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   BGH, 12.04.1995 - XII ZB 50/95   

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https://dejure.org/1995,5959
BGH, 12.04.1995 - XII ZB 50/95 (https://dejure.org/1995,5959)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1995 - XII ZB 50/95 (https://dejure.org/1995,5959)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1995 - XII ZB 50/95 (https://dejure.org/1995,5959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Frist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Klageänderung - Klageerweiterung - Prozessbevollmächtigter - Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511, § 516, § 233, § 85 Abs. 2
    Zulässigkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Pflicht des Prozeßbevollmächtigten erster Instanz zur Information des Prozeßbevollmächtigten der höheren Instanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 839
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZB 2/82

    Einordnung des Verkehrsanwalts als Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs.

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 50/95
    Der zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs vorgetragene Sachverhalt räumt ein der Antragsgegnerin gemäß §§ 85 Abs. 2, 233 ZPO zurechenbares Verschulden ihrer anwaltlichen Vertreter, zu denen auch die Lübecker Verkehrsanwälte gehören (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Juni 1982 - IVa ZB 2/82 - NJW 1982, 2447), nicht aus, so daß das Oberlandesgericht zu Recht dem Gesuch nicht stattgegeben hat.
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91

    Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 50/95
    Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen und dort erfolglos gebliebenen Klageanspruchs kommt weder eine Klageänderung noch eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1992 - XII ZR 116/91 - BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 243/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 50/95
    Zu den elementaren Aufgaben des den Rechtsmittelauftrag erteilenden Rechtsanwalts gehört es, dem Prozeßbevollmächtigten der höheren Instanz das für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist maßgebliche Zustellungsdatum in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1988 - II ZR 243/88 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 5 m.w.N.).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Die Beschwer hinsichtlich des die Berufung der Beklagten zurückweisenden Teils des Urteils ergibt sich aus der - von ihm behaupteten - fehlenden Vollstreckbarkeit des Tenors (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher 6. Aufl. Vorb. § 511 Rn. 73; Zöller/Heßler ZPO 34. Aufl. Vorb. zu §§ 511 - 541 Rn. 13; offengelassen für den Fall einer antragsgemäßen Verurteilung ohne vollstreckungsfähigen Inhalt BGH 12. April 1995 - XII ZB 50/95 - zu II 1 der Gründe) .
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Die Revision der Klägerin ist nicht deswegen unzulässig, weil mit dem Revisionsangriff nicht die Beseitigung eines Teils der von dem Berufungsurteil ausgehenden Beschwer erstrebt würde (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 12. April 1995 - XII ZB 50/95 = NJW-RR 1995, 839 unter II 1; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., Allgemeine Einleitung vor § 511 Rdnr. 72; Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., vor § 511 Rdnr. 8, je m.w.Nachw.).

    Wäre das richtig, so wäre der Revisionsangriff der Klägerin, der allein auf Beseitigung der Zug-um-Zug-Einschränkung des zuerkannten Hilfsantrags auf Herausgabe der Anlagen gerichtet ist, unzulässig, weil damit im Wege einer in der Revisionsinstanz ausgeschlossenen Klageerweiterung ein in zweiter Instanz zuletzt nicht mehr geltend gemachter Teil der ursprünglichen Klage verfolgt würde (vgl. BGH, Beschluß vom 12. April 1995 aaO.).

  • OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller

    Zwar käme ohne die Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen und dort erfolglos gebliebenen Klageanspruchs in zweiter Instanz keine Klageerweiterung in Betracht, weil dies eine zulässige Berufung voraussetzt (BGH Beschluss vom 12. April 1995 - XII ZB 50/95 - NJW-RR 1995, 839).
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