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   BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16   

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https://dejure.org/2017,19291
BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16 (https://dejure.org/2017,19291)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - XII ZB 536/16 (https://dejure.org/2017,19291)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16 (https://dejure.org/2017,19291)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, § 280 Abs 1 FamFG, § 283 Abs 1 FamFG, § 283 Abs 3 FamFG, § 325 Abs 1 FamFG
    Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage; Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen ...

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § ... 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 283 Abs. 1, Abs. 3 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 62 Abs. 1 FamFG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 316 FamFG, § 325 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren des Betroffenen bzgl. der Rechtswidrigkeit der Genehmigung seiner betreuungsrechtlichen Unterbringung; Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage; ...

  • rewis.io

    Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage; Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbegehren des Betroffenen bzgl. der Rechtswidrigkeit der Genehmigung seiner betreuungsrechtlichen Unterbringung; Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage; ...

  • rechtsportal.de

    Feststellungsbegehren des Betroffenen bzgl. der Rechtswidrigkeit der Genehmigung seiner betreuungsrechtlichen Unterbringung; Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage; ...

  • datenbank.nwb.de

    Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage; Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einholung und Verwertbarkeit eines SV-Gutachtens ohne verbalen Kontakt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachverständigenbeweis zur Notwendigkeit und zum Umfang der Betreuung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 963
  • MDR 2017, 824
  • FGPrax 2017, 175
  • FamRZ 2017, 1324
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16
    Der Sachverständige muss den Betroffenen aber untersucht und sich damit einen persönlichen Eindruck von ihm verschafft haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. April 2016, XII ZB 611/15, FamRZ 2016, 1149).

    Die förmliche Beweisaufnahme muss sich auch auf die fehlende Fähigkeit zur freien Willensbildung beziehen, wenn ein Betreuer gegen den Willen des Betroffenen bestellt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. April 2016, XII ZB 611/15, FamRZ 2016, 1149).

    Diese erfordert zumindest, dass sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - FamRZ 2016, 1149 Rn. 8 mwN).

    Die förmliche Beweisaufnahme gemäß § 280 Abs. 1 FamFG muss sich auch auf die fehlende Fähigkeit zur freien Willensbildung beziehen, wenn ein Betreuer gegen den Willen des Betroffenen bestellt werden soll (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - FamRZ 2016, 1149 Rn. 14).

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 250/15

    Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung:

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16
    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG grundsätzlich voraus, dass das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung gestellt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. September 2015, XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. zur Betreuung Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16
    b) In entsprechender Anwendung des § 62 Abs. 1 FamFG ist festzustellen, dass die Entscheidung von Amts- und Landgericht zur Frage der Genehmigung der Unterbringung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Kann der Sachverständige seine Erkenntnisse jedoch nicht aus einer Befragung des Betroffenen schöpfen, ist im Rahmen der Untersuchung des Betroffenen erforderlich, dass sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16 - FamRZ 2017, 1324 Rn. 10 mwN zu § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und

    Diese erfordert zumindest, dass sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16 - FamRZ 2017, 1324 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 17.04.2019 - XII ZB 570/18

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Der Sachverständige muss den Betroffenen aber untersucht und sich damit einen persönlichen Eindruck von ihm verschafft haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16, FamRZ 2017, 1324).

    Diese erfordert zumindest, dass sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16 - FamRZ 2017, 1324 Rn. 10 mwN).

  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 7 T 703/18

    Zur Beschwerdefrist, zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Die setzt voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung nicht nur im Besitz des schriftlichen Sachverständigengutachtens ist, sondern auch ausreichend Zeit hatte, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 504/18 , Rn. 9 = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 6/8; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 536/16 = NJW-RR 2017, 963, 964, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - XII ZB 250/15 = NJW-RR 2016, 257, 258, Rn. 15).
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