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   BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14   

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BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14 (https://dejure.org/2016,9093)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2016 - XII ZB 44/14 (https://dejure.org/2016,9093)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 (https://dejure.org/2016,9093)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG
    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers

  • IWW

    § 59 Abs. 3 FamFG, § ... 31 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 32 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG, § 31 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG, § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG, § 28 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 66 FamFG, § 74 Abs. 1 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 3
    Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Beschwerdeberechtigung von Versorgungsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich - und die Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1222
  • MDR 2016, 845
  • FamRZ 2016, 1062
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14
    Für eine auf einzelne Anrechte beschränkte Teilanfechtung der Versorgungsausgleichsentscheidung ist aber kein Raum, wenn und soweit besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend gebieten (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - juris Rn. 7; Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 619).

    Nach Kenntnisnahme von diesem Rechtsstandpunkt des Beschwerdegerichts hätte die DRV Braunschweig-Hannover folgerichtig Veranlassung haben müssen, die Entscheidung des Amtsgerichts, auch soweit sie sich auf den Ausgleich der gesetzlichen Rentenanrechte bezieht, zumindest vorsorglich durch ein nicht fristgebundenes Anschlussrechtsmittel nach § 66 FamFG zur Überprüfung im Rechtsmittelverfahren zu stellen (zu den Voraussetzungen für die Anschlussbeschwerde eines Versorgungsträgers vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - juris Rn. 16 ff.).

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14
    Auf das Vorliegen einer formellen Beschwer durch die Zurückweisung oder die Verwerfung eines eigenen Rechtsmittels im Beschwerdeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 86 = FamRZ 2015, 1479 Rn. 6 und vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 429 Rn. 4 mwN) kann sich die DRV Braunschweig-Hannover nicht berufen, da sie selbst die Entscheidung des Amtsgerichts nicht angefochten hat.
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80

    Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14
    Daher kann ein Versorgungsträger seine Beschwerdeberechtigung für die Rechtsbeschwerde nicht allein darauf stützen, dass eine mit einem als unrichtig gerügten Eingriff in seine Rechtsstellung verbundene, aber nicht mit einer eigenen Erstbeschwerde angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts bereits auf die von einem anderen Verfahrensbeteiligten eingelegte Beschwerde hätte korrigiert werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80 - FamRZ 1980, 773).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache:

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14
    Nicht nur die Zulässigkeit einer (Erst-)Beschwerde, sondern auch die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ist von der Beschwerdeberechtigung des Rechtsmittelführers abhängig, so dass das Rechtsbeschwerdegericht die Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers in formeller und materieller Hinsicht zu prüfen hat (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14 - FamRZ 2016, 120 Rn. 9).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14
    Auf das Vorliegen einer formellen Beschwer durch die Zurückweisung oder die Verwerfung eines eigenen Rechtsmittels im Beschwerdeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 86 = FamRZ 2015, 1479 Rn. 6 und vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 429 Rn. 4 mwN) kann sich die DRV Braunschweig-Hannover nicht berufen, da sie selbst die Entscheidung des Amtsgerichts nicht angefochten hat.
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Das Beschwerdegericht hat nicht erwogen, dieses Anrecht ganz oder teilweise nach § 27 VersAusglG vom Versorgungsausgleich auszunehmen, woran es insbesondere nicht durch eine (vermeintliche) Teilrechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung zu den gesetzlichen Rentenanrechten gehindert gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794 Rn. 7 und vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 15).
  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerdeberechtigung vorliegt (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14, FamRZ 2016, 120 Rn. 9; Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14, FamRZ 2016, 1062 Rn. 6).

    b) Die Beteiligten zu 2 und 3 sind durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht formell beschwert, weil sie die Entscheidung des Amtsgerichts - Registergericht - nicht angefochten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14, FamRZ 2016, 1062 Rn. 7).

    Diese liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung auf die Beschwerde eines anderen Beteiligten abgeändert oder aufgehoben worden und der Rechtsbeschwerdeführer dadurch in einem subjektiven Recht betroffen ist (§ 59 Abs. 1 FamFG; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14, FamRZ 2016, 1062 Rn. 8; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 74 Rn. 6; MünchKommFamFG/Fischer, 3. Aufl., § 70 Rn. 53).

    Der am Beschwerdeverfahren nicht Beteiligte kann seine Beschwerdeberechtigung für die Rechtsbeschwerde daher nicht allein darauf stützen, dass eine mit einem als unrichtig gerügten Eingriff in seine Rechtsstellung verbundene, aber nicht mit einer eigenen Erstbeschwerde angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts bereits auf die von einem anderen Verfahrensbeteiligten eingelegte Beschwerde hin hätte korrigiert werden müssen (BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14, FamRZ 2016, 1062 Rn. 9).

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    Ein Beschwerderecht kann dabei auch aus einem Verfahrensverstoß durch das erstinstanzliche Gericht - namentlich einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs - erwachsen, wenn dieser mit einer unmittelbaren Verletzung materieller Rechte des Beschwerdeführers einhergeht und es bei einer korrekten Verfahrensgestaltung zu einer dem Beschwerdeführer materiell günstigeren Entscheidung hätte kommen können (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 13).
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 276/21

    Zur Frage, ob der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst b ZPO

    Insbesondere ist die Staatskasse, die in den vorinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt worden ist, rechtsbeschwerdebefugt, weil sie durch die angefochtene Entscheidung, mit der ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, materiell beschwert ist (vgl. §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ZPO; Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 8).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

    bb) Für eine auf einzelne Anrechte beschränkte Teilanfechtung der Versorgungsausgleichsentscheidung und dementsprechend auch für eine Teilzulassung der Rechtsbeschwerde ist allerdings dann kein Raum, wenn und soweit besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte in die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zwingend gebieten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 15 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794 Rn. 7).
  • BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20

    Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der

    (3) Auch die Rechtsprechung des Senats zur Unzulässigkeit einer auf einzelne Anrechte beschränkten Teilzulassung der Rechtsbeschwerde bei wechselseitiger Abhängigkeit von Versorgungsanrechten (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 15 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794 Rn. 7) gebietet im vorliegenden Fall keine andere Beurteilung.
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19

    Anfechtung der Entscheidung des Beschwerdegerichts zum Versorgungsausgleich nur

    Dies gebietet notwendigerweise die Einbeziehung sämtlicher dem Wertausgleich unterliegenden Anrechte der Ehegatten in das Beschwerdeverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 17.10.2018 - XII ZB 641/17

    Rechtsbeschwerde in einer Ehesache: Anforderungen an die Darlegung der

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats begründet die Verletzung von Verfahrensvorschriften nur dann eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG, wenn es bei einer korrekten Verfahrensgestaltung auch in materiell-rechtlicher Hinsicht zu einer günstigeren Entscheidung für den Rechtsmittelführer hätte kommen können (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. April 2005 - XII ZB 54/03 - FamRZ 2005, 975, 977 und Senatsurteil vom 17. November 2004 - XII ZR 19/03 - FamRZ 2005, 514).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Daher hat es insoweit bei dem Grundsatz sein Bewenden, dass eine Berechtigung zur Rechtsbeschwerde nur hat, wer durch die Beschwerdeentscheidung - formell oder materiell - beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 13 UF 144/22

    Geringe Wertdifferenz; gesetzliche Rentenversicherung; wirtschaftliche

    Es handelt sich um eine zulässige Teilanfechtung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich, von der zunächst ausschließlich das genannte Anrecht betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2016, XII ZB 629/13, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 13.04.2016, XII ZB 44/14, Rn. 15, juris).

    Da vorliegend im Hinblick auf die erforderliche Prüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin ein nicht teilbarer Sachverhalt vorliegt, ist über eine Prüfung des Anrechts der Antragstellerin hinaus auch eine Prüfung des nicht angefochtenen Ausgleichs des Anrechts des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2016, XII ZB 44/14, Rn. 15, juris; Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. A. 2017, E. Der Wertausgleich bei der Scheidung, Rn. 592a; Borth in Dutta/ Jacoby/ Schwab, FamFG, 4. A. 2021, § 228 FamFG, Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 4 UF 53/16

    Wertausgleich nach § 31 VersAusglG

  • OLG Stuttgart, 31.10.2023 - 17 UF 149/22

    Durchführung des Versorgungsausgleichs auf Antrag nach deutschem Recht bei Erwerb

  • KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Einziehung eines Erbscheines

  • OLG Stuttgart, 31.10.2023 - 17 UF 149/23
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde durch

  • KG, 21.03.2019 - 19 UF 67/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

  • OLG Oldenburg, 06.06.2016 - 11 UF 19/16

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Versterben eines Ehegatten nach

  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in

  • OLG Hamm, 05.12.2022 - 13 UF 59/22

    Aktualisierungszeitpunkt, fondsgebundene Anrechte, externe Teilung

  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 13 UF 17/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Keine Maßgabenanordnung

  • OLG Hamm, 17.04.2020 - 2 UF 32/20

    Unzulässigkeit vorsorglicher Maßgabenanordnungen bei der internen Teilung von

  • OLG Brandenburg, 05.10.2023 - 13 UF 140/22

    Fortgang Versorgungsausgleichsverfahren bei Tod Antragsteller; Voraussetzungen

  • KG, 14.06.2019 - 19 UF 25/19

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs von Anrechten in der allgemeinen

  • KG, 12.06.2019 - 19 UF 25/19

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

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