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   BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18   

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https://dejure.org/2019,14800
BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18 (https://dejure.org/2019,14800)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - XII ZB 506/18 (https://dejure.org/2019,14800)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - XII ZB 506/18 (https://dejure.org/2019,14800)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 26 FamFG, § ... 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Absehen von einer Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betroffenen, Absehen von der Anhörung

  • rewis.io

    Entbehrlichkeit der Anhörung in Betreuungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamG § 26; FamG 278 Abs. 1 S. 1; BGB § 1896 Abs. 2
    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Absehen von einer Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht - und das Zerwürfnis zwischen den Bevollmächtigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Betreuerbestellung - und die unterbliebene Anhörung der Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren nicht immer erforderlich!

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung Betroffener im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1089
  • MDR 2019, 885
  • FamRZ 2019, 1179
  • Rpfleger 2019, 584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18
    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 6 mwN).

    Denn schon die Prüfung einer Betreuungsbedürftigkeit kann für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen und mit ihr kann zudem eine stigmatisierende Wirkung verbunden sein, wenn Dritte hiervon Kenntnis erlangen (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 7 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat lediglich nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16

    Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung;

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18
    Im Übrigen führt ein Geschwisterstreit für sich genommen noch nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23).
  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 15 f. mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18
    Im Übrigen führt ein Geschwisterstreit für sich genommen noch nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Nur dieses Gesetzesverständnis wird der besonderen Bedeutung der persönlichen Anhörung des Betroffenen als zentraler Verfahrensgarantie und Kernstück der Amtsermittlung gerecht (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 12 und vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 12 mwN).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18

    Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag;

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat lediglich nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 15; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 19 mwN).
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