Rechtsprechung
BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Beziehen der Zubilligung eines festen Geldbetrags für den Verfahrenspfleger nur auf den jeweiligen Rechtszug; Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers als eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung
- rewis.io
Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers; Entschädigungsanspruch des Verfahrenspflegers für Tätigkeit in einer nachfolgenden Instanz bei Zubilligung eines festen ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beziehen der Zubilligung eines festen Geldbetrags für den Verfahrenspfleger nur auf den jeweiligen Rechtszug; Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers als eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vergütung des Verfahrenspflegers - für die Rechtsmittelinstanzen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Entscheidung über die Vergütung des Verfahrenspflegers - als selbständig anfechtbare Nebenentscheidung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers für Beschwerdeinstanz
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
- famrz.de (Kurzinformation)
Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers bei Tätigkeit in nachfolgender Instanz
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
FamFG § 277 Abs 3; FamFG § 276 Abs 5
Die Verfahrenspflegerin wurde zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen im Rahmen einer Unterbringungsmaßnahme unter Zubilligung einer Pauschalvergütung bestellt. Zur Frage, ob die Pauschalvergütung alle Tätigkeiten, auch in der Beschwerdeinstanz, umfasst.
Verfahrensgang
- AG Kassel, 12.03.2020 - 772 XIV 607/19
- LG Kassel, 08.09.2020 - 3 T 320/20
- BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 513
- MDR 2021, 646
- FamRZ 2021, 886
- Rpfleger 2021, 575
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16
Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2020 - XII ZB 538/19, juris und vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 643).Diese Regelung schließt die Rechtsbeschwerde nur für das Verfahren über die einstweilige Anordnung selbst, nicht aber für selbständige Nebenverfahren wie etwa das zugehörige Verfahrenskostenhilfeverfahren (…Senatsbeschluss vom 20. Mai 2020 - XII ZB 538/19 - juris Rn. 5 mwN) oder das Kostenfestsetzungsverfahren (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16 - FamRZ 2017, 643 Rn. 5 mwN) aus.
- BGH, 20.05.2020 - XII ZB 538/19
Zur Frage ob und ggfls. in welcher Höhe das bayrische Familiengeld als Einkommens …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2020 - XII ZB 538/19, juris und vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 643).Diese Regelung schließt die Rechtsbeschwerde nur für das Verfahren über die einstweilige Anordnung selbst, nicht aber für selbständige Nebenverfahren wie etwa das zugehörige Verfahrenskostenhilfeverfahren (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2020 - XII ZB 538/19 - juris Rn. 5 mwN) oder das Kostenfestsetzungsverfahren (…Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16 - FamRZ 2017, 643 Rn. 5 mwN) aus.
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
(a) Während nach dem ersten Entwurf des § 158 Abs. 7 FamFG für die Vergütung des Verfahrensbeistands die entsprechende Geltung des § 277 FamFG vorgesehen war (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 40), entschied sich der Gesetzgeber im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens für eine Fallpauschale, die sich an den entsprechenden Gebührensätzen eines in einer Kindschaftssache tätigen Rechtsanwalts orientieren, sie jedenfalls nicht übertreffen sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 18; BT-Drucks. 16/9733 S. 294 unter Hinweis auf BR-Drucks. 309/07 [Beschluss] S. 62).Daher wurde § 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG noch vor seinem Inkrafttreten dahin ergänzt, dass die einmalige Vergütung für jeden Rechtszug anfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 20; BT-Drucks. 16/12717 S. 50, 61).
- BGH, 01.10.2014 - XII ZB 462/14
Betreuungsverfahren: Notwendige Beteiligung des Verfahrenspflegers in der …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
Gemäß § 317 Abs. 5 FamFG endet die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren - ebenso wie gemäß § 276 Abs. 5 FamFG im Betreuungsverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2014 - XII ZB 462/14 - FamRZ 2015, 44 Rn. 7 ff.) - mit der Rechtskraft der Endentscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens, wenn sie nicht vorher aufgehoben wird. - BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
Festsetzung einer höheren Betreuervergütung bei Vergleichbarkeit der Ausbildung …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
Das Landgericht hat seine in FamRZ 2021, 307 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
- BGH, 20.12.2023 - XII ZB 258/23
Zur Frage, ob die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. auf die …
Vielmehr handelt es sich lediglich um eine pauschalierende Zusammenfassung der ansonsten einzeln bestehenden Aufwendungs- und Vergütungsansprüche zwecks Verringerung des Arbeits- und Verwaltungsaufwands für Gerichte und Verfahrenspfleger (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2021 - XII ZB 485/20 - FamRZ 2021, 886 Rn. 19 mwN).