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   BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20   

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https://dejure.org/2021,13774
BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20 (https://dejure.org/2021,13774)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - XII ZB 520/20 (https://dejure.org/2021,13774)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 (https://dejure.org/2021,13774)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründungsanforderungen für die Anordnung und Genehmigung einer Unterbringung für länger als ein Jahr im hier vorliegenden Fall einer Person mit paranoid-psychotischer Störung

  • rewis.io

    Geschlossene Unterbringung des Betreuten: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei einer über die regelmäßige Höchstfrist von einem Jahr hinausgehende Unterbringung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 329 Abs. 1 S. 1
    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996).

  • rechtsportal.de

    FamFG § 329 Abs. 1 S. 1
    Begründungsanforderungen für die Anordnung und Genehmigung einer Unterbringung für länger als ein Jahr im hier vorliegenden Fall einer Person mit paranoid-psychotischer Störung

  • datenbank.nwb.de

    Geschlossene Unterbringung des Betreuten: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei einer über die regelmäßige Höchstfrist von einem Jahr hinausgehende Unterbringung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung für mehr als ein Jahr - und ihre Begründung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen und Begründungsanforderungen einer länger dauernden Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 793
  • MDR 2021, 880
  • FamRZ 2021, 1242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20
    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).

    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 24 und vom 6. April 2016 - XII ZB 575/15 - FamRZ 2016, 1063 Rn. 13 f.).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20
    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 24 und vom 6. April 2016 - XII ZB 575/15 - FamRZ 2016, 1063 Rn. 13 f.).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass für die Dauer der Unterbringung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens abzustellen ist; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 300/21

    Zu den Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung von einem Jahr

    Zu den Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung von einem Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20, FamRZ 2021, 1242).

    Auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, weil es an einer ausreichenden Begründung für eine Unterbringungsdauer von mehr als einem Jahr fehlte (Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242).

    Die Begründung des Landgerichts erschöpft sich darin, die Ausführungen des Senats in dessen Entscheidung vom 21. April 2021 (XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242) zu den Anforderungen an die Begründung bei Festsetzung einer Unterbringungsdauer von mehr als einem Jahr wortgetreu zu wiederholen und daraus den Schluss zu ziehen, dass damit die Unterbringung auf längstens ein Jahr festzusetzen sei.

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 219/23

    Voraussetzungen und Begründungsanforderungen an die Anordnung der Unterbringung

    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschlüsse vom 30. März 2022 - XII ZB 35/22 - FamRZ 2022, 1134 Rn. 14 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.03.2022 - XII ZB 24/22

    Stattfinden einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über

    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21

    Unterbringung des Betreugen in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Für das weitere Verfahren wird das Beschwerdegericht zudem zu beachten haben, dass bislang die Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung für die festgesetzte Dauer von über einem Jahr (§ 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG) nicht ausreichend dargelegt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 197/21

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung oder Genehmigung einer

    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschlüsse BGH, vom 14. März 2018 - XII ZB 629/17, BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 und BGH, vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20, FamRZ 2021, 1242).

    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschlüsse BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 34 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242 Rn. 9).

  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 340/22

    Rechtsbeschwerde gegen die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung;

    Auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242 Rn. 8 ff. mwN) wird hingewiesen.
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