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   BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11   

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https://dejure.org/2011,797
BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11 (https://dejure.org/2011,797)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2011 - XII ZB 488/11 (https://dejure.org/2011,797)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 488/11 (https://dejure.org/2011,797)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 UbrgG BW, § 1 Abs 4 UbrgG BW, § 18 UbrgG BW, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 2 GG
    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Unterbringung psychisch Kranker in Baden-Württemberg: Anforderungen an eine Gefährlichkeitsprognose des Beschwerdegerichts für den Betroffenen unter Beachtung des Übermaßverbotes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ordnungsrechtlichen Unterbringung eines Betroffenen nach UBG BW bei Belästigungen von Frauen aufgrund einer psychischen Erkrankung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stalking, öffentlich-rechtliche Unterbringung

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Unterbringung psychisch Kranker in Baden-Württemberg: Anforderungen an eine Gefährlichkeitsprognose des Beschwerdegerichts für den Betroffenen unter Beachtung des Übermaßverbotes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ordnungsrechtlichen Unterbringung eines Betroffenen nach UBG BW bei Belästigungen von Frauen aufgrund einer psychischen Erkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Rechtsbeschwerde gegen Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Unterbringung bei Stalking-Attacken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Krankhafter Liebeswahn" eines Schizophrenen: Rechtfertigt das einen Freiheitsentzug?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterbringungsrecht // "Verrückte Liebe" kein Grund für geschlossene Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1448
  • FamRZ 2012, 442
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - NJW 2011, 3579 Rn. 6; BVerfG NJW 2011, 1931 Rn. 98).

    Dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten ist das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit entgegenzuhalten; beide sind im Einzelfall abzuwägen (vgl. BVerfG NJW 2011, 1931 Rn. 98 mwN).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - MDR 2011, 935 Rn. 8; BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZB 263/11

    Betreuung: Geschlossene Unterbringung des psychisch kranken Betroffenen zur

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - NJW 2011, 3579 Rn. 6; BVerfG NJW 2011, 1931 Rn. 98).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - MDR 2011, 935 Rn. 8; BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
    Inhalt und Reichweite des freiheitsbeschränkenden Gesetzes sind von den Fachgerichten so auszulegen, dass dieses eine der Bedeutung des Grundrechtes angemessene Wirkung entfaltet (BVerfG NJW 1998, 1774).
  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
    Es genügen nämlich nicht Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, unter Umständen nicht einmal leichte körperliche Beeinträchtigungen, da diese einen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nicht rechtfertigen, vielmehr die Rechtsordnung derartige Verhaltensweisen von psychisch Kranken hinzunehmen hat (BayObLGZ 1989, 17; Marschner in Marschner/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung Kap. B Rn. 135).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11

    Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in

    Die Ärzte der Beklagten hätten sich vielmehr - unabhängig von der Diagnose - eingehend mit den in Betracht kommenden Anknüpfungstatsachen auseinandersetzen müssen, die eventuell für eine Gefährdung hätten sprechen können (vgl. ausführlich BGH, NJW 2012, 1448 ).

    Jedem Arzt, der in einer anerkannten psychiatrischen Einrichtung im Sinne von § 2 UBG tätig ist, ist bekannt, dass eine Gefährdungsprognose im Sinne von § 1 Abs. 4 UBG konkrete Anknüpfungstatsachen und einen konkreten Sachverhalt von einigem Gewicht verlangt (vgl. zu den Anforderungen an eine Gefährdungsprognose auch BGH, NJW 2012, 1448 ).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 488/11 - juris Rn. 8 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 8; BGH Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - FGPrax 2010, 150 Rn. 9).

    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 488/11 - juris Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - FamRZ 2011, 1864 Rn. 6).

  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Dem Freiheitsanspruch des Betroffenen ist das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit entgegenzuhalten; beide sind im Einzelfall abzuwägen (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 488/11 - FamRZ 2012, 442 Rn. 17 f. mwN).
  • LG Berlin, 07.09.2023 - 83 T 100/23
    Das berechtigte Interesse der Beschwerdeführerin an dieser Feststellung folgt aus § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, weil mit der gerichtlichen Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme stets ein schwerwiegender Grundrechtseingriff vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011, XII ZB 488/11; Beschluss vom 21. September 2011, XII ZB 263/11, juris).
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