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   BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97   

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BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97 (https://dejure.org/2000,613)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2000 - XII ZB 58/97 (https://dejure.org/2000,613)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - XII ZB 58/97 (https://dejure.org/2000,613)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 28 Abs. 2; BGB § 1908 e Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 F. vom 12. September 1990

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Vorlage - Bundesgerichtshof - Abtrennung - Verfahren - Betreuungsverein - Vergütung - Betreuung - Vereinsbetreuer - Verwaltungskosten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für Betreuungsvereine - Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; BGB § 1908 e Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3 F. vom 12. September 1990

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3712
  • MDR 2000, 1437
  • FGPrax 2000, 225
  • FamRZ 2000, 1566
  • Rpfleger 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Es möchte von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Februar 1995 (FamRZ 1995, 692 ff.) und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 1995 (BtPrax 1995, 183) abweichen, die zwar die "konkreten Personalkosten oder konkreten allgemeinen Verwaltungskosten" des Betreuungsvereins außer acht lassen, aber den Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins nach denselben Maßstäben wie bei einem selbständigen Berufsbetreuer bemessen und in die Berechnung des Stundensatzes allgemeine Kosten einbeziehen, die üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufgewendet werden.

    Die vom Bayerischen Obersten Landesgericht in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1995 (aaO S. 693) getroffene Differenzierung dürfte auch in der praktischen Handhabung auf Schwierigkeiten stoßen.

  • BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58
    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Sind die Vorlagevoraussetzungen nach der Beurteilung des vorlegenden Gerichts nur hinsichtlich eines Teiles des Verfahrensgegenstandes gegeben und ist es befugt, hinsichtlich des übrigen Teiles eine dem Teilurteil des § 301 ZPO entsprechende Teilendentscheidung zu erlassen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1958 - VII ZB 10/58 - NJW 1958, 1540; Jansen FGG 2. Aufl. Rdn. 63 vor § 8), so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken.
  • BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52

    Vorlegung weiterer Beschwerden

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Die neue Fassung hat indes keine zweifelsfreie Klärung der hier anstehenden Rechtsfrage erbracht (vgl. BGHZ 18, 300 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 25 Wx 37/96
    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Das Oberlandesgericht hat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß veröffentlicht in FamRZ 1997, 767).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Daß der Schutz des betroffenen Betreuten vor einer sachlich nicht gerechtfertigten finanziellen Inanspruchnahme bereits ein grundsätzliches Anliegen des Betreuungsgesetzgebers von 1990 war, hat das Bundesverfassungsgericht im übrigen in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 (1 BvR 1904/95 u.a. - FamRZ 2000, 345, 346 -) betont.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Für die Höhe der Vergütung sei daher auf die Faktoren abzustellen, nach denen sich die Vergütung eines selbständigen Berufsbetreuers bemesse, also auf die berufliche Qualifikation, übliche Honorare, ferner die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 251 ff.) für den (anwaltlichen) Berufsvormund genannten anteiligen Bürokosten und den Zeitaufwand.
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Ebensowenig wie es die Aufgabe des Bundesgerichtshofs ist, im Rahmen von § 28 Abs. 3 FGG selbständige andere Verfahrensgegenstände mitzuerledigen, die nur im Wege einer Verfahrensverbindung von der weiteren Beschwerde erfaßt werden (BGH, Beschluß vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84 - NJW 1985, 3070, 3071), hat er über abtrennbare Teile eines teilbaren Verfahrensgegenstandes zu entscheiden, für die die zur Vorlage verpflichtende Rechtsfrage nach der Beurteilung des vorlegenden Gerichts unerheblich ist.
  • OLG Frankfurt, 20.07.1995 - 20 W 245/95

    Mindestvergütung; Vermögender Betreuter; Vereinsbetreuer; Betreuungsverein;

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Es möchte von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Februar 1995 (FamRZ 1995, 692 ff.) und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 1995 (BtPrax 1995, 183) abweichen, die zwar die "konkreten Personalkosten oder konkreten allgemeinen Verwaltungskosten" des Betreuungsvereins außer acht lassen, aber den Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins nach denselben Maßstäben wie bei einem selbständigen Berufsbetreuer bemessen und in die Berechnung des Stundensatzes allgemeine Kosten einbeziehen, die üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufgewendet werden.
  • BGH, 23.11.1954 - V ZB 18/52

    Erledigung einer Vorlage durch neues Gesetz

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
    Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs entfällt auch nicht etwa deshalb, weil die Rechtsfrage, die zur Vorlage genötigt hat, durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung ihre Bedeutung verloren hätte (vgl. BGHZ 15, 207 ff.).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    bb) Es liegt auch kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot im Rechtsmittelverfahren vor, welches auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beachten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566, 1569).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Dem Senat ist es aber verwehrt, über die Angemessenheit des Ausgleichs endgültig zu entscheiden, da die Voraussetzungen für eine Teilentscheidung nach § 301 ZPO (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Voraussetzungen BGH, NJW 2000, 3712 [juris Rn. 9]; Meyer-Holz in Keidel, 15. Aufl., FGG, § 28 Rn. 30; Briesemeister in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 28 Rn. 35) angesichts der Relevanz des Ertragswerts sowohl für den Ausgleich als auch für die Abfindung nicht erfüllt sind.
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Denn es ist nicht Aufgabe des Bundesgerichtshofs, über abtrennbare Teile eines teilbaren Verfahrensgegenstandes zu entscheiden, für welche die zur Vorlage verpflichtende Rechtsfrage unerheblich ist (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Ebensowenig wie es die Aufgabe des Bundesgerichtshofes ist, im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 28 Abs. 3 FGG selbständige weitere Verfahrensgegenstände mitzuerledigen, die nur im Wege einer Verfahrensverbindung von der weiteren Beschwerde erfaßt werden (Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071 zu § 79 Abs. 2 GBO), hat er über abtrennbare Teile des Verfahrensgegenstands zu entscheiden, hinsichtlich derer die zur Vorlage verpflichtende Rechtsfrage nach der eigenen Beurteilung des vorlegenden Gerichts unerheblich ist (BGH, Beschl. v. 5. Juli 2000, XII ZB 58/97, NJW 2000, 3712, 3713; Keidel/Kuntze/ Winkler, aaO, § 28 Rdn. 30).
  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 264/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel in

    Die Aufwendungen müssen jedoch nachweisbar im konkreten Einzelfall entstanden sein (Senat, Urteil vom 19. Mai 2016 aaO Rn. 19; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97, NJW 2000, 3712, 3714 f; Palandt/Sprau aaO Rn. 3).
  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 399/14

    Kapitalanlagegesellschaft: Wirksamkeit von AGB-Klauseln über zulasten des

    Die Aufwendungen müssen jedoch nachweisbar im konkreten Einzelfall entstanden sein (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2000 - XI ZB 58/97, NJW 2000, 3712, 3714 f; Palandt/Sprau aaO Rn. 3).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    In diesem Fall bestimmte sich die Höhe der Vergütung nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 a BGB a.F. i.V. mit § 1 des Berufsvormündervergütungsgesetzes (BVormVG), das für die vom Betreuer auf die konkrete Betreuung verwandte Arbeitszeit feste, nach der Qualifikation des Betreuers gestufte Stundensätze - zuletzt zwischen 18 und 31 EUR - festlegte (zur Bedeutung dieser Stundensätze als Orientierungshilfe für den Vergütungsanspruch des Betreuers gegen den bemittelten Betroffenen vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 145, 104, 113 ff. und vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566, 1569).

    Denn die Verbindlichkeit der vom Berufsvormündervergütungsgesetz als Vergütung festgelegten Stundensätze durfte nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Betreuer seinen Aufwand an Sach- und Personalkosten zwar nicht über die Vergütung umlegt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 145 aaO und vom 5. Juli 2000 aaO, 1568), wohl aber unbegrenzt als Aufwendungsersatz in Rechnung stellt.

  • VG Göttingen, 24.05.2016 - 1 A 122/14

    Aufwendung; Aufwendungsersatz; Brand; Brandschutz; Direktanspruch; Einsatz;

    Allgemeine Verwaltungskosten sind deshalb nicht vom Aufwendungsersatz umfasst (Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 670 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 05.07.2000 - XII ZB 58/97 -, NJW 2000, 3712 = juris, Rn. 17).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 5856/02

    Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Freie Wohlfahrtspflege;

    Insoweit wird auf die umfassenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in seinem Beschluss vom 05.07.2000, XII ZB 58/97, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 3712, verwiesen.
  • BFH, 11.03.2009 - XI R 68/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen - Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des

    Dagegen hatte ein Berufsbetreuer nach § 1908i Abs. 1 i.V.m. § 1835 Abs. 1 BGB im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs auch einen Anspruch auf Erstattung seiner Verwaltungskosten einschließlich der Versicherungskosten nach § 1835 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu im Einzelnen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2000 XII ZB 58/97, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 3712).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

  • OLG Dresden, 13.12.2013 - 10 U 355/13

    Ist eine Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers überraschend?

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

  • FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02

    Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Wohlfahrtspflege;

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

  • OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02

    Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick

  • SG Darmstadt, 24.01.2011 - S 18 P 25/10

    Soziale Pflegeversicherung - Qualitätsprüfung - kostenpflichtige

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04

    Aufwendungsersatz des früheren Vermögensvormunds bei Abklärung einer

  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

  • VG Mainz, 17.03.2005 - 1 K 720/04

    Kostenerhebung für die polizeiliche Sicherstellung eines Kfz

  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

  • FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 162/09

    Seuerfreiheit der von einem Betreuungsverein durch seine Vereinsbetreuer

  • FG Düsseldorf, 21.09.2006 - 5 K 4729/02

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von durch Vereinsbetreuern erbrachte

  • LG Potsdam, 03.07.2007 - 5 T 347/07

    Nachlasspflegschaft - Stundensatz des Nachlasspflegers

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