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   BGH, 11.08.1998 - XII ZB 50/98   

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https://dejure.org/1998,8529
BGH, 11.08.1998 - XII ZB 50/98 (https://dejure.org/1998,8529)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1998 - XII ZB 50/98 (https://dejure.org/1998,8529)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 (https://dejure.org/1998,8529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbedingte Berufungseinlegung - Abhängigkeit der Berufungseinlegung von der Gewährung von Prozesskostenhilfe - Auslegung der gewollten Prozesserklärungen unter Heranziehung des gesamten Inhalts des bestimmenden Schriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 518 Abs. 1
    Verbindung der Berufung mit einem Prozeßkostenhilfegesuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86

    Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - XII ZB 50/98
    Dabei muß der Rechtsmittelführer allerdings alles vermeiden, was den Eindruck erweckt, er wolle die Berufungseinlegung von der Gewährung der Prozeßkostenhilfe abhängig machen (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 55/86 = BGHR ZPO § 518 Abs. 1, Einlegung, unbedingte 1).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dafür nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; Beschluß vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 - BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung, unbedingte 4).
  • BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99

    Anforderungen an Berufungsschriftsatz

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, etwa dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz, wie im vorliegenden Fall, in dem Prozeßkostenhilfegesuch deutlich als "Entwurf" bezeichnet und überdies von einer erst "beabsichtigten Berufung" die Rede ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 = VersR 1986, 40; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 = FamRZ 1988, 383, 384; sowie vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 4; auch BGH Beschluß vom 25. Oktober 1995 - IV ZB 20/95 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 3).
  • BGH, 08.11.2000 - XII ZB 132/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung einer mit einem

    Anders war die Erklärung vom 18. April 2000, die Berufung werde nur für den Fall der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Berufungsinstanz eingelegt, nach ihrem objektiven Erklärungswert nicht zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 55/86 - und vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung, unbedingte 1 und 4; BGH Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 - jeweils m.w.N.).
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