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   BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17   

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https://dejure.org/2018,33791
BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17 (https://dejure.org/2018,33791)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - XII ZB 588/17 (https://dejure.org/2018,33791)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 (https://dejure.org/2018,33791)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • rewis.io

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresse des Beklagten; Werterhöhung bei nicht existenten Belegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 61 Abs. 1
    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • datenbank.nwb.de

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresse des Beklagten; Werterhöhung bei nicht existenten Belegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunft ihm Rahmen eines Trennungsunterhaltsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1347
  • MDR 2018, 1518
  • FamRZ 2018, 1934
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17
    Die allein erfolgte Berufung auf allgemeine Belange der Geheimhaltung und des Vertraulichkeitsschutzes ist nicht ausreichend (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 13 f. mwN).

    Denn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung musste der Unterhaltsschuldner gewärtigen, dass er in vollem Umfang aus dem erstinstanzlichen Titel in Anspruch genommen wird und sich hiergegen zur Wehr setzen muss (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 16 mwN).

    Diese Bestimmung einem erst nach Beschlusserlass eintretenden Ereignis - etwa der Vorlage der Vermögensaufstellung durch den Auskunftsschuldner - zu überlassen, scheidet mithin aus (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 17 mwN).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Belege weder im Titel noch in den Entscheidungsgründen konkretisiert sind, ihre Bestimmung vielmehr einem erst nach Beschlusserlass eintretenden Ereignis überlassen bleibt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 10.01.2018 - XII ZB 451/17

    Bemessung des Beschwerdewerts: Bewertung des für die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445 Rn. 4 mwN).

    a) Die Begründung des Oberlandesgerichts, wonach die Erwachsenheitssumme nicht erreicht sei, weil bei einer Verpflichtung zur Auskunft auf den Zeitaufwand für die Erfüllung des Anspruchs abzustellen sei, den man auf der Grundlage eines Stundensatzes von 3, 50 EUR nach § 20 JVEG zu ermitteln habe, bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 420/11

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17
    Ob eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, kann freilich erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 12 und vom 21. März 2012 - XII ZB 420/11 - juris Rn. 11).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17
    Im zweiten Fall hat er hingegen außer Betracht zu bleiben; werterhöhend kann sich dann lediglich auswirken, wenn der Verpflichtete gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen zur Wehr setzen zu müssen (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16

    Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung zum Zugewinn: Bemessung

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17
    Ob eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, kann freilich erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 12 und vom 21. März 2012 - XII ZB 420/11 - juris Rn. 11).
  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17
    Ob eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, kann freilich erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 12 und vom 21. März 2012 - XII ZB 420/11 - juris Rn. 11).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 490/18

    Prüfung der Erheblichkeit eines Verfahrensfehlers des Beschwerdegerichts durch

    Allein die Berufung auf allgemeine Belange der Geheimhaltung und des Vertraulichkeitsschutzes ist nicht ausreichend (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 - FamRZ 2018, 1934 Rn. 13 mwN).

    aa) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Antragstellerin keinerlei konkrete Umstände vorgetragen hat, die ein besonderes werterhöhendes Geheimhaltungsinteresse (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 - FamRZ 2018, 1934 Rn. 13 mwN) begründen könnten.

  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 564/18

    Verpflichtung eines Beteiligten zur Belegvorlage durch Beschaffung von Unterlagen

    Hat die vom Rechtsmittelführer angegriffene Auskunftsverpflichtung keinen vollstreckbaren Inhalt oder ist sie auf eine unmögliche Leistung gerichtet, wird die Beschwer insoweit durch die mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten bestimmt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 - FamRZ 2018, 1934 Rn. 18 und vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 26/20

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten

    Allein die Berufung auf allgemeine Belange der Geheimhaltung und des Vertraulichkeitsschutzes ist nicht ausreichend (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 - FamRZ 2018, 1934 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Der Senat hat dazu indessen wiederholt ausgeführt, dass erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden kann, ob der Titel einen nicht vollstreckbaren Inhalt hat, die Belegvorlageverpflichtung auch die Erstellung nicht existenter Unterlagen umfasst oder eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist (Senatsbeschlüsse vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 - FamRZ 2018, 1934 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 15/20

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66 f; vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17, NJW-RR 2018, 1345 Rn. 17 und vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17, NJW-RR 2018, 1347 Rn. 13; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 17.06.2019 - 13 UF 42/18
    Hierfür ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert, wobei ein besonderes Geheimhaltungsinteresse werterhöhend zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. vom 11.05.2016 - XII ZB 12/16 - BeckRS 2016, 10843; BGH, Beschl. vom 08.07.2015 - XII ZB 286/14 - BeckRS 2015, 13056, BGH, Beschl. vom 10.01.2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 1934).
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