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   BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16   

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https://dejure.org/2017,19288
BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16 (https://dejure.org/2017,19288)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2017 - XII ZB 495/16 (https://dejure.org/2017,19288)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 (https://dejure.org/2017,19288)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 1903 BGB
    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

  • IWW

    § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1903 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 1a, 1903

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines betreuungsrechtlichen Einwilligungsvorbehalts gegen den freien Willen des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt, Freier Wille, Aufgabenkreis Vermögenssorge

  • rewis.io

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1896 Abs. 1a, 1903
    Anordnung eines betreuungsrechtlichen Einwilligungsvorbehalts gegen den freien Willen des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1903
    Anordnung eines betreuungsrechtlichen Einwilligungsvorbehalts gegen den freien Willen des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den freien Willen des Betroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3303
  • NJW-RR 2017, 964
  • MDR 2017, 947
  • FGPrax 2017, 176
  • FamRZ 2017, 1341
  • Rpfleger 2017, 540
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 455/15

    Betreuungsverfahren: Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ausschluss

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass diese Feststellung nicht genügt, um mit der erforderlichen Sicherheit eine vom freien Willen getragene Ablehnung des Einwilligungsvorbehalts ausschließen zu können (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen (BayObLG FamRZ 1993, 851 f.; s. auch BVerfG NJW 1967, 1795, 1800; MünchKommBGB/Schwab 7. Aufl. § 1903 Rn. 6 mwN).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen (BayObLG FamRZ 1993, 851 f.; s. auch BVerfG NJW 1967, 1795, 1800; MünchKommBGB/Schwab 7. Aufl. § 1903 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 552/17

    Betreuungssache: Betreuungsverlängerung gegen den Willen des Betroffenen bei

    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018, XII ZB 540/17, FamRZ 2018, 848 und vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341).

    Allein damit steht noch nicht fest, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich der Ablehnung der Betreuung nicht mehr in der Lage ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13).

  • BGH, 24.02.2021 - XII ZB 503/20

    Betreuungssache betreffend die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Absehen

    Ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341).

    Auch wenn § 1903 BGB weder eine dem § 1896 Abs. 1a BGB entsprechende Vorschrift zum freien Willen enthält noch auf letztere verweist, darf ein Einwilligungsvorbehalt nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17

    Betreuungssache: Ablehnung der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts ohne weitere

    Das Landgericht hatte im Anordnungsverfahren auf der Grundlage der dortigen Ermittlungen sowohl das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen nach § 1896 Abs. 1, 1a und 2 BGB für eine Betreuung im Bereich der Vermögenssorge festgestellt als auch eine erhebliche Gefahr im Sinne des § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB für das Vermögen des Betroffenen und das Fehlen eines auf den Einwilligungsvorbehalt bezogenen freien Willens (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 11 mwN) des Betroffenen bejaht.
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341 und vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).

    Damit steht nicht fest, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 294/22

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines

    Auch ein Einwilligungsvorbehalt darf gemäß § 1825 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 11).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 277/22

    Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen eines Volljährigen

    Damit ist indes nicht widerspruchsfrei festgestellt, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 mwN; vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 mwN; vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen ( BGH , Beschluss vom 17.05.2017, Az.: XII ZB 495/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 964; BayObLG , FamRZ 1993, Seite 851; BVerfG , NJW 1967, Seiten 1795 ff. ).

    Zwar ist wohl die Fähigkeit des Erkennens der Notwendigkeit des Einwilligungsvorbehalts bei dem Betroffenen zumindest erheblich eingeschränkt, jedoch genügt diese Feststellung noch nicht, um mit der erforderlichen Sicherheit eine vom freien Willen getragene Ablehnung des Einwilligungsvorbehalts ausschließen zu können ( BGH , Beschluss vom 17.05.2017, Az.: XII ZB 495/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 964; BGH , NJW-RR 2016, Seite 643 ).

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