheriger Hinweis zu erteilen, damit der Beschwerdeführer die Möglichkeit erhielt, sich zur - möglicherweise unverschuldeten - Fristversäumnis zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.