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   BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13   

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https://dejure.org/2014,4108
BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13 (https://dejure.org/2014,4108)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - XII ZB 614/13 (https://dejure.org/2014,4108)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 (https://dejure.org/2014,4108)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 BGB, § 26 FamFG
    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom Sachverständigengutachten abweichender gerichtlicher Entscheidung; ergänzende Befragung des Sachverständigen bei Zweifeln über Schlussfolgerungen im Sachverständigengutachten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Verlängerung der Unterbringung

  • rewis.io

    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom Sachverständigengutachten abweichender gerichtlicher Entscheidung; ergänzende Befragung des Sachverständigen bei Zweifeln über Schlussfolgerungen im Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Verlängerung der Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung einer Unterbringung eines Betreuten entgegen dem Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlängerung der Unterbringung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuungsrecht - Zur betreuungsrechtlichen Genehmigung der Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 13 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
    Dieses Erfordernis lässt sich dem Gesetz zwar nicht unmittelbar entnehmen, ergibt sich aber aus der Erwägung, dass der Staat von Verfassungs wegen nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder daran zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BayObLG FamRZ 1993, 600; OLG München FamRZ 2005, 1196, 1197 mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 13 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 14.11.2012 - XII ZB 344/12

    Betreuungsverfahren: Bestimmung der Überprüfungsfrist für eine angeordnete

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
    Will der Tatrichter allerdings einem Sachverständigengutachten nicht folgen, muss er eine von dem eingeholten Sachverständigengutachten abweichende Beurteilung in seiner Entscheidung sachkundig und ausführlich begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2012 - XII ZB 344/12 - FamRZ 2013, 284 Rn. 10 und vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 171/11 - FamRZ 2012, 441 Rn. 12; Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 321 Rn. 6; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 28; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 280 Rn. 7).
  • OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07

    Unterbringung einer Alkoholabhängigen bei Krankheitsuneinsichtigkeit und

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
    b) Das Gericht ist zwar nicht gehindert, eine vom Ergebnis des Gutachtens abweichende Bewertung - auch zur Frage der freien Willensbestimmung -vorzunehmen, wenn sich aus dem Gutachten genügend Anknüpfungstatsachen für eine abweichende Bewertung ergeben (vgl. OLG München FGPrax 2007, 267, 268).
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 171/11

    Unterbringung wegen Verwahrlosung: Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13
    Will der Tatrichter allerdings einem Sachverständigengutachten nicht folgen, muss er eine von dem eingeholten Sachverständigengutachten abweichende Beurteilung in seiner Entscheidung sachkundig und ausführlich begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2012 - XII ZB 344/12 - FamRZ 2013, 284 Rn. 10 und vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 171/11 - FamRZ 2012, 441 Rn. 12; Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 321 Rn. 6; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 28; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 280 Rn. 7).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 9; vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 - FamRZ 2014, 740 Rn. 6 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Voraussetzung der Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung ist dabei, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BGH v. 13.04.2016 - XII ZB 236/15, Rn. 13, juris; BGH v. 25.03.2015 - XII ZA 12/15, Rz. 9, juris; BGH v. 12.02.2014 - XII ZB 614/13, Rz. 6, juris).
  • LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14

    Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Betreuten zur Verhinderung

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH FamRZ 2014, 740; BGH NJW 2011, 3579 ).
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