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   BGH, 08.04.2020 - XII ZB 432/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12486
BGH, 08.04.2020 - XII ZB 432/19 (https://dejure.org/2020,12486)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2020 - XII ZB 432/19 (https://dejure.org/2020,12486)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2020 - XII ZB 432/19 (https://dejure.org/2020,12486)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 117 FamFG, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auskunftserteilung auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten hinsichtlich Verhandlung und Entscheidung nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch in erster Instanz; Antragen auf Auskunft in der Beschwerdeinstanz ...

  • rewis.io

    Zugewinnausgleich: Möglichkeit eines Auskunftsantrags in der Beschwerdeinstanz nach (nur noch) Verhandlung des Zahlungsanspruchs in der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftserteilung auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten hinsichtlich Verhandlung und Entscheidung nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch in erster Instanz; Antragen auf Auskunft in der Beschwerdeinstanz ...

  • datenbank.nwb.de

    Zugewinnausgleich: Möglichkeit eines Auskunftsantrags in der Beschwerdeinstanz nach (nur noch) Verhandlung des Zahlungsanspruchs in der Vorinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Versorgungsausgleich - und der Auskunftsantrag in der Beschwerdeinstanz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich: Möglichkeit eines Auskunftsantrags in der Beschwerdeinstanz

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Wiederantrag auf Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 770
  • MDR 2020, 946
  • FamRZ 2020, 1165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 611/14

    Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - XII ZB 432/19
    Deshalb können für den notwendigen Inhalt der Beschwerdebegründung im Wesentlichen die Anforderungen herangezogen werden, die für eine Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO gelten, auch wenn § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht auf § 520 Abs. 3 ZPO verweist (Senatsbeschluss vom 10. Juni 2015 - XII ZB 611/14 - FamRZ 2015, 1375 Rn. 9 mwN).

    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2015 - XII ZB 611/14 - FamRZ 2015, 1375 Rn. 10 mwN).

    Dem Schutzbedürfnis vor Unklarheit über den Umfang des Rechtsmittels, dem die Vorschrift des § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG dient, ist für diesen Teil des Beschwerdeangriffs Genüge getan (Senatsbeschluss vom 10. Juni 2015 - XII ZB 611/14 - FamRZ 2015, 1375 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - XII ZB 432/19
    Dabei ist eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klageabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, unzulässig (BGH Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90 - NJW-RR 1991, 1279 mwN).
  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - XII ZB 432/19
    Wie das Oberlandesgericht zutreffend festgestellt hat, war die Auskunftsstufe des in erster Instanz zulässig gestellten Auskunftsantrags (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 175/17 - FamRZ 2018, 581 Rn. 8 mwN) erledigt, spätestens nachdem die Antragsgegnerin die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichert hatte (Senatsurteil vom 27. März 1996 - XII ZR 83/95 - FamRZ 1996, 1070, 1071).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 175/17

    Zugewinnausgleichsverfahren: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - XII ZB 432/19
    Wie das Oberlandesgericht zutreffend festgestellt hat, war die Auskunftsstufe des in erster Instanz zulässig gestellten Auskunftsantrags (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 175/17 - FamRZ 2018, 581 Rn. 8 mwN) erledigt, spätestens nachdem die Antragsgegnerin die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichert hatte (Senatsurteil vom 27. März 1996 - XII ZR 83/95 - FamRZ 1996, 1070, 1071).
  • OLG Koblenz, 31.01.2022 - 7 UF 538/21

    Nichtgewährung einer Einsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen der

    Jedoch hat der Beschwerdeführer sich im Interesse der Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels zu erklären (vgl. BGH FamRZ 2020, 1394 und 2020, 1165 ).
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