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   BGH, 09.06.2021 - XII ZB 545/20   

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https://dejure.org/2021,32424
BGH, 09.06.2021 - XII ZB 545/20 (https://dejure.org/2021,32424)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2021 - XII ZB 545/20 (https://dejure.org/2021,32424)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - XII ZB 545/20 (https://dejure.org/2021,32424)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1903 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der für einen an hirnorganischen Psychosyndrom mit Hirnleistungsdefiziten Leidenden eingerichteten Betreuung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers; Voraussetzung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; BGB § 1903
    A) Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuung erforderlich ist. Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; BGB § 1903
    Verlängerung der für einen an hirnorganischen Psychosyndrom mit Hirnleistungsdefiziten Leidenden eingerichteten Betreuung

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers; Voraussetzung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Betreuerbestellung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1269
  • FGPrax 2021, 271
  • FamRZ 2021, 1657
  • Rpfleger 2021, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 25/20

    Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten eines Betroffenen aufgrund

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 545/20
    Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Juni 2020 - XII ZB 25/20, FamRZ 2020, 1588 Rn. 9 m.w.N.).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 10. Juni 2020 - XII ZB 25/20 - FamRZ 2020, 1588 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 545/20
    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss eine konkrete Gefahr des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770).

    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss daher eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Auszug aus BGH, 09.06.2021 - XII ZB 545/20
    Denn ohne Krankheitseinsicht ist der Betroffene nicht in der Lage, die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, und kann daher auch keinen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB bilden (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 544/21

    Zulässigkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer

    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss daher eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (Senatsbeschluss vom 9. Juni 2021 - XII ZB 545/20 - FamRZ 2021, 1657 Rn. 15 mwN).

    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss daher eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkarierte oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (Senatsbeschluss vom 9. Juni 2021 - XII ZB 545/20 - FamRZ 2021, 1657 Rn. 15 mwN).

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