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   BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14   

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https://dejure.org/2015,29730
BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14 (https://dejure.org/2015,29730)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - XII ZB 62/14 (https://dejure.org/2015,29730)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - XII ZB 62/14 (https://dejure.org/2015,29730)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 4 UhVorschG, § 727 ZPO
    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse: Umschreibung eines Unterhaltstitels auf das Kind

  • IWW

    § 727 ZPO, § 1629 Abs. 3 BGB, § 120 FamFG, § 120 Abs. 1 FamFG, § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 767 ZPO, §§ 238, 239 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umschreibung eines vom Land erstrittenen Unterhaltstitels auf das unterhaltsberechtigte Kind nach Einstellung der Vorschussleistungen; Ermöglichung einer Titelumschreibung durch den Wechsel in der materiellen Berechtigung einer titulierten Forderung; Ermöglichung der zur ...

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse: Umschreibung eines Unterhaltstitels auf das Kind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 4; ZPO § 727
    Umschreibung eines vom Land erstrittenen Unterhaltstitels auf das unterhaltsberechtigte Kind nach Einstellung der Vorschussleistungen; Ermöglichung einer Titelumschreibung durch den Wechsel in der materiellen Berechtigung einer titulierten Forderung; Ermöglichung der zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsvorschuss - und die spätere Umschreibung des Unterhaltstitels auf das Kind

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss und die Titelumschreibung auf das Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss und die spätere Umschreibung des Unterhaltstitels auf das Kind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss und die spätere Umschreibung des Unterhaltstitels auf das Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 207, 15
  • NJW 2015, 3659
  • MDR 2015, 1442
  • FamRZ 2015, 2150
  • Rpfleger 2016, 168
  • JR 2016, 694
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 13 WF 202/07

    Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln der Unterhaltsvorschusskasse

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Der gemäß § 7 Abs. 4 UVG zugunsten des Landes ergangene Unterhaltstitel beziehe sich folglich nicht auf den zukünftig zu zahlenden Kindesunterhalt (OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1909 f.; OLG Hamm FamRZ 2012, 910; OLG Schleswig MDR 2010, 752 und FamRZ 2008, 1092 f.; OLG Köln FamRZ 2003, 107; OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 529).

    Die Rechtsbeschwerde schließt sich insoweit der von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, § 7 Abs. 4 Satz 1 UVG gewähre dem Land nur das Recht, eigene künftige Forderungen gegen den Unterhaltsverpflichteten gerichtlich geltend zu machen (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Schleswig FamRZ 2008, 1092; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1769 f.; OLG Köln FamRZ 2003, 107, 108).

    Dies sei auch dann der Fall, wenn diese Bedingung nicht ausdrücklich in den Tenor der Entscheidung aufgenommen worden sei (OLG Schleswig FamRZ 2008, 1092).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2012 - 6 WF 92/12

    Umschreibung eines Unterhaltstitels der Unterhaltsvorschusskasse auf das

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Der gemäß § 7 Abs. 4 UVG zugunsten des Landes ergangene Unterhaltstitel beziehe sich folglich nicht auf den zukünftig zu zahlenden Kindesunterhalt (OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1909 f.; OLG Hamm FamRZ 2012, 910; OLG Schleswig MDR 2010, 752 und FamRZ 2008, 1092 f.; OLG Köln FamRZ 2003, 107; OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 529).

    aa) Entgegen einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1909) scheitert eine analoge Anwendung des § 727 ZPO nicht am Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke.

  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 11 WF 510/06

    Umschreibung des Unterhaltstitels auf das Kind nach Einstellung der Zahlung des

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Andere Oberlandesgerichte bejahen wie die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum dagegen die Möglichkeit einer Titelumschreibung in entsprechender Anwendung des § 727 ZPO (OLG Bamberg FamRZ 2014, 2006 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2013, 646 f.; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1689; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1796 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 964 f.; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 8 Rn. 275; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 727 Rn. 13; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 12. Aufl. § 727 Rn. 12).

    dd) Dafür sprechen auch verfahrensökonomische Gründe (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2006, 1689).

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Prozessstandschaft der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Andere Oberlandesgerichte bejahen wie die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum dagegen die Möglichkeit einer Titelumschreibung in entsprechender Anwendung des § 727 ZPO (OLG Bamberg FamRZ 2014, 2006 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2013, 646 f.; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1689; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1796 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 964 f.; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 8 Rn. 275; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 727 Rn. 13; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 12. Aufl. § 727 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    So kann etwa dem Insolvenzverwalter, soweit der Anspruch das von ihm verwaltete Vermögen betrifft, eine vollstreckbare Ausfertigung eines zu Gunsten des Insolvenzschuldners ergangenen Vollstreckungsbescheids erteilt werden, wenn er seine Funktion durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweist oder sie bei dem Gericht offenkundig ist (vgl. BGH Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 16/05 - NJW-RR 2005, 1716).
  • BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89

    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Unter denselben Voraussetzungen kann ein Erbe nach Aufhebung der Nachlassverwaltung einen gegen den Nachlassverwalter erstrittenen Titel nach § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen (BGHZ 113, 132 = NJW 1991, 844, 845).
  • OLG Bamberg, 02.08.2001 - 2 UF 189/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    So entspricht es ganz einhelliger Auffassung, dass das unterhaltsberechtigte Kind einen Titel auf Kindesunterhalt, den ein Elternteil in Verfahrensstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 39/11 - FamRZ 2013, 1378 Rn. 6 mwN) erwirkt hat, nach § 120 FamFG i.V.m. § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen kann, wenn die Verfahrensstandschaft - etwa durch Volljährigkeit des Kindes - endet (vgl. OLG Koblenz JAmt 2014, 228, 229; OLG Bamberg FamRZ 2002, 553, 554; OLG Hamm FamRZ 2000, 1590; MünchKommBGB/Huber 6. Aufl. § 1629 Rn. 96; NK-BGB/Kaiser 3. Aufl. § 1629 Rn. 55; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1629 BGB Rn. 13; MünchKommZPO/Wolfsteiner 4. Aufl. § 727 Rn. 9; BeckOK ZPO/Ulrici [1. März 2015] § 727 Rn. 17; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 36. Aufl. § 727 Rn. 12a).
  • OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09

    Erteilung der Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren zur Errichtung

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Der gemäß § 7 Abs. 4 UVG zugunsten des Landes ergangene Unterhaltstitel beziehe sich folglich nicht auf den zukünftig zu zahlenden Kindesunterhalt (OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1909 f.; OLG Hamm FamRZ 2012, 910; OLG Schleswig MDR 2010, 752 und FamRZ 2008, 1092 f.; OLG Köln FamRZ 2003, 107; OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 529).
  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Rechtsnachfolger des Gläubigers im Sinne des § 727 ZPO ist dabei grundsätzlich derjenige, der an Stelle des im Titel genannten Gläubigers den nach dem Titel zu vollstreckenden Anspruch selbst oder jedenfalls die Berechtigung erworben hat, den Anspruch geltend zu machen (BGHZ 190, 172 = NJW 2011, 2803 Rn. 16 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2012 - 2 S 3010/11

    In-vitro-Fertilisation; Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
    Der gemäß § 7 Abs. 4 UVG zugunsten des Landes ergangene Unterhaltstitel beziehe sich folglich nicht auf den zukünftig zu zahlenden Kindesunterhalt (OLG Koblenz FamRZ 2014, 872; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1909 f.; OLG Hamm FamRZ 2012, 910; OLG Schleswig MDR 2010, 752 und FamRZ 2008, 1092 f.; OLG Köln FamRZ 2003, 107; OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 529).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1996 - 3 WF 27/96

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen die Erteilung einer

  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 7 WF 132/00

    Unterhaltsvollstreckung durch Kind - Rechtsnachfolgeklausel - Doppelvollstreckung

  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 5 WF 119/98
  • OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14

    Erteilung einer weiterer vollstreckbaren Ausfertigung eines in

  • OLG Bamberg, 08.01.2014 - 2 UF 309/13

    Zur Mehrfachtitulierung von Kindesunterhalt

  • OLG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 WF 205/12

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung: Anforderungen an den Erfüllungseinwand;

  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der

    Das in § 727 ZPO normierte Klauselerteilungsverfahren stellt eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit dar, einen Titel an nachträgliche Veränderungen der materiellen Berechtigung beziehungsweise Verpflichtung anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 62/14 Rn. 16, BGHZ 207, 15).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2018 - 8 WF 54/18

    Rückgriff der Unterhaltsvorschusskasse gegen Barunterhaltsschuldner

    Durch dieses Abstellen auf die verwaltungsrechtliche Bewilligung erübrigt sich auch der Meinungsstreit, ob § 7 IV 1 UVG in der bis 17.08.2017 gültigen Fassung auch einen von bisherigen Leistungen teils abgekoppelten, dynamischen Rückgriff zuließ (bejahend: OLG Hamm FamRZ 2015, 2150; OLG Celle JAmt 2009, 210; ablehnend: OLG Dresden, Beschluss vom 03. November 2004 - 20 UF 0703/04 -, juris, OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.5.2006 - 4 UFH 2/06 (nicht veröffentlicht)), weil eine ggf. dynamische Festsetzung seitens der Vorschusskasse hierfür unbedeutend gewesen wäre.

    Im Übrigen dürfte die Möglichkeit einer Titelumschreibung nach Einstellung von Vorschussleistungen (BGH FamRZ 2015, 2150) dieses Spannungsverhältnis häufig auflösen.

  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 198/15

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt aus einem auf den

    Dabei entspricht es ganz einhelliger Auffassung, dass das unterhaltsberechtigte Kind einen Titel auf Kindesunterhalt, den ein Elternteil in Verfahrensstandschaft gemäߠ§ 1629 Abs. 3 BGB erwirkt hat, nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen kann, wenn die Verfahrensstandschaft - etwa durch Volljährigkeit des Kindes - endet (vgl. BGH, NZFam 2015, 1063, bei juris Langext Rn 12 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.12.2016 - 11 WF 1095/16

    Vergleich der Elternteile über Kindesunterhalt: Erteilung einer vollstreckbaren

    Ob die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.09.2015 (XII ZB 62/14, juris) entschiedene Konstellation mit der vorliegenden vergleichbar ist, muss dann nicht entschieden werden.

    Einer doppelten Inanspruchnahme kann er dadurch entgehen, dass er im Rahmen eines Vollstreckungsgegenantrags nach § 120 FamFG i. V. mit § 767 ZPO einwenden kann, der Titelgläubiger sei materiell nicht mehr berechtigt (Seiler, Anm. zu BGH a.a.O. = FamRZ 2015, 2150, 2152).

  • OLG Oldenburg, 12.02.2020 - 11 WF 344/19

    Zulässigkeit eines Antrags der Unterhaltsvorschusskasse auf Festsetzung von

    Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich entschieden, dass ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Titel entsprechend § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann (BGH, Beschl. v. 23.09.2015, Az. XII ZB 62/14 - Juris), so dass unter dem Gesichtspunkt der schnellen Titulierung jedenfalls kein Bedürfnis besteht, insoweit eine Ausnahme von § 249 Abs. 2 FamFG für die von dem Oberlandesgericht Stuttgart betrachtete Fallkonstellation zuzulassen.

    Auch die höchstrichterlich bisher ungeklärte Frage, ob das Land seinen Unterhaltstitel aufgrund einer gesetzlichen Verfahrensstandschaft oder aus eigenem Recht erstreitet (ausdrücklich offen gelassen BGH v. 23.09.2015 - XII ZB 62/14, juris Rn. 15) kann vorliegend dahinstehen.

  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

    Soweit der Antragsgegner eine doppelte Inanspruchnahme fürchtet, ist diese - wie im Senatstermin erörtert - aufgrund der Rückübertragung bereits im Ausgangspunkt nicht zu befürchten, zumal sich der Antragsgegner, sollte wider Erwarten der UVG-Träger an ihn herantreten, sich diesem gegenüber - notfalls im Wege des Vollstreckungsgegenantrags nach § 120 FamFG i.V.m. § 767 ZPO (vgl. auch BGH FamRZ 2015, 2150) - gerade auch selbst auf die erfolgte Rückübertragung berufen könnte, wobei es ihm im Übrigen freigestanden hätte, dem UVG-Träger im vorliegenden Verfahren den Streit zu verkünden.
  • OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 11 WF 141/20

    Titulierung übergegangener Kindesunterhaltsansprüche: Statthaftigkeit des

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2015, 3659) ein zu Gunsten eines Unterhaltsvorschuss leistenden Trägers gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstitel nach Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen im Wege analoger Anwendung des § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann.
  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 2 WF 17/16

    Anpassung des Vollstreckungstitels auf Rechtsnachfolger

    Rechtsnachfolger des Gläubigers im Sinne des § 727 ZPO ist dabei grundsätzlich derjenige, der an Stelle des im Titel genannten Gläubigers den nach dem Titel zu vollstreckenden Anspruch selbst oder jedenfalls die Berechtigung erworben hat, den Anspruch geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 23.09.2015, XII ZB 62/14).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

    Soweit der Antragsgegner eine doppelte Inanspruchnahme fürchtet, ist diese - wie im Senatstermin erörtert - aufgrund der Rückübertragung bereits im Ausgangspunkt nicht zu befürchten, zumal sich der Antragsgegner, sollte wider Erwarten der UVG -Träger an ihn herantreten, sich diesem gegenüber - notfalls im Wege des Vollstreckungsgegenantrags nach § 120 FamFG i.V.m. § 767 ZPO (vgl. auch BGH FamRZ 2015, 2150 ) - gerade auch selbst auf die erfolgte Rückübertragung berufen könnte, wobei es ihm im Übrigen freigestanden hätte, dem UVG -Träger im vorliegenden Verfahren den Streit zu verkünden.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23

    Nachweis der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite bei Befriedigung durch einen

    Das in § 727 ZPO normierte Klauselerteilungsverfahren stellt eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit dar, einen Titel an nachträgliche Veränderungen der materiellen Berechtigung beziehungsweise Verpflichtung anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 62/14,- juris Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 9 WF 46/23

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bezüglich künftiger Leistung von Kindesunterhalt

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