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   BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17   

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https://dejure.org/2018,29185
BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17 (https://dejure.org/2018,29185)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2018 - XII ZB 637/17 (https://dejure.org/2018,29185)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 (https://dejure.org/2018,29185)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtenden Beschluss

  • rewis.io

    Familiensache: Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtenden Beschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1605 Abs. 1 ; FamFG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de

    Familiensache: Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtenden Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtenden Beschluss

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wert der Beschwer

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerdewert bei Verpflichtung zur Auskunft und Belegvorlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1345
  • MDR 2018, 1333
  • FamRZ 2018, 1762
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist hierbei auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Denn in nicht seltenen Fällen reicht der Steuerbescheid allein nicht aus, um die unterhaltsrechtlich wesentlichen Einkünfte verständlich zu belegen (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 682).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist hierbei auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).
  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 565/13

    Beschwerde im Zugewinnausgleichsverfahren: Verwerfung wegen Nichterreichens der

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 13; vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 und vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 85/14

    Erreichung des Beschwerdewertes nach Verurteilung zur Auskunftserteilung im

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 13; vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 und vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Nur im ersten Fall erhöht der für die Erstellung erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) den Beschwerdewert.
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Im zweiten Fall hat er hingegen außer Betracht zu bleiben; werterhöhend kann sich dann lediglich auswirken, wenn der Verpflichtete gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen zur Wehr setzen zu müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 405/15

    Auskunftsverlangen im Zugewinnausgleichsverfahren: Wert des

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Der angefochtene Beschluss verletzt die Antragsgegnerin nicht in ihrem verfahrensrechtlich gewährleisteten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), welcher es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 405/15 - FamRZ 2016, 454 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 13; vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 und vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16

    Zugewinnausgleichsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15

    Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind:

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 UF 174/18

    Wert des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach §

    Der Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verpflichtung zur Auskunftserteilung umfasst das Interesse des Beschwerdeführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen und bemisst sich abgesehen von Fällen der Geheimhaltung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, der für eine sorgfältige Erteilung der Auskunft erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 18.07.2018, XII ZB 637/17, Rn. 8; BGH, Beschl. v. 16.11.2016, XII ZB 550/15, Rn. 9; BGH, Beschl. v. 22.01.2014, XII ZB 278/13, Rn. 6).

    Wenn schon die Auslegung des Tenors ergibt, dass keine neuen Unterlagen zu erstellen sind, können die Kosten der Erstellung den Beschwerdewert auch nicht erhöhen (BGH, Beschl. v. 18.07.2018, XII ZB 637/17, Rn. 14).

    Zur Auslegung kann auch der Sinn und Zweck der Vorlage eines bestimmten Belegs herangezogen werden (BGH, Beschl. v. 18.07.2018, XII ZB 637/17, Rn. 13).

    Bleiben bei Auslegung des Tenors keine Zweifel, dann sind auch keine Vollstreckungsabwehrkosten mehr zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 18.07.2018, XII ZB 637/17, Rn. 15).

  • KG, 13.07.2021 - 5 U 87/19

    ALBA - Markenverletzung: Auskunftsanspruch des Markeninhabers über Werbeanzeigen

    (2) Zudem ist zu berücksichtigen, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden kann (BGH, Beschl. v. 18.07.2018 - XII ZB 637/17, NJW-RR 2018, 1345 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 12 U 29/20

    Der Wert des Auskunftsanspruchs ist in der Regel nur mit einem Teilwert des

    Auf dieser Grundlage ist der Wert der Beschwer gemäß §§ 2, 3 ZPO durch das Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.07.2018 - XII ZB 637/17, Rn. 9 juris).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 564/18

    Verpflichtung eines Beteiligten zur Belegvorlage durch Beschaffung von Unterlagen

    Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist hierbei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 8 und vom 8. März 2017 - XII ZB 471/16 - FamRZ 2017, 982 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur

    Ob eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, kann freilich erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 12 und vom 21. März 2012 - XII ZB 420/11 - juris Rn. 11).
  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass es sich werterhöhend auswirken kann, wenn der Verpflichtete nicht existente Belege erstellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 und vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) oder gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen oder gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel ohne vollstreckbaren Inhalt zur Wehr setzen zu müssen (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 15/20

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66 f; vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17, NJW-RR 2018, 1345 Rn. 17 und vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17, NJW-RR 2018, 1347 Rn. 13; jeweils mwN).
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