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   BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12   

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https://dejure.org/2014,1486
BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12 (https://dejure.org/2014,1486)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - XII ZB 607/12 (https://dejure.org/2014,1486)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - XII ZB 607/12 (https://dejure.org/2014,1486)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1611 Abs 1 S 1 Alt 3 BGB
    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt: Schwere Verfehlung des Berechtigten bei jahrzehntelangem Kontaktabbruch

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1611 Abs. 1
    Verwirkung des Elternunterhalts bei Kontaktabbruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelmäßige Annahme einer schweren Verfehlung gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verpflichtung zum Elternunterhalt des Kindes auch bei langjährigem Kontaktabbruch und Enterbung durch einen Elternteil; § 1611 Abs. 1 BGB

  • rewis.io

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt: Schwere Verfehlung des Berechtigten bei jahrzehntelangem Kontaktabbruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1611 Abs. 1
    Regelmäßige Annahme einer schweren Verfehlung gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Rechtfertigt Kontaktabbruch den Wegfall der Unterhaltspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (53)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Elternunterhalt: Keine schwere Verfehlung wegen Kontaktabbruch

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Friseur aus Delmenhorst vor dem BGH

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kinder zahlen für ihre Eltern

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Kinder haften für Ihre Eltern für Elternunterhalt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Wann haben Kinder ihre Eltern zu unterhalten und wann nicht?

  • faz.net (Pressemeldung, 12.02.2014)

    Kein Kontakt zu den Eltern - Kinder müssen trotzdem zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    27 Jahre keinen Kontakt, enterbt - aber Elternunterhalt muss gezahlt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kontaktverweigerung des unterhaltsberechtigten Elternteils

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kontaktabbruch eines Elternteils führt nicht ohne weiteres zur Verwirkung des Elternunterhalts

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kontaktabbruch eines Elternteils führt nicht ohne weiteres zur Verwirkung des Elternunterhalts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kontaktabbruch eines Elternteils führt nicht ohne weiteres zur Verwirkung des Elternunterhalts

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 12.02.2014)

    Elternunterhalt: Kinder müssen trotz Kontaktabbruch Heimkosten für Eltern zahlen

  • Telepolis (Pressebericht, 12.02.2014)

    Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber erwachsenen Kindern gestärkt

  • spiegel.de (Pressebericht, 12.02.2014)

    Unterhalt für Eltern: Die Last der Kinder

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Kontaktabbruch bedeutet keinen Unterhaltsverlust

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs zahlen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Der Anspruch auf Elternunterhalt bleibt auch bei Kontaktabbruch

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Keine schwere Verfehlung wegen Kontaktabbruch

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vater bricht Kontakt ab: Sohn muss trotzdem für Heimkosten aufkommen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unterhalt, Pflegekosten - Kinder und Schwiegerkinder haften für ihre Eltern.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt auch bei einseitigem Kontaktabbruch und Enterbung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Kinder müssen auch für schlechte Eltern zahlen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Kontakt zum Kind: Wann verlieren Eltern ihren Anspruch auf Elternunterhalt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung Elternunterhalt trotz Kontaktabbruch der Eltern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Kontakt zum Kind: Verlust der Eltern ihres Anspruchs auf Elternunterhalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterhalt, Pflegekosten - Kinder und Schwiegerkinder haften für ihre Eltern.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Kontaktabbruch ist keine schwere Verfehlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Wann verwirkt der Anspruch auf Elternunterhalt?

  • bista.de (Kurzinformation)

    Einseitiger Kontaktabbruch des Vaters entbindet Sohn nicht von Elternunterhaltsverpflichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch für Rabeneltern sollt Ihr zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt und Verwirkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Verwirkung nur bei schwerer Verfehlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt trotz Kontaktabbruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt muss auch gezahlt werden, wenn kein Kontakt mehr besteht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kontakt zum Kind: Wann verlieren Eltern ihren Anspruch auf Elternunterhalt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt auch bei einseitigem Kontaktabbruch und Enterbung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Kind muss Vater Elternunterhalt zahlen trotz Kontaktabbruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kontaktabbruch zum Kind: Elternunterhalt verwirkt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Elternunterhalts bei einseitigem Kontaktabbruch

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber Eltern - Wichtiges zum Elternunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt, Pflegekosten - Kinder und Schwiegerkinder haften für ihre Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Elternunterhaltes bei Kontaktabbruch?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

  • faz.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.01.2014)

    Wann müssen Kinder die Pflege der Eltern bezahlen?

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verwirkung von Elternunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1177
  • MDR 2014, 405
  • NZS 2014, 428
  • FamRZ 2014, 541
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12
    Eine schwere Verfehlung gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB kann regelmäßig nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen angenommen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 19. Mai 2004, XII ZR 304/02, FamRZ 2004, 1559).

    Daher kann sich auch eine - durch Unterlassen herbeigeführte - Verletzung elterlicher Pflichten, wie etwa der Pflicht zu Beistand und Rücksicht im Sinne von § 1618 a BGB, der auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern Anwendung findet (Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1618 a Rn. 1), als Verfehlung gegen das Kind darstellen (Senatsurteile vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 32 und vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - FamRZ 2004, 1559, 1560).

    Dann offenbart das Unterlassen des Elternteils einen so groben Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme, dass nach Abwägung aller Umstände von einer schweren Verfehlung ausgegangen werden kann (Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - FamRZ 2004, 1559, 1560).

    Auch wenn diese Norm zu dem Zeitpunkt, als der Vater den Kontakt zum Antragsgegner im Jahr 1972 abgebrochen hatte, noch nicht galt, begründete sie jedenfalls für die Zeit ab 1980 das Eltern-Kind-Verhältnis prägende Rechtspflichten, deren künftige Verletzung unter den Voraussetzungen des § 1611 Abs. 1 Satz 1 3. Alt. BGB Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - FamRZ 2004, 1559, 1560).

    Sein Verhalten offenbart jedoch nicht einen so groben Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme, dass von einer schweren Verfehlung ausgegangen werden könnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - FamRZ 2004, 1559, 1560 mwN).

    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall maßgeblich von der vom Senat im Jahr 2004 entschiedenen Konstellation, in der die (unterhaltsberechtigte) Mutter ihr Kind im Kleinkindalter verlassen hatte (Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - FamRZ 2004, 1559).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12
    Daher kann sich auch eine - durch Unterlassen herbeigeführte - Verletzung elterlicher Pflichten, wie etwa der Pflicht zu Beistand und Rücksicht im Sinne von § 1618 a BGB, der auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern Anwendung findet (Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1618 a Rn. 1), als Verfehlung gegen das Kind darstellen (Senatsurteile vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 32 und vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - FamRZ 2004, 1559, 1560).

    Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Übergangs des Unterhaltsanspruchs (s. hierzu Senatsurteil vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - FamRZ 2010, 1888 Rn. 44 ff. mwN) liegen ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12
    Beim Kindesunterhalt vermag allerdings die Ablehnung jeder persönlichen Kontaktaufnahme zu dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch das (volljährige) Kind allein oder auch in Verbindung mit unhöflichen und unangemessenen Äußerungen diesem gegenüber eine Herabsetzung oder den Ausschluss des Unterhalts nach § 1611 Abs. 1 BGB nicht zu rechtfertigen (Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240/93 - FamRZ 1995, 475, 476).
  • OLG Oldenburg, 25.10.2012 - 14 UF 80/12

    Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs wegen eines eine verwandschaftliche

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12
    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2013, 1051 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15

    Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern

    Diese führt aber nur ausnahmsweise bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts (vgl. BGH FamRZ 2014, 541-543).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes

    Als schwere Verfehlung wird dabei jedes unterhaltsrechtsbezogenes Tun oder Unterlassen angesehen, das zu einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Unterhaltspflichtigen führt und einen besonders groben Mangel an verwandtschaftlicher Rücksichtnahme erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 607/12, FamRZ 2014, 541 [bei juris LS 1 und Rz. 14]; BGH, Urteil vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02, FamRZ 2004, 1559 [bei juris Rz. 12] sowie Wendl/Dose-Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 2 Rn. 605; NK-BGB/Menne [3. Aufl. 2014], § 1611 Rn. 14).

    Entgegen der Auffassung des Familiengerichts ergibt sich bei einer genaueren Prüfung aus der Zusammenschau (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 607/12, FamRZ 2014, 541 [bei juris Rz. 15]) aller hier maßgeblichen Einzelumstände, dass die Weggabe des Vermögens durch den Antragsgegner in besonderem Maße sittlich zu missbilligen ist (§ 1611 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB):.

    Besonders schwer wiegt die Verfehlung einerseits, weil der Antragsgegner bei der Weggabe seines Vermögens wusste, dass der Antragsteller seinen Arbeitsplatz betriebsbedingt verloren hatte und in einer auf Abwicklung angelegten Transfergesellschaft beschäftigt war, andererseits aber auch in der Zusammenschau des Gesamtgeschehens beginnend mit dem Abschluss des Unterhaltsvergleichs vom 11. Juli 2012 und dem beim Antragsgegner seither vorhandenen Wissen, dass er ab Volljährigkeit sein Vermögen für den Unterhalt einzusetzen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 607/12, FamRZ 2014, 541 [bei juris Rz. 15]).

  • VG Düsseldorf, 26.08.2015 - 10 K 7064/14

    Hilfe für junge Volljährige; seelische Behinderung; 21. Lebensjahr; Vorrang der

    Die Rechtfertigung des § 1611 Abs. 1 BGB für die Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs, nämlich dass der Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 607/12 -, juris Rdnr. 14, greift im Kostenbeitragsrecht nicht Platz.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 7 SO 1715/16

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des BGH zum Elternunterhalt (vgl. auch zum Folgenden z.B. Urteil vom 12. Februar 2014 - XII ZB 607/12 - juris Rdnrn. 14 ff.; Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 148/09 - juris Rdnrn. 32 ff.; Urteil vom 19. Mai 2004 - XII ZR 304/02 - juris Rdnrn. 11 ff.) kann eine schwere Verfehlung gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB regelmäßig nur bei einer tief greifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen angenommen werden.
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 21/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - isolierte Feststellungsklage - negative

    Diese (abschließende) Prüfung des Ausschlusses eines Anspruchsübergangs erfordert eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, bei der es neben dem Verhalten des Sozialhilfeempfängers gegenüber dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der sozialen Belange (über das im Wege der Feststellungsklage allein zu entscheiden wäre) entscheidend auch auf die aktuellen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen und des Sozialhilfeempfängers ankommt (vgl zur konkreten Berücksichtigung der gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zB BGH FamRZ 2003, 1468, 1470, 1471; BGH FamRZ 2004, 1097, 1099; BGH NJW 2010, 2957, 2960; BGH NJW 2010, 3714, 3717; BGH NJW 2014, 1177, 1179 und BGHZ 206, 177, 189; vgl auch Conradis/Münder in Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII, 11. Aufl 2018, § 94 RdNr 48 und Pfohl/Steymann in Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 94 RdNr 156 mwN, Stand 11/2017, jeweils mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Die Prüfung eines solchen Anspruchs - einschließlich einer etwa notwendigen Beweiserhebung zu tatsächlichen Umständen - obliegt nach dem zuvor Gesagten allein den Zivilgerichten (die den Tatbestand der Verwirkung ohnehin eher restriktiv auszulegen scheinen; vgl. zur Verwirkung des Elternunterhaltes bei Kontaktabbruch schon im Kindesalter nur BGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZB 607/12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12

    Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall

    Durch eine solche grobe Verletzung der elterlichen Fürsorgepflichten, die ein unwürdiges Verhalten darstellt, sind die Familienbande faktisch zerrissen worden (vgl. BGH, Beschl. v. 12.02.2014 - XII ZB 607/12, juris, mit Hinweis auf BT Drs. V/2370, S. 41).

    In einem jüngst zum Elternunterhalt entschiedenen Fall hat der Bundesgerichtshof zwar für den dortigen Sachverhalt eine Verfehlung verneint, in den Beschlussgründen jedoch ausdrücklich die frühere Entscheidung bestätigt (BGH, Beschl. v. 12.02.2014 - XII ZB 607/12 -, zitiert nach juris).

    Durch diese groben Verletzungen der elterlichen Fürsorgepflicht des Verstorben gegen den Kläger, die ein unwürdiges Verhalten darstellen, sind die Familienbande zwischen dem Kläger und seinem Vater, zu dem auch später kein Kontakt mehr bestand, faktisch zerrissen worden (vgl. die Formulierung in BGH, Beschl. v. 12.02.2014 - XII ZB 607/12 - mit Hinweis auf BT-Drs. V/2370, S. 41, zitiert nach juris).

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Der vorliegend allein in Betracht kommende Tatbestand einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen setzt dabei eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher und persönlicher Belange des Pflichtigen durch das Kind voraus, die einen besonders groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung und menschlicher Rücksichtnahme verrät (BGH, FamRZ 2004, 1559; 2014, 541).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

    (vgl. auch BGH, 12. Februar 2014, XII ZB 607/12; juris; BGH, Urteil vom 19. Mai 2004, XII ZR 304/02, juris).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2021 - 9 WF 179/21

    Voraussetzungen der Zuordnung eines Sparguthabens zum Vermögen eines Kindes;

    Bei Verstößen hiergegen kommt unter Umständen auch die Verwirkung wechselseitig bestehender Ansprüche in Betracht, wie dies beispielsweise bei schweren Verfehlungen eines Unterhaltsberechtigten, dessen Verhalten in seiner Gesamtschau einen groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung erkennen lässt (vgl. BGH FamRZ 2014, 541 zum Elternunterhalt; näher Garbe/Oelkers-Götsche, Praxishandbuch Familiensachen, Bearbeitung 2015, Teil 7/2.3.2.2.17.3.3), der Fall sein kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2019 - L 2 SO 677/18

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 8 SO 253/17
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