Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16881
BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11 (https://dejure.org/2013,16881)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2013 - XII ZB 633/11 (https://dejure.org/2013,16881)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - XII ZB 633/11 (https://dejure.org/2013,16881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 VersAusglG, § 74 Abs 6 S 1 FamFG
    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches Versorgungsanrecht zur Schmälerung des Ausgleichswerts; Berücksichtigung erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetretener Umstände im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1587c; VersAusglG § 5; VersAusglG § 27
    Zu den Folgen eines treuwidrigen Einwirkens eines Ehegatten auf ein ehezeitliches Versorgungsanrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilhabe eines Ehegatten an einem treuwidrig durch den anderen Ehegatten verkürzten Anrecht im Hinblick auf den Halbteilungsgrundsatz und die Rechtsstellung des betroffenen Versorgungsträgers

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches Versorgungsanrecht zur Schmälerung des Ausgleichswerts; Berücksichtigung erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetretener Umstände im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 27
    Teilhabe eines Ehegatten an einem treuwidrig durch den anderen Ehegatten verkürzten Anrecht im Hinblick auf den Halbteilungsgrundsatz und die Rechtsstellung des betroffenen Versorgungsträgers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungsrecht - Ausgleichswert geschmälert: Gatte darf weniger ausgleichen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Treuwidriges Verhalten eines Ehegatten beim Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Treuwidriges Einwirken auf ehezeitliches Versorgungsanrecht - weniger ausgleichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Treuwidriges Einwirken eines Ehegatten auf ehezeitliche Versorgungsanrechte ist zu sanktionieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2967
  • MDR 2013, 976
  • FamRZ 2013, 1362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.2001 - XII ZB 161/97

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    In einer Versorgungsausgleichssache können im Verfahren der Rechtsbeschwerde Umstände, die erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind und deshalb vom Tatrichter nicht festgestellt werden konnten, bei der Entscheidung berücksichtigt werden, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen ohne weitere tatrichterliche Beurteilung als feststehend angesehen werden können und wenn schützenswerte Belange eines Beteiligten nicht entgegenstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2001, XII ZB 161/97, FamRZ 2002, 93).

    c) In Versorgungsausgleichssachen können nach der Rechtsprechung des Senats im Verfahren der Rechtsbeschwerde solche Umstände, die erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind und deshalb vom Tatrichter nicht festgestellt werden konnten, bei der Entscheidung aus verfahrensökonomischen Gründen gleichwohl berücksichtigt werden, wenn schützenswerte Belange eines Beteiligten nicht entgegenstehen und wenn die zugrundeliegenden Tatsachen als feststehend angesehen werden können, ohne dass eine weitere tatrichterliche Beurteilung erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2001 - XII ZB 161/97 - FamRZ 2002, 93, 94).

  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84

    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    Dieser Beurteilung steht es nicht entgegen, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte auf eine nach Ehezeitende eingetretene Veränderung der Versorgungslage Einfluss genommen hat, weil die Umstände, unter denen sich die Versorgungslage geändert hat, grundsätzlich keiner Bewertung nach Kriterien der Vorwerfbarkeit oder des Verschuldens unterliegen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1150 f. und vom 21. September 1988 - IVb ZB 99/84 - FamRZ 1989, 44, 45).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 99/85

    Obliegenheiten des Ausgleichspflichtigen im Hinblick auf die Erhaltung der

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    Dieser Beurteilung steht es nicht entgegen, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte auf eine nach Ehezeitende eingetretene Veränderung der Versorgungslage Einfluss genommen hat, weil die Umstände, unter denen sich die Versorgungslage geändert hat, grundsätzlich keiner Bewertung nach Kriterien der Vorwerfbarkeit oder des Verschuldens unterliegen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1150 f. und vom 21. September 1988 - IVb ZB 99/84 - FamRZ 1989, 44, 45).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 161/88

    Berechnung des Ehezeitanteils einer limitierten betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    In diesem Zusammenhang sind tatsächliche, auf individuellen Umständen beruhende Veränderungen der Versorgungslage, die sich rückwirkend auf den ehezeitbezogenen Wert auswirken, von solchen Veränderungen abzugrenzen, die keinen Bezug zur Ehezeit aufweisen, wie dies insbesondere bei Einkommensveränderungen, Steigerungen in der Dienstaltersstufe, Laufbahnwechseln oder Beförderungen der Fall ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 - XII ZB 161/88 - FamRZ 1991, 1421, 1424 und vom 14. Oktober 1998 - XII ZB 174/94 - FamRZ 1999, 157).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZB 174/94

    Rechtsfolgen der Beförderung eines Beamten nach dem Ende der Ehezeit

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    In diesem Zusammenhang sind tatsächliche, auf individuellen Umständen beruhende Veränderungen der Versorgungslage, die sich rückwirkend auf den ehezeitbezogenen Wert auswirken, von solchen Veränderungen abzugrenzen, die keinen Bezug zur Ehezeit aufweisen, wie dies insbesondere bei Einkommensveränderungen, Steigerungen in der Dienstaltersstufe, Laufbahnwechseln oder Beförderungen der Fall ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 - XII ZB 161/88 - FamRZ 1991, 1421, 1424 und vom 14. Oktober 1998 - XII ZB 174/94 - FamRZ 1999, 157).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10

    Berücksichtigung einer gekündigten Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    Die treuwidrige Einwirkung eines Ehegatten auf seine Versorgungsanrechte kann nur dadurch sanktioniert werden, dass der andere Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten nichts oder entsprechend weniger auszugleichen hat (Johannsen/Henrich/Hahne Familienrecht 5. Aufl. § 1587 BGB Rn. 49; MünchKomm-BGB/Dörr 6. Aufl. § 27 VersAusglG Rn. 58, 62; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 843 f.; FAKomm-FamR/Wick 5. Aufl. § 27 Rn. 29; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1737; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 722, 723).
  • OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11

    Versorgungsausgleich: Beschränkung auf ein einzelnes Anrecht bei

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
    Die treuwidrige Einwirkung eines Ehegatten auf seine Versorgungsanrechte kann nur dadurch sanktioniert werden, dass der andere Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten nichts oder entsprechend weniger auszugleichen hat (Johannsen/Henrich/Hahne Familienrecht 5. Aufl. § 1587 BGB Rn. 49; MünchKomm-BGB/Dörr 6. Aufl. § 27 VersAusglG Rn. 58, 62; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 843 f.; FAKomm-FamR/Wick 5. Aufl. § 27 Rn. 29; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1737; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 722, 723).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 21/17

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von aus einer verfrühten

    Diese wären nämlich bei einem Rückgriff auf § 242 BGB und einer darauf beruhenden Verschiebung des Ehezeitendes dadurch betroffen, dass sie mehr als den Hälfteanteil der in der Ehezeit erworbenen Anrechte ausgleichen müssten und so mit Versorgungsrisiken belastet werden könnten, die nicht der gesetzlichen Ehezeit entstammen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 633/11 - FamRZ 2013, 1362 Rn. 10; Hauß/Bührer Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis 2. Aufl. Rn. 766).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden

    Zutreffend ist dabei der Hinweis darauf, dass beim Ausgleich einer beamtenrechtlichen Versorgung der Stichtag des Ehezeitendes nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG für das Erreichen einer bestimmten Erfahrungsstufe (Dienstaltersstufe) maßgeblich bleibt und das nachehezeitliche Aufrücken in eine höhere Stufe des Grundgehalts nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine nachträgliche Veränderung der individuellen Bemessungsgrundlage der Versorgung ohne Ehezeitbezug im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG darstellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 2013 - XII ZB 633/11 - FamRZ 2013, 1362 Rn. 8 und vom 14. Oktober 1998 - XII ZB 174/94 - FamRZ 1999, 157 mwN).
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 4 UF 12/16

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen wegen Ausübung des

    Die Annahme grober Unbilligkeit als Spezialfall des Grundsatzes von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB setzt keine vorwerfbare Handlungsweise, die die im Versorgungsausgleichsgesetz vorgesehene Verteilung unterläuft, voraus; dementsprechend ist ein Exkulpationsversuch grundsätzlich unbeachtlich; ob für den einseitigen Entzug von Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich ein Grund bestand, ist ohne Bedeutung ( vgl.: BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - XII ZB 633/11 -, zitiert nach juris Rn. 10 ).

    Der Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes wird vielmehr am besten dadurch Genüge getan, dass das vom Antragsgegner abzugebende Anrecht, dessen Ausgleichswert einen Kapitalwert in Höhe von 69.802,76 EUR hat (Bl. 23 ff. Unterheft VA), um den Kapitalbetrag reduziert wird, der dem Antragsgegner aus den beiden aufgelösten Lebensversicherungen bei hälftiger Teilung zugute gekommen wäre ( vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2013, a. a. O., Rn. 10 ).

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Denn schon im Hinblick auf die Rechtsstellung der beteiligten Versorgungsträger ist es grundsätzlich ausgeschlossen, ein im Entscheidungszeitpunkt nicht oder nicht mehr in voller Höhe bestehendes Versorgungsanrecht für Zwecke des Versorgungsausgleichs mit seinem bei Ehezeitende noch vorhandenen (höheren) Wert zu fingieren (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 633/11 - FamRZ 2013, 1362 Rn. 10).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Eine Billigkeitskorrektur auf der Grundlage der Härteklausel des § 27 VersAusglG kann in Bezug auf das einzelne Versorgungsanrecht niemals dazu führen, dem Ausgleichsberechtigten eine über die Halbteilung hinausgehende, erhöhte Teilhabe am ehezeitlich erworbenen Anrecht des Ausgleichspflichtigen zu gewähren (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 633/11 - FamRZ 2013, 1362 Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 11.11.2014 - 10 UF 61/14

    Illoyale Einwirkung auf Versorgungsrechte vor Entscheidung über den

    Dem Grunde nach ist es anerkannt, dass eine Korrektur des treuwidrigen Einwirkens des einen Ehegatten auf Versorgungsanrechte durch die Anwendung des § 27 VersAusglG erfolgen kann (BGH FamRZ 2013, 1362 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13

    Altersversorgung

    In seiner Entscheidung FamRZ 2013, 1362 hat im übrigen auch der BGH die Schmälerung eines Versorgungsanrechts durch Ausübung einer Wahlmöglichkeit - dort: bei einer Abgeordnetenversorgung - ausdrücklich als mögliche illoyale Einwirkung nach § 27 VersAusglG beurteilt (a. a. O. Juris-Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2017 - 15 UF 251/16

    Versorgungsausgleich: Zeitratierliche Bewertung von Versorgungsanwartschaften

    Keinen Bezug zur Ehezeit bzw. zum ehezeitlichen Erwerbstatbestand weisen auch Einkommensveränderungen, Steigerungen in der Dienstaltersstufe oder Laufbahnwechsel auf (BT-Drucks 16/10144 S. 49; BGH FamRZ 2013, 1362 Rn. 8 mwN; Senatsbeschluss vom 22.12.2016 - 15 UF 142/16 - FamRZ 2017, 795, 797; vgl. auch BGH FamRZ 2016, 1343 Rn. 13, wonach zwischen personenbezogenen und anrechtsbezogenen Umständen zu unterscheiden ist).
  • OLG Bamberg, 14.12.2021 - 7 UF 194/21

    § 27 VersAusglG - keine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsabrede bei

    Insoweit werde auf den BGH-Beschluss vom 19.06.2013, Az. XII ZB 633/11, verwiesen.

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2013, Az. XII ZB 633/11, beruft, so ist diese Entscheidung nicht einschlägig.

  • OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 2 UF 126/13

    Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Auch bei Anwendung der Unbilligkeitsregelung im Sinne des § 27 VersAusglG sind nicht nur einzelne Anrechte in den Blick zu nehmen, insbesondere bei der treuwidrigen Auflösung eines Anrechts durch einen Ehegatten wird es in Betracht kommen, ein Anrecht des benachteiligten Ehegatten weniger zu belasten, als dies nach § 1 Abs. 1 VersAusglG an sich geboten wäre (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 zu Az.: XII ZB 633/11, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15

    Versorgungsausgleich

  • BGH, 21.11.2013 - XII ZB 613/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung eines sicherheitshalber abgetretenen

  • OLG Frankfurt, 06.11.2013 - 5 UF 125/13

    Versorgungsausgleich: Abtreten des Versorgungsanrechts während des Verfahrens als

  • OLG Stuttgart, 22.12.2016 - 15 UF 142/16

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Berücksichtigung der Wiederwahl eines

  • OLG Brandenburg, 09.12.2013 - 10 UF 181/13

    Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Herabsetzung des Wertausgleichs wegen

  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 305/19

    Voraussetzungen des (hier bejahten) Anerkennungshindernisses nach Art. 22 lit. e

  • OLG München, 11.10.2023 - 2 UF 494/23

    Abänderung des Versorgungsausgleichs bei nachträglichem verschuldeten Ausscheiden

  • OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12

    Versorgungsausgleich; betriebliche Altersrenten; Halbteilungsgrundsatz

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 306/19

    Voraussetzungen des (hier bejahten) Anerkennungshindernisses nach Art. 22 lit. e

  • OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 13 UF 41/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Anrecht aus einer

  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 4 UF 86/13

    Korrektur des Versorgungsausgleichs bei beiderseitigem treuwidrigem Verschweigen

  • OLG Oldenburg, 11.01.2021 - 11 UF 142/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Anrechte der privaten

  • OLG Schleswig, 23.07.2013 - 10 UF 205/12

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Verringerung des Barwertes einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht