Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,770
BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05 (1) (https://dejure.org/2005,770)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XII ZB 63/05 (1) (https://dejure.org/2005,770)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05 (1) (https://dejure.org/2005,770)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Werts der Beschwer einer Auskunftsverpflichtung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Erfüllung des titulierten Anspruchs; Erheblichkeit eines Geheimhaltungsinteresses der zur Auskunft verurteilten Partei für die Bemessung des Rechtsmittelinteresses; ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 643 Abs. 1; ; ZPO § 643 Abs. 2; ; BGB § 1605 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft über die Höhe einer Arbeitnehmerabfindung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verurteilung zur Auskunft trotz Verschwiegenheitsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 63
  • NJW 2005, 3349
  • MDR 2006, 267
  • FamRZ 2005, 1986
  • NZA-RR 2006, 36
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit hält der Senat an seiner vorläufigen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05 - FamRZ 2005, 1064, mit der er den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung in dieser Sache (vor Eingang der Rechtsbeschwerdebegründung) zurückgewiesen hatte, nicht fest.

    a) Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 aaO bereits ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob das Amtsgericht den Beklagten zu Recht verurteilt hat, Auskunft über die Höhe seiner Abfindung zu erteilen und diese durch Vorlage des Abfindungsvertrages zu belegen.

  • LAG Hamm, 05.10.1988 - 15 Sa 1403/88

    Unwirksame Verschwiegenheitsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Eine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Verschwiegenheit über betriebliche Tatsachen ist nämlich nur wirksam, wenn und soweit dies durch die Belange des Arbeitgebers gerechtfertigt ist (vgl. LAG Hamm DB 1989, 783 f.).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93

    Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer bei Auskunftserteilung: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des Auskunftbegehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 - veröffentlicht bei JURIS).
  • BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Für die Höhe dieser Beschwer ist ohne Belang, ob die Verurteilung zu Recht erfolgte oder nicht, und ob überhaupt ein (hier: über den bereits titulierten Unterhalt hinausgehender) Unterhaltsanspruch besteht (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6. Mai 1998 - XII ZR 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insofern könnte nämlich aus einem Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem die Auskunft Begehrenden nicht hergeleitet werden (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96 - NJW 1997, 3246).
  • BGH, 23.04.1997 - XII ZB 50/97

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit muss die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht aber nach § 511 Abs. 3 ZPO (§ 511 a Abs. 1 ZPO a.F.) substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, dass ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049; Senatsbeschluss vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97 - NJW-RR 1997, 1089).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94 - FamRZ 1995, 349, 351).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit muss die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht aber nach § 511 Abs. 3 ZPO (§ 511 a Abs. 1 ZPO a.F.) substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, dass ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049; Senatsbeschluss vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97 - NJW-RR 1997, 1089).
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Im Einzelfall kann eine Abwägung zwischen den Interessen des Auskunftspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten geboten sein (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 157; BGH FamRZ 2005, 1986; FamRZ 1994, 28).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66; Beschluss vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, WM 2010, 998 Rn. 2; Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 9).

    (3) Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Werterhöhung mit einer von ihr befürchteten Inanspruchnahme durch die Treugeber wegen der Datenweitergabe und mit seitens der Gesellschafter befürchteten Kapitalrückzahlungs- oder Schadensersatzansprüchen begründen will, betreffen diese Risiken, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigende Drittbeziehungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 67; Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246).

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06, FamRZ 2008, 1336 Rn. 8; vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66 und vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5274
BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05 (https://dejure.org/2005,5274)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2005 - XII ZB 63/05 (https://dejure.org/2005,5274)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05 (https://dejure.org/2005,5274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 3; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 570 Abs. 3 2. Halbs.; ; ZPO § 570 Abs. 3 1. Halbs.; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 5; ; ZPO § 719 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1064
  • FamRZ 2007, 430
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 1. Halbs. ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die dem Gläubiger durch den Aufschub der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

    Er muß es deshalb hinnehmen, daß der Senat ohne eine nähere Begründung weder überwiegende Gründe für die Aussetzung der Vollziehung noch eine Erfolgsaussicht des Rechtsbeschwerdeverfahrens feststellen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZB 50/97

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit muß die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht aber nach § 511 Abs. 3 ZPO (§ 511 a Abs. 1 ZPO a.F.) substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, daß ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049; Senatsbeschluß vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97 - NJW-RR 1997, 1089).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluß vom 24. November 1994 - GSZ 1/94 - FamRZ 1995, 349, 351).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93

    Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer bei Auskunftserteilung: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Dazu gehört auch, daß gerade in der Person des Auskunftbegehrenden die Gefahr begründet sein muß, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könne (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 - veröffentlicht bei JURIS).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Aus einem Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten kann ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem die Auskunft Begehrenden nämlich nicht hergeleitet werden (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96 - NJW 1997, 3246).
  • BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Für die Höhe dieser Beschwer ist ohne Belang, ob die Verurteilung zu Recht erfolgte oder nicht, und ob überhaupt ein (hier: über den bereits titulierten Unterhalt hinausgehender) Unterhaltsanspruch besteht (vgl. BGH, Senatsbeschluß vom 6. Mai 1998 - XII ZR 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
    Insoweit muß die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht aber nach § 511 Abs. 3 ZPO (§ 511 a Abs. 1 ZPO a.F.) substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, daß ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049; Senatsbeschluß vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97 - NJW-RR 1997, 1089).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Insoweit hält der Senat an seiner vorläufigen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05 - FamRZ 2005, 1064, mit der er den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung in dieser Sache (vor Eingang der Rechtsbeschwerdebegründung) zurückgewiesen hatte, nicht fest.

    a) Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 aaO bereits ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob das Amtsgericht den Beklagten zu Recht verurteilt hat, Auskunft über die Höhe seiner Abfindung zu erteilen und diese durch Vorlage des Abfindungsvertrages zu belegen.

  • BGH, 19.01.2017 - I ZB 94/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss:

    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, 1065; Beschluss vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die dem Gläubiger durch den Aufschub der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (BGH, FamRZ 2005, 1064, 1065).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 138/07

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Die geltend gemachte Divergenz zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach im Einzelfall ein Geheimhaltungsinteresse der zur Auskunft verurteilten Partei für die Bemessung des Rechtsmittelinteresses erheblich sein kann (BGHZ 164, 63, 66; BGH, Urt. v. 21. April 1993 - VIII ZR 269/92, NJW-RR 1993, 1468; Beschl. v. 23. April 1997 - XII ZB 50/97, NJW-RR 1997, 1089; v. 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, 1065), liegt nicht vor.

    Ein Geheimhaltungsinteresse kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann erheblich sein, wenn die verurteilte Partei dem Beschwerdegericht substantiiert darlegt und glaubhaft macht, dass ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGHZ 164, 63, 66; BGH, Beschl. v. 23. April 1997 - XII ZB 50/97, aaO; v. 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, aaO).

    Unberücksichtigt bleibt in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der Auskunftspflichtige sich bei Offenlegung der zu erteilenden Auskunft gegenüber Dritten haft- oder schadensersatzpflichtig machen könnte (BGH, Urt. v. 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschl. v. 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, aaO).

  • BGH, 01.03.2018 - I ZB 97/17

    Provisionsanspruch aus der Vermittlervereinbarung für den Verkauf einer Sammlung

    Eine drohende Schadensersatzpflicht betrifft ebenso wie die vom Beklagten befürchteten Risiken für seine zukünftige Geschäftstätigkeit Drittbeziehungen und begründet keinen unmittelbar aus der Verurteilung zur Auskunft fließenden rechtlichen Nachteil; sie kann deshalb bei der Wertfestsetzung keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 178/13

    Zwangsversteigerung durch eine öffentlich-rechtliche Bank:

    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbsatz 1 ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064 f. mwN).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die dem Gläubiger durch den Aufschub der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, aaO).

  • BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordung auf Antrag des

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, die die Gläubigerin bei einer Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu befürchten hätte (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - VII ZB 82/09 Rn. 1; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, juris Rn. 8; PG/Lohmann, ZPO, 10. Aufl., § 575 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 28.12.2006 - 7 U 132/02

    Rechtsmitteleinlegung durch Insolvenzverwalter bei zu erwartender Haftungsquote

    Ein Interesse des Gegners ist grundsätzlich ohne Belang für die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsmittelkläger beschwert ist oder ein ausreichendes Rechtsschutzinteresse hat (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 11.05.2005, XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, 1065 für die Beschwer des zur Auskunft Verurteilten).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 1 UF 365/10

    Gerichtsstand für Unterhaltsklagen nach Art. 5 Nr. 2 EuGVVO

    Zwar bemisst sich die Beschwer bei einer Verurteilung auf Auskunftserteilung nicht nach dem Interesse, die Auskunft zu verhindern, sondern nach dem Aufwand, der für die Auskunftserteilung anfällt (BGH FamRZ 2010, 964; FamRZ 2009, 1211; FamRZ 2005, 1986; FamRZ 2005, 1064, 1065).
  • OLG München, 26.11.2021 - 26 UF 526/21

    Beschwerde, Unterhaltsanspruch, Auskunft, Unterhalt, Antragsgegner,

    Für den Beschwerdewert kommt es nicht darauf an, ob ein Unterhaltsanspruch der Antragsteller besteht oder die Verpflichtung zur Auskunftserteilung durch das Amtsgericht zu Recht erfolgt ist, da das finanzielle Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, bei der Wertbemessung außer Betracht zu bleiben hat, weil es durch die Verpflichtung zur Auskunft, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht beeinflusst wird (BGH FamRZ 2005, 1064; BGH FamRZ 1998, 1577).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 2 U 36/07

    Fahrzeugrad für Nutzfahrzeuge (Arbeitnehmererf.)

    Der Wert der Beschwer eines Schuldners, der sich gegen seine Verurteilung zur Auskunft und Rechnungslegung wendet, ist anders als die Beschwer eines erstinstanzlich abgewiesenen Auskunftsklägers nicht nach dessen Interesse an der Zuerkennung der geforderten Auskünfte zu berechnen, sondern nach dem Interesse des Auskunftsschuldners, die ihm auferlegte Auskunft nicht erteilen zu müssen; dieses Interesse berechnet sich danach, welche Kosten und Mühen die Erteilung der dem Schuldner auferlegten Auskünfte bereitete (vgl. BGH NJW 1995, 664, 2000, 3074; MDR 2001, 709; FamRZ 2005, 1064).
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