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   BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19   

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https://dejure.org/2020,15321
BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19 (https://dejure.org/2020,15321)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2020 - XII ZB 534/19 (https://dejure.org/2020,15321)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - XII ZB 534/19 (https://dejure.org/2020,15321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache für die Bemessung des Stundenansatzes; Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger Betreuung und Hauptsacheverfahren

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache für die Bemessung des Stundenansatzes; Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger Betreuung und Hauptsacheverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung nach zwischenzeitlich beendeter vorläufiger Betreuung - und die Betreuervergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 885
  • FGPrax 2020, 277
  • FamRZ 2020, 1309
  • Rpfleger 2020, 582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    Der Gesetzeswortlaut, der auf die "ersten drei Monate der Betreuung" abstellt, spricht allerdings dafür, dass für die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG aF auf den Lauf der eingerichteten Betreuung als solcher abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 12) und somit der Berechnungszeitraum grundsätzlich mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2015 - XII ZB 347/12 - BtPrax 2016, 78 Rn. 8 mwN und vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 11) und mit der Aufhebung der Betreuung oder bei einer vorläufigen Betreuung mit Ablauf der gerichtlich festgesetzten Frist (§ 302 FamFG) endet.

    Die Bildung der Fallgruppen und die Festlegung der Stundenansätze für die Fallgruppen beruhen auf Durchschnittswerten, die unter Zugrundelegung der Ergebnisse einer rechtstatsächlichen Studie ermittelt worden sind, die das damalige Bundesministerium der Justiz bei dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Auftrag gegeben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 14).

  • LG Meiningen, 14.04.2008 - 3 T 260/07
    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    In der veröffentlichten Rechtsprechung der Landgerichte wird bei kurzzeitigen Unterbrechungen einer Betreuung für die Bemessung des Stundenansatzes nach § 5 VBVG aF grundsätzlich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Betreuerbestellung abgestellt, wenn diese im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 300 FamFG erfolgte (vgl. einerseits LG Koblenz Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 T 14/07 - juris zu einer Vakanz von weniger als zwei Monaten; LG Meiningen Beschluss vom 14. April 2008 - 3 T 260/07 - juris für eine zeitliche Lücke von wenigen Tagen; LG Bückeburg FamRZ 2009, 1709, und andererseits LG Kassel BtPrax 2018, 121, 122 bei einer Vakanz von zwei Wochen).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    In einem Fall, in dem eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endete und zweieinhalb Monate später ein Betreuer in der Hauptsache bestellt wurde, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen angenommen, dass dieser als Erstbetreuer anzusehen sei, wenn nicht die Umstände des konkreten Einzelfalls dagegen sprechen (NJW-RR 2007, 1086 f.).
  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 347/12

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebliche Dauer der Betreuung bei einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    Der Gesetzeswortlaut, der auf die "ersten drei Monate der Betreuung" abstellt, spricht allerdings dafür, dass für die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG aF auf den Lauf der eingerichteten Betreuung als solcher abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 12) und somit der Berechnungszeitraum grundsätzlich mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2015 - XII ZB 347/12 - BtPrax 2016, 78 Rn. 8 mwN und vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 11) und mit der Aufhebung der Betreuung oder bei einer vorläufigen Betreuung mit Ablauf der gerichtlich festgesetzten Frist (§ 302 FamFG) endet.
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken soll bei einer zeitlichen Lücke von neun Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der Bestellung eines Betreuers im Hauptsacheverfahren von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sein, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt (NJW-RR 2006, 725, 726).
  • LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Berufsbetreuers für eine

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    In der veröffentlichten Rechtsprechung der Landgerichte wird bei kurzzeitigen Unterbrechungen einer Betreuung für die Bemessung des Stundenansatzes nach § 5 VBVG aF grundsätzlich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Betreuerbestellung abgestellt, wenn diese im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 300 FamFG erfolgte (vgl. einerseits LG Koblenz Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 T 14/07 - juris zu einer Vakanz von weniger als zwei Monaten; LG Meiningen Beschluss vom 14. April 2008 - 3 T 260/07 - juris für eine zeitliche Lücke von wenigen Tagen; LG Bückeburg FamRZ 2009, 1709, und andererseits LG Kassel BtPrax 2018, 121, 122 bei einer Vakanz von zwei Wochen).
  • LG Bückeburg, 02.04.2009 - 4 T 116/07
    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    In der veröffentlichten Rechtsprechung der Landgerichte wird bei kurzzeitigen Unterbrechungen einer Betreuung für die Bemessung des Stundenansatzes nach § 5 VBVG aF grundsätzlich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Betreuerbestellung abgestellt, wenn diese im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 300 FamFG erfolgte (vgl. einerseits LG Koblenz Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 T 14/07 - juris zu einer Vakanz von weniger als zwei Monaten; LG Meiningen Beschluss vom 14. April 2008 - 3 T 260/07 - juris für eine zeitliche Lücke von wenigen Tagen; LG Bückeburg FamRZ 2009, 1709, und andererseits LG Kassel BtPrax 2018, 121, 122 bei einer Vakanz von zwei Wochen).
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19
    So hat es das Oberlandesgericht München bei einer zeitlichen Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der Bestellung eines Betreuers im Hauptsacheverfahren abgelehnt, für die Bemessung des Stundenansatzes nach § 5 Abs. 1 und 2 VBVG aF auf den Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache abzustellen, wenn dieser in dem vakanten Zeitraum tatsächlich tätig wurde und einen einheitlichen Vergütungsantrag eingereicht hat (FamRZ 2007, 83, 84).
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