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   BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19   

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https://dejure.org/2020,14397
BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19 (https://dejure.org/2020,14397)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2020 - XII ZB 504/19 (https://dejure.org/2020,14397)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - XII ZB 504/19 (https://dejure.org/2020,14397)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde der Betroffenen in einer Betreuungssache; Verfahrenswidrige Unterlassung der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener Bestellung eines Verfahrenspflegers in der ersten Instanz

  • rabüro.de

    Zur erneuten Anhörung des Betroffenen bei unterlassener Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde der Betroffenen in einer Betreuungssache; Verfahrenswidrige Unterlassung der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener Bestellung eines Verfahrenspflegers in der ersten Instanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die vom Amtsgericht unterlassene Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener Bestellung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1207
  • FamRZ 2020, 1219
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19
    Hat das Amtsgericht es in verfahrenswidriger Weise unterlassen, in einem Betreuungsverfahren für den Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, und hat es demgemäß den Betroffenen ohne Verfahrenspfleger angehört, so hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören und dem - nunmehr von ihm bestellten - Verfahrenspfleger Gelegenheit zu geben, an der Anhörung teilzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19
    Ohne Krankheitseinsicht ist die Betroffene indes nicht in der Lage, die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, und kann daher auch keinen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 249/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Möglichkeit zur Anordnung

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19
    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel erforderlich, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt, wobei es hierfür genügt, wenn die Betreuung auf einen Aufgabenkreis erstreckt wird, der in seiner Gesamtheit alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung des Betroffenen umfasst (Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 249/19 - FamRZ 2020, 538 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19
    Ebenso ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel erforderlich, wenn die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für das gesamte Vermögen in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17

    Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache:

    Dies folgt bereits daraus, dass wegen der Anordnung des umfassenden Einwilligungsvorbehalts für den Bereich der Vermögenssorge ein Regelfall für die Verfahrenspflegerbestellung vorlag, das Landgericht jedoch ebenso wie das Amtsgericht von einer solchen ohne Begründung abgesehen hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 und vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 12).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20

    Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei

    Da das Amtsgericht die Verfahrenspflegerin erst nach der Anhörung bestellt und keine erneute Anhörung anberaumt hat, hätte das Landgericht daher im Rahmen der Vorgaben des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG die persönliche Anhörung wiederholen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 106/21

    Verlängerung einer Betreuung und eines bestehenden Einwilligungsvorbehalts;

    Ebenso ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel erforderlich, wenn die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für das gesamte Vermögen in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - Rn. 11 f. mwN; vgl. nunmehr § 276 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG).
  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Die erstinstanzliche Anhörung ohne die Beteiligung eines Verfahrenspflegers verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil durch einen Verfahrenspfleger die Belange des Betroffenen gewahrt werden, eine fachkundige Beratung erfolgt und der Betroffene im Verfahren begleitet wird, weshalb der Verfahrenspfleger im selben Umfang wie der Betroffene selbst im Verfahren zu beteiligen ist (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 10).

    Zwar folgt aus der erstinstanzlich fehlerhaft durchgeführten Anhörung grundsätzlich das zwingende Erfordernis, die Anhörung nach Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren nachzuholen (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11).

  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 203/20

    Die Beschwerde des nicht mehr mit seiner Betreuung Einverstandenen

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 545/20

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers; Voraussetzung

    Denn ohne Krankheitseinsicht ist der Betroffene nicht in der Lage, die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, und kann daher auch keinen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB bilden (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20

    Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 9 mwN).
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Die erstinstanzliche Anhörung ohne die Beteiligung eines Verfahrenspflegers verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil durch einen Verfahrenspfleger die Belange des Betroffenen gewahrt werden, eine fachkundige Beratung erfolgt und der Betroffene im Verfahren begleitet wird, weshalb der Verfahrenspfleger im selben Umfang wie der Betroffene selbst im Verfahren zu beteiligen ist (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 10).

    Zwar folgt aus der erstinstanzlich fehlerhaft durchgeführten Anhörung grundsätzlich das zwingende Erfordernis, die Anhörung nach Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren nachzuholen (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11).

  • BGH, 08.02.2023 - XII ZB 345/22

    Gerichtliche nachprüfbare Darlegung des Absehens von einer erneuten Anhörung des

    Außerdem steht dem Verfahrenspfleger ein eigenes Anhörungsrecht zu (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 11 mwN).

    Erfolgt die Anhörung aber ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20

    Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 340/22

    Rechtsbeschwerde gegen die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung;

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