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   BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20   

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https://dejure.org/2022,14419
BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20 (https://dejure.org/2022,14419)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2022 - XII ZB 543/20 (https://dejure.org/2022,14419)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - XII ZB 543/20 (https://dejure.org/2022,14419)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EuUntVO Art. 15; HUP Art. 3 Abs. 1, 5, 8
    Engere Verbindung der Ehe zum Recht eines anderen Staates

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach texanischem Unterhaltsrecht; Annahme einer engeren Verbindung der Ehe der Beteiligten zum Recht eines anderen Staates

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HUP Art. 3 Abs. 1; HUP Art. 5 S. 1
    Beurteilung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach texanischem Unterhaltsrecht; Annahme einer engeren Verbindung der Ehe der Beteiligten zum Recht eines anderen Staates

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anwendbares Unterhaltsrecht bei sogenannten Expatriates

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die engere Verbindung einer Ehe zum Recht eines anderen Staates - und die beruflichen Verhältnisse der Ehegatten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltsrückstände bei Expatriates

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Gewöhnlicher Aufenthalt und Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 233, 299
  • NJW 2022, 2403
  • MDR 2022, 1164
  • FamRZ 2022, 1278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11

    Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Hintergrund der als Einrede zu qualifizierenden Regelung ist das Vertrauen eines Ehegatten in diejenige Rechtsordnung, der sich beide Eheleute während des Bestehens der Ehe unterstellt haben (Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 44 mwN).

    Als solche kommen neben dem vom Normgeber in Art. 5 HUP ausdrücklich genannten und mit "insbesondere" besonders hervorgehobenen letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten weitere Gesichtspunkte in Betracht, etwa ein früherer gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten während der Ehe, ihre Staatsangehörigkeit, der Ort der Eheschließung sowie der Ort der Trennung oder Scheidung (vgl. Bonomi Erläuternder Bericht zum HUP Rn. 85; OGH Wien ZfRV 2020, 289; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 45).

    d) Es bedarf keiner Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 37).

  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 311/19

    Kindschaftssache: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Die Grundsätze für die sich im vorliegenden Fall stellenden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsprotokoll sind derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und mithin für eine Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kein Anlass besteht ("acte clair", vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 311/19 - FamRZ 2020, 272 Rn. 11 mwN; vgl. zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht EuGH EuZW 2018, 1038 Rn. 110 - Kommission/Frankreich mwN).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-416/17

    Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Die Grundsätze für die sich im vorliegenden Fall stellenden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsprotokoll sind derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und mithin für eine Verfahrensweise nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kein Anlass besteht ("acte clair", vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 311/19 - FamRZ 2020, 272 Rn. 11 mwN; vgl. zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht EuGH EuZW 2018, 1038 Rn. 110 - Kommission/Frankreich mwN).
  • BGH, 31.03.2021 - XII ZB 516/20

    Zur Berücksichtigung von Reisekosten bei der Bemessung des Werts des

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    a) Zutreffend hat das Oberlandesgericht allerdings die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht, die unbeschadet des Wortlauts des § 72 Abs. 2 FamFG auch in den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 31. März 2021 - XII ZB 516/20 - FamRZ 2021, 1050 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19

    Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Wegen der in Art. 2 HUP angeordneten Allseitigkeit kommt es aus deutscher Sicht nicht darauf an, dass die Vereinigten Staaten von Amerika kein Vertragsstaat sind (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 358/19 - FamRZ 2020, 918 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Nimmt man an , dass eine Rechtswahl im Sinne des Art. 8 Abs. 1 HUP nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent getroffen werden kann (Grüneberg/Thorn BGB 81. Aufl. Art. 8 HUntProt Rn. 31 mwN), bedarf es hierfür jedenfalls eines anhand der Gesamtumstände festzustellenden Rechtswahlwillens der Beteiligten (Rauscher/Andrae EuZPR/EuIPR 4. Aufl. Art. 8 HUntStProt Rn. 6; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 119, 392 = FamRZ 1993, 289, 291 f.).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 662/13

    Abänderungsverfahren für eine ausländische Kindesunterhaltsentscheidung:

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Soweit er sich insoweit auf ein Verfahrenshindernis beruft, ist dessen Vorliegen allerdings in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 662/13 - FamRZ 2015, 479 Rn. 16 mwN) und kann - anders als vom Oberlandesgericht angenommen - wegen des grundsätzlichen Vorrangs der Zulässigkeitsprüfung (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2012 - XII ZR 139/09 - FamRZ 2012, 525 Rn. 44 mwN) nicht im Hinblick auf eine etwaige Unbegründetheit des Antrags dahinstehen.
  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 299/18

    Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Sie ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 299/18 - FamRZ 2019, 1535 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZR 139/09

    Nachehelicher Unterhalt: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 11.05.2022 - XII ZB 543/20
    Soweit er sich insoweit auf ein Verfahrenshindernis beruft, ist dessen Vorliegen allerdings in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 662/13 - FamRZ 2015, 479 Rn. 16 mwN) und kann - anders als vom Oberlandesgericht angenommen - wegen des grundsätzlichen Vorrangs der Zulässigkeitsprüfung (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2012 - XII ZR 139/09 - FamRZ 2012, 525 Rn. 44 mwN) nicht im Hinblick auf eine etwaige Unbegründetheit des Antrags dahinstehen.
  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 250/20

    Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen

    Die Grundsätze für die sich im vorliegenden Fall stellenden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Gender-Richtlinie und den Wirkungen der "Test-Achats"-Entscheidung des Gerichtshofs sind derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", vgl. Senatsbeschluss BGHZ 233, 299 = FamRZ 2022, 1278 Rn. 29 mwN; vgl. zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht EuGH Urteil vom 4. Oktober 2018 - Rs. C-416/17 - EuZW 2018, 1038 Rn. 110 - Kommission/Frankreich mwN).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2024 - 15 WF 16/24

    Umgangsrecht: Polnisches Gericht für unzuständig erklärt

    Die internationale Zuständigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGH NJW 2022, 2403 Rn. 12).
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