Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16455
BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17 (https://dejure.org/2018,16455)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2018 - XII ZB 625/17 (https://dejure.org/2018,16455)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - XII ZB 625/17 (https://dejure.org/2018,16455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich Zuweisung von formularmäßig und ohne eingehende Prüfung verhältnismäßig umfangreichen Aufgaben für den Betreuer; Aufenthaltsbestimmung zur Verwirklichung der Gesundheitssorge

  • rabüro.de

    Zur Beschränkung des Aufgabenkreises "Aufenthaltsbestimmung"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeitsgrundsatz, Aufgabenkreise, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Einschränkung, Unbetreubarkeit

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Zuweisung des Aufgabenkreises "Aufenthaltsbestimmung" zur Verwirklichung der Gesundheitssorge für den Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; BGB § 1906a
    Ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich Zuweisung von formularmäßig und ohne eingehende Prüfung verhältnismäßig umfangreichen Aufgaben für den Betreuer; Aufenthaltsbestimmung zur Verwirklichung der Gesundheitssorge

  • datenbank.nwb.de

    Betreuerbestellung: Zuweisung des Aufgabenkreises "Aufenthaltsbestimmung" zur Verwirklichung der Gesundheitssorge für den Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einschränkung des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zuweisung von Aufgaben an den Betreuer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Betreuung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1027
  • MDR 2018, 938
  • FGPrax 2018, 267
  • FamRZ 2018, 1186
  • Rpfleger 2018, 612
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 7 und vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN).

    Das kommt nach der Senatsrechtsprechung unter engen Voraussetzungen etwa dann in Betracht, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).

  • BayObLG, 24.03.1994 - 3Z BR 71/94

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Aufgabenkreis; Umfang; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17
    Sofern - wie hier - die Aufenthaltsbestimmung allein der Verwirklichung der Gesundheitssorge dient, ist daher eine entsprechende Einschränkung geboten (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1060, 1061; vgl. auch Staudinger/Bienwald BGB [2017] § 1896 Rn. 203 ff.).
  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 7 und vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018, XII ZB 625/17, juris).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 625/17 - juris Rn. 10 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht