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   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17   

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https://dejure.org/2018,8826
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1897 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § ... 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 1908 i Abs. 1, 1807 BGB, § 26 FamFG, § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1899 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • rewis.io

    Betreuung: Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zur Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an Betreuervorschlag durch den Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung - Wunsch des Betreuten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorschlag eines Betreuers bindend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag erfordert keine Geschäftsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1878
  • MDR 2018, 938
  • FGPrax 2018, 125
  • FamRZ 2018, 945
  • Rpfleger 2018, 448
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 57/17, FamRZ 2017, 1612).

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Keinesfalls aber genügt sie den besonderen Anforderungen an die tatrichterliche Ermittlungspflicht, die bestehen, wenn ein mit dem Betroffenen persönlich Verbundener und von ihm wiederholt Benannter als Betreuer übergangen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 13 mwN).

    In Würdigung der in § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Ehegatte des Betroffenen, der zu ihm persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 12).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017, XII ZB 222/17, FamRZ 2018, 55).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Über die Betreuung als solche ist daher nicht mehr zu befinden (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 11 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 521/17

    Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 14 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 289/20

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl

    c) Die vom Tatrichter vorzunehmende Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer ist rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 15 mwN).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit müssen vorliegen (BGH NJW 2011, 925; FamRZ 2011, 880; NJW-RR 2015, 450; NJW 2018, 1878; Müller-Engels in: BeckOK BGB, 54. Edition, Stand 01.05.2020, Rz. 15 zu § 1897).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH NJW 2018, 1878).

  • BGH, 25.03.2020 - XII ZB 43/20

    Bestellung einer Person zum Berufsbetreuer auf Wunsch eines Betroffenen

    Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 f.).
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