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   BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20   

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BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20 (https://dejure.org/2021,33570)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2021 - XII ZB 491/20 (https://dejure.org/2021,33570)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - XII ZB 491/20 (https://dejure.org/2021,33570)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit der Ausbildung eines Berufsbetreuers mit einer (Fach-)Hochschulausbildung

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einer Hochschulausbildung bei einem im Wege der sog. Nachdiplomierung zuerkannten akademischen Grad

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4
    Der Umstand, dass die von einem Berufsbetreuer abgeschlossene Berufsausbildung im beamtenrechtlichen Laufbahnrecht dem Diplom einer Fachhochschule gleichgestellt und dem Betreuer im Wege der sog. Nachdiplomierung ein akademischer Grad (hier: Diplom-Verwaltungswirt) ...

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4
    Vergleichbarkeit der Ausbildung eines Berufsbetreuers mit einer (Fach-)Hochschulausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einer Hochschulausbildung bei einem im Wege der sog. Nachdiplomierung zuerkannten akademischen Grad

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Diplom-Verwaltungswirt als Berufsbetreuer - und seine Vergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei abgeschlossener Berufsausbildung im beamtenrechtlichen Laufbahnrecht ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 3
    Zur Frage, ob das erworbene Diplom für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und langjährige Berufserfahrung die Betreuervergütung nach Vergütungstabelle C (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) rechtfertigt, oder ob sich die Vergütung nach Vergütungstabelle B (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG) ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1421
  • FamRZ 2021, 1663
  • Rpfleger 2021, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 258/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20
    Der Umstand, dass die von einem Berufsbetreuer abgeschlossene Berufsausbildung im beamtenrechtlichen Laufbahnrecht dem Diplom einer Fachhochschule gleichgestellt und dem Betreuer im Wege der sog. Nachdiplomierung ein akademischer Grad (hier: Diplom-Verwaltungswirt) zuerkannt worden ist, kann für die Vergleichbarkeit seiner Ausbildung mit einer (Fach-)Hochschulausbildung sprechen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 258/19, NJW-RR 2020, 259).

    (1) Zwar durfte das Beschwerdegericht in seine Wertung einfließen lassen, dass die Zulassung zu der von dem Betreuer absolvierten Ausbildung nach seinen Feststellungen nicht an die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife geknüpft gewesen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 258/19 - NJW-RR 2020, 259 Rn. 3).

    Unter dem Aspekt der Eröffnung eines sonst (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehaltenen beruflichen Tätigkeitsfelds kann es als weiteres Indiz für die Vergleichbarkeit der Ausbildungen gewertet werden, wenn der von dem Betreuer erworbene Berufsabschluss im beamtenrechtlichen Laufbahnrecht dem mit einem Bachelor abgeschlossenen Hochschulstudium, dem Diplom einer Fachhochschule oder dem akkreditierten Bachelorabschluss an einer Berufsakademie gleichgestellt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 258/19 - NJW-RR 2020, 259 Rn. 4; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 16).

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20

    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20
    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - FamRZ 2021, 306 Rn. 10 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - FamRZ 2021, 306 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20
    Unter dem Aspekt der Eröffnung eines sonst (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehaltenen beruflichen Tätigkeitsfelds kann es als weiteres Indiz für die Vergleichbarkeit der Ausbildungen gewertet werden, wenn der von dem Betreuer erworbene Berufsabschluss im beamtenrechtlichen Laufbahnrecht dem mit einem Bachelor abgeschlossenen Hochschulstudium, dem Diplom einer Fachhochschule oder dem akkreditierten Bachelorabschluss an einer Berufsakademie gleichgestellt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 258/19 - NJW-RR 2020, 259 Rn. 4; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 16).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20
    (2) Unter diesen Umständen hat das Beschwerdegericht - trotz der gebotenen Anlegung eines strengen Maßstabs an die Prüfung der Vergleichbarkeit -seinen tatrichterlichen Beurteilungsspielraum überschritten, wenn es die Vergleichbarkeit der Ausbildungen verneint, ohne weitere Feststellungen dazu zu treffen, ob in dem Ausbildungsgang des Betreuers eine wissenschaftlich orientierte Wissensvermittlung stattgefunden hat, die inhaltlich und in ihrem zeitlichen Umfang dem Fachhochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 18) entspricht.
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